Wenn zwei das Gleiche tun...

  • ... ist es noch lange nicht das Selbe.

    Raubkopiert
    Das Lexikonprojekt Wikipedia hat den Musikkonzern Sony BMG bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht erwischt


    Das Ganze sei "eine einzige Schmierenkomödie", sagt "DonAlphonso", von einer "dummdreisten Urheberrechtsverletzung" ist im "Netbib Weblog" die Rede, und ein Blogger namens Martin Roell konstatiert: "Dass sich gerade ein Unternehmen, dass im Rechtehandel tätig ist, nicht um die Lizenz schert, sagt auch viel über die Kultur dort aus." Die deutsche Blogosphäre - die Welt der Internet-Tagebücher - ist empört. Was ist geschehen? mehr

    von Sebastian Heiser (Köln)

    Tóg go bog é

  • Es freut mich, dass das Thema in den Medien endlich aufgegriffen wird. Ich hab schon länger davon gehört und mich nur tierisch aufgeregt.

    Allerdings hatte ich mir den Artikel andersherum gewünscht.
    Denn das ein Unternehmen Abmahnungen für zwei Jahre alte Links in einem Forum verschickt ist der eigentliche Skandal.

    Außerdem fehlen zwei Kleinigkeiten:
    - selbst der (nicht ausreichende) Hinweis, dass die betreffenden Texte aus Wikipedia stammen, wurde nachträglich hinzugefügt - vorher stand da sowas im Sinne von Copyright Sony.

    - auch die Tatsache, dass sich die Abmahnwelle nur gegen finanziell schwache Gegner und nicht etwa gegen Firmen richtet, sowie das der Streitwert durch die Anführung von sieben klagenden Musikunternehmen künstlich in die Höhe getrieben wurde, bleibt unerwähnt.

    Bleibt nur die Hoffnung, dass Spiegel.de das ganze mal aufgreift und noch etwas gründlicher recherchiert.


    ..and some might argue that the earth is flat
    ..and some might argue that smoking is not harmful
    ..and some might argue that even Windows XP has become stable

  • haben die irgendwohin verschoben... das hab ich noch angeln können:

    Raubkopiert
    Das Lexikonprojekt Wikipedia hat den Musikkonzern Sony BMG bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht erwischt
    Das Ganze sei “eine einzige Schmierenkomödie", sagt “DonAlphonso", von einer “dummdreisten Urheberrechtsverletzung” ist im “Netbib Weblog” die Rede (…)
    Für Martin Frommhold, Sprecher von T-Online, ist die Lage klar: “Die Studie verstößt nicht gegen das Urheberrecht.” Sie habe nur “Definitionen aus der frei verfügbaren Internet-Enzyklopädie Wikipedia genutzt". Zudem habe man die Wikipedia-Texte “eindeutig als Zitate kenntlich gemacht".
    Allerdings: “Frei verfügbar” ist Wikipedia nur im Rahmen der Lizenzbedingungen. Und auch fürs Zitieren setzt das Urheberrecht “enge Grenzen", sagt Thomas Hoeren, Professor für Informationsrecht an der Universität Münster und Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf. “Ein Zitat setzt voraus, dass es zur Untermauerung einer eigenen Aussage dient.” Man müsse sich mit dem zitierten Text auch auseinander setzen. “Das fehlt bei dieser Studie völlig. Hier haben wir einen ganz klaren Fall eines Nicht-Zitates.” Demnach hätte die Studie in ihrer ursprünglichen Version gegen das Urheberrecht verstoßen (…)

    und noch das da

    Sebastian Heiser berichtet in der Frankfurter Rundschau unter dem Titel »Raubkopiert« über den dreisten Content-Klau in der Studie Deutschland-Online 2: »Das Lexikonprojekt Wikipedia hat den Musikkonzern Sony BMG bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht erwischt« (Ausgabe Nr. 292 vom Dienstag, den 14. Dezember 2004, Rubrik »Netzwerk«, S. 11).

    Der Kölner Journalist Heiser befragte während der Recherchen für seinen vierspaltigen Artikel den Leiter der Rechtsabteilung von Sony Music, Albrecht Klutmann, der jedoch zu keiner Auskunft bereit gewesen sei; Sony-BMG-Chef Rolf Schmidt-Holz werde als einer der drei Hauptautoren der Studie angegeben, er wäre also einer der unmittelbar zu verfolgenden Urheberrechtsverletzer.

    Martin Frommhold, der Sprecher von T-Online, zeigte dagegen keinerlei Unrechtsbewusstsein oder gar Reue: Er behauptete nach Angabe von Heiser, die Inhalte seien ohnehin »frei verfügbar«, und außerdem seien die Wikiepdia-Texte »eindeutig als Zitate kenntlich gemacht« gewesen. Beide Einschätzungen sind jedoch falsch.

    Zum einen sind die Wikipedia-Inhalte eben weder gemeinfrei noch Public Domain; deren Nutzung und Veränderung unterliegt vielmehr den sehr klaren Einschränkungen der GNU Free Documentation License (GNU FDL): Sie fordert u.a. die Nennung der Hauptautoren, den Hinweis auf die Verwendung der GNU FDL und die Weiterverwendbarkeit unter den Bedingungen der GNU FDL, Copyleft statt Copyright usw.

    Zum anderen handelt es sich auch keineswegs um Zitate; Heiser von der Frankfurter Rundschau befragte dazu Thomas Hoeren, Professor für Informationsrecht an der Universität Münster und Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, der sich zitieren lässt mit der Feststellung: »Hier haben wie einen ganz klaren Fall eines Nicht-Zitates«. Weder das Änderungsverbot (UrhG § 62), noch die Verpflichtung zur Quellenangabe (UrhG § 63) wurden hinreichend eingehalten.

    Es ändert sich also nichts: Einerseits wedelt Sony BMG mit dem moralischen Zeigefinger, forciert eine Neuauflage der umstrittenen Abschreckungskampagne »Raubkopierer sind Verbrecher«, nervt ehrliche Kunden mit belehrenden DVD-Vorspännen und dümmlichen Kinospots; andererseits klauen Vertreter eben dieses Konzerns lizenz- und urheberrechtswidrig Texte aus der Wikipedia, versuchen aber gleichzeitig die Wikipedia über wilde Konstrukte der Linkhaftung zu kriminalisieren, fabulieren etwas von Prüfpflichten für Betreiber von Websites, bezeichnen Hyperlinks als »Gefahrenquellen« und gehen mit der brutalen Abmahnkeule gegen private Websitebetreiber vor.

    Kurioserweise gehöre ich gleichzeitig sowohl zu den rund 370 beklauten Wikipedia-Autoren, als auch zu den Adressaten einer kostenpflichtigen Abmahnung wegen des Zulassens des Setzens eines Hyperlinks und des damit angeblich begangenen Verstoßes gegen § 95 a des novellierten Urhebergesetzes. Einerseits lässt Sony BMG Texte urheberrechtswidrig nutzen, an denen ich selbst mitgearbeitet habe, gibt sie stattdessen als eigene Leistungen aus und erhebt sogar noch ein Copyright darauf, andererseits mahnen mich BMG Records GmbH, BMG Berlin Musik GmbH und Sony Music Entertainment (Germany) GmbH & Co. KG mit einem Streitwert von 75.000 Euro ab und verlangen die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sowie 3.980 Euro Abmahangebühren.

    Moralisches Handeln einzufordern und selbst moralisch zu handeln sind also offensichtlich zwei ebenso unterschiedlich zu handhabende Anforderungen wie Prüfpflichten zu fordern und selber Prüfpflichten wahrzunehmen; es scheint sogar einen Unterschied darin zu geben, ein Copyright einfach zu beanspruchen und wirklich der Urheber zu sein. Es ist kaum auszudenken, wie die wirtschaftliche Situation von Sony BMG aussähe, wenn deren Kunden nach dieser neuartigen moralischen Maxime handeln würden. Wir erinnern uns: »Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde«

    Tóg go bog é

  • Die "Großen" müssten nur mal richtig einen auf den Deckel kriegen.
    Das Problem dabei ist, dass die meisten Leute alles mit sich machen lassen, was die Konzerne diktieren. Nach dem Motto: "Was kann ich als einzelner schon ausrichten..."

    Ich persönlich kaufe mir schon seit Jahren nur noch in Notfällen (also wenn ne CD wirklich richtig gut ist und man die unterstützen will) CDs.
    Die Konzerne machen Umsätze wer weiß wie. Verdummen die Leute mit ihren "Superstars" (oder wie die da heißen. Wir stecken euch in ein Haus. Starten die Marketingmaschine. Bearbeiten euer Stimmen im Tonstudio. Fahren die dicken Gewinne ein) und Raubkopiererkampagnen usw.
    Wenn die mal richtig finanzielle Einbußen hinnehmen müssten, dann würden die sich vielleicht mal Gedanken machen.

    Aber Schuld sind ja sowieso die ganzen bösen Internetbenutzer. Was muss man auch die Technik so vorantreiben, ohne das vorher mit der Musikindustrie abzustimmen...

  • Die traurige Geschichte von SONY ist doch:

    :arrow: dass Sony der zweitgrösste Musikproduzent der Welt ist!

    :arrow: zu den Marktführern bei mp3-Abspielgeräten gehört!

    :arrow: als Mitglied und Hauptbeitragszahler von IFPI die Klagewelle gegen die Tauschbörsen betreibt!

    An der Spitze von Sony stehen scheinheilige alte Männer, die unsere Kinder mit ihrer Klage- und Abmahnwellen zu Kriminellen machen,
    sie aber gleichzeitig bei den teuren Abspielgeräten abzocken!

    Diese unsere Kinder werden es dem Konzern heimzahlen, denn sie sind die Kunden von morgen
    und vergessen nicht, was SONY ihnen heute antut!

    Gruss 8)

    "Krieg ist ein zu ernstes Geschäft, als daß man ihn den Generälen überlassen dürfte." Georges B. Clemenceau (1841-1929), Französischer Journalist und Politiker/Ministerpäsident

  • Zitat von Amsterdammer

    Diese unsere Kinder werden es dem Konzern heimzahlen, denn sie sind die Kunden von morgen
    und vergessen nicht, was SONY ihnen heute antut!


    Genau hier ist das große Fragezeichen :)
    Wenn es so wäre, dann ist ja alles in Butter...
    Aber Henne glaubt da nicht dran :)

  • Zitat von Henne

    Genau hier ist das große Fragezeichen :)
    Wenn es so wäre, dann ist ja alles in Butter...
    Aber Henne glaubt da nicht dran :)

    aber die marketingexperten der global-music-player schon, aber die haben noch nichts zu sagen.

    die mp3-abspielgeräte gibts ja geschenkt von den eltern, aber cd's nicht, da zu teuer für dauerhörende musikfans. also was tut ein teener, der gerne 12 h am tag mit dem knopf im ohr rumläuft? mp3 tauschen und downen, wohl bewusst, dass diese alten scheinheiligen kracher mit dem kadi drohen. und was machen diese opas mit der musikgeilsten generation, die es je gab?

    der oberste chef von sony ist 67 Jahre alt: http://news.sel.sony.com/corporateinfo/executive_bios/

    was soll man von einem so alten mann denn erwarten, der 44 war, als IBM den ersten pc vorstellte, und 55, als das worldwideweb 1992 online ging? ob der sich in der erlebniswelt der heutigen teenergeneration auskennt?

    sony wird weiter abstürzen, wenn sie ihrer politik nicht ändern.

    gruss 8)

    "Krieg ist ein zu ernstes Geschäft, als daß man ihn den Generälen überlassen dürfte." Georges B. Clemenceau (1841-1929), Französischer Journalist und Politiker/Ministerpäsident

  • Mal so in die Runde gefragt.
    Wieso ist der Artikel auf einmal weg? Hat den vielleicht einer der BMG Chefs gelesen und fand ihn net so toll?

    Aber naja. Was fehlt ist ein Musterprozess. Weil es ist ja nicht illegal zu sharen - soweit ich weiß, muss der Kläger erstmal nachweisen, dass der Upload auch zu einem Gewinn (bzw. Umsatz) geführt hätte. Verklagt die MI also einen Hochlader, muss sie nachweisen, dass der Runterlader sich die Sachen gekauft hätte, wenn er sie nicht im Internet bekommen hätte.
    Wenn das so stimmt, dann ist es wohl in vielen Fällen unmöglich das nachzuweisen. Wenn's so einen Fall gäbe wäre damit mal was klar - aber wer ist schon so verrückt um sich mit den Anwälten von denen einzulassen...

  • Danke fürs wiederrauskramen 8)
    Zuviel Webspace wird der Artikel wohl nicht blockiert haben :wink:

    Sony ist so und so eine verrückte Firma. Alles was die interessiert ist Geld, und nachdem sie dann Geld mit Brennern und Rohlingen sowie mp3-playern verdient haben regen sie sich auf weil sie mit ihren überteuerten Musik-CDs noch viel mehr hätten verdienen können und tun so als würder jeder der was im Netz saugt das automatisch kaufen wenn er es nicht runterladen könnte...

    Die sollten sich alle was schämen. Die Musikindustrie ist assozial, die meisten filesharer dagegen sind sehr sozial. Komischerweise sind aber die Filesharer die Verbrecher :?

  • Wir leben in einer Demokratie. ob das volk da nun mit entscheiden kann oder nicht ist da sicherlich nicht verkehrt.

    Das Recht gibt es imho in keinem gesetz. Wir dürfen usn nur an das oberste Gericht wenden. und das tut irgendwie kaum jemand.

  • Zitat von S.i.T.

    ...
    Kurioserweise gehöre ich gleichzeitig sowohl zu den rund 370 beklauten Wikipedia-Autoren, als auch zu den Adressaten einer kostenpflichtigen Abmahnung wegen des Zulassens des Setzens eines Hyperlinks und des damit angeblich begangenen Verstoßes gegen § 95 a des novellierten Urhebergesetzes. Einerseits lässt Sony BMG Texte urheberrechtswidrig nutzen, an denen ich selbst mitgearbeitet habe, gibt sie stattdessen als eigene Leistungen aus und erhebt sogar noch ein Copyright darauf, andererseits mahnen mich BMG Records GmbH, BMG Berlin Musik GmbH und Sony Music Entertainment (Germany) GmbH & Co. KG mit einem Streitwert von 75.000 Euro ab und verlangen die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sowie 3.980 Euro Abmahangebühren...

    Das lese ich ja jetzt erst ! :oops::shock:

    Hast Du die Abmahnung persönlich erhalten, S.i.T ?

    gruss :o

    "Krieg ist ein zu ernstes Geschäft, als daß man ihn den Generälen überlassen dürfte." Georges B. Clemenceau (1841-1929), Französischer Journalist und Politiker/Ministerpäsident