polizeiliche vorladung als zeuge/geschwindigkeit überschr.

  • hallo, als fahrzeugführer bin ich als zeuge von der polizei vorgeladen worden, nächste woche in ermittlungssache geschwindigkeitsüberschreitung vom ...... vorzusprechen. es steht drin "ihre vernehmung ist erforderlich".
    "sie werden daher gebeten, am .... um ... zu erscheinen".


    ist es richtig, dass ich zu diesem termin nicht erscheinen muss?wenn ja, welche begründung gebe ich an?

  • ich bin zeuge, aber kein bechuldigter. und ich möchte niemanden reinreiten. ist es am besten, den termin nicht wahrzunehmen oder an dem tag zu erscheinen, aber auch anhand des fotos nicht eindeutig erkennen können, wer der fahrer war!?

  • *Du* willst niemanden reinreiten??? Also ehrlich, reingeritten hat sich doch derjenige, der die Geschwindigkeitsübertretung begangen hat. Und wer Fehler begeht, sollte auch dafür geradestehen.

    Gruß, Astrid
    Ubuntu MATE 19.04 - Firefox 70.0

  • Vermutlich geht es bei dir um die Fahrerermittlung zum Zeitpunkt des Geschwindigkeitsverstoßes. Als Zeuge musst du Angaben machen. Du brauchst aber auf Fragen nicht antworten, welche Dich selbst belasten würden. Die Polizei muss Dich aber darüber vor der Vernehmung entsprechend belehren.

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  • @ HSV123:

    Du kannst die Aussage als Zeuge bei der Polizei oder vor Gericht nur dann verweigern, wenn Du Dich selbst belasten würdest oder der Täter / Beschuldigte ein naher Verwandter ist. Das ist gesetzlich geregelt.

    Falls Du nicht erscheinst, kannst Du gerichtlich vorgeladen werden und u.U. kann Dir der Richter ein Ordnungsgeld aufbrummen, wenn Du nicht erscheinst.

    Ich hoffe, Dir reicht diese Info.

    Ach so; hier noch die Quelle: § 52 StPO ( Strafprozessordnung )

    (1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt

    1.
    der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen;
    2.
    der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
    2a.
    der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
    3.
    wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

    Firefox 122 + Win 11 Pro - ;):thumbup:

  • was passiert denn jetzt, wenn ich sage, daß ich nicht mehr weiß, wer vor fast 2 monaten am steuer meines autos war? dass ich diese person auch anhand des fotos nicht genau identifizieren kann?

  • "Lohnt" sich der Aufriss wenigstens? Bei Geldstrafe oder einem Pünktchen solltest du nochmal drüber nachdenken ob es das Wert ist. Natürlich rate ich dir sowas von überehrlich zu sein wie es nur geht ;)

    Es gibt keine Auszeichnung für möglichst viel freien Arbeitsspeicher!

  • Hi hsv123,

    was soll schon passieren. Nix.
    Wenn es darum geht in Zukunft zu überprüfen bzw. nachzuweisen wer mit Deinem PKW gefahren ist kann man Dir zur Auflage machen ein Fahrtenbuch zu führen.
    Aber das steht ja erstmal auf einem anderen Blatt.

    Erst mal geht es ja um Deine Aussage was Du von dem Vorfall noch alles weißt.
    Was Du nicht mehr weißt weißt Du eben nicht.
    Du bist ein Mensch und kein Computer.
    Ein Mensch kann sich zwar auch viel merken aber eben nicht alles.
    Und schon gar nicht kann man auf Knopfdruck die Informationen abrufen.

    Sage bzw. beschreibe das was Du gesehen hast und was Du noch weißt.
    Konstruiere nix hinzu. Und kein vielleicht bzw. könnte sein.

    Ich bin in allem nicht gut aber auch nicht schlecht. (Gruß Norbert)
    ASUS Notebook - Intel® Core™ i5 (3,60 GHz) - 8 GB RAM - 512 GB SSD - Intel® UHD Graphics - Windows 11 23H2 Home 64-Bit - Firefox 125.0.2 - Thunderbird 115.10.1 Supernova - uBlock Origin

  • @hsv
    Kann natürlich auch sein, dass du doch der Fahrer bist, nach dem gesucht wird.
    Als ich das letzte und einzige Mal als Zeuge wegen so einer Sache vorgeladen wurde, ging es um einen Geschwindigkeitsverstoß, den ich im Auto meiner Mutter begangen habe.

    Sie hatte die Aussage in dem Anschreiben verweigert, da wussten die, es wird sich um einen nahen Verwandten handeln und haben mich als Sohn vorgeladen.
    Beim erscheinen dort hat man mir gleich das Foto gezeigt und mich nur gefragt, ob ich es genau so sehe wie die, dass ich darauf bin.

    Kann es bei dir ähnlich sein?
    Wenn du wirklich Halter des Autos bist und nicht selbst gefahren, dann hättest du schon auf dem Anhörungsbogen die Aussage verweigern können, falls es sich beim Fahrer um einen nahen Verwandten gehandelt hat.
    Wenn es kein naher Verwandter war, dann darfst du die Aussage auch nicht auf dem Anhörungsbogen verweigern, was du dann wahrscheinlich auch nicht gemacht hast.

    Also, was sollten die von dir persönlich wollen, was sie nicht schon schriftlich hätten kriegen müssen, wenn du nicht doch der Fahrer warst?

  • ok jetzt mal ganz ehrlich. der halter des wagens ist meine mutter, der fahrer war ich ;) jetzt hat man meine mutter eine vorladung geschickt, sie solle als zeuge aussagen. natürlich soll ich nicht reingeritten werden ;) das problem ist, mir drohen 1monat fahrverbot :(
    was ist zu tun? bin für jede hilfe dankbar.

  • Zitat von Wurstwasser

    Sie verweigert die Aussage und du musst trotzdem fürchten, als Sohn separat angeschrieben zu werden.


    ja gut, aber wenn es so offensichtlich für die wäre dass ich das bin, hätte man mir doch auch eine vorladung geschickt, oder? auf dem foto finde ich z.b., könnte man nicht 100% sagen, dass ich das bin. hatte nen ordentlichen 6tage-bart an dem tag ;)
    und selbst wenn man mich anschreibt, ich kann immer noch behaupten, ich bin das nicht. und dann?

  • Keine Ahnung, bei mir war es offensichtlich, da hab ich es dann auch sofort zugegeben.
    Wenn es nicht offensichtlich ist, weiß ich nicht, was folgt.
    Theoretisch müssen sie es dir nachweisen. Praktisch ist die Offensichtlichkeit/Erkennbarkeit aber vielleicht Auslegungssache?
    Zur Not werden sie deiner Mum dann wohl tatsächlich ein Fahrtenbuch aufdrücken, wenn das Foto nicht aussagekräftig genug ist.

  • Zitat von Wurstwasser

    Keine Ahnung, bei mir war es offensichtlich, da hab ich es dann auch sofort zugegeben.
    Wenn es nicht offensichtlich ist, weiß ich nicht, was folgt.
    Theoretisch müssen sie es dir nachweisen. Praktisch ist die Offensichtlichkeit/Erkennbarkeit aber vielleicht Auslegungssache?
    Zur Not werden sie deiner Mum dann wohl tatsächlich ein Fahrtenbuch aufdrücken, wenn das Foto nicht aussagekräftig genug ist.


    eben. wenn ich wirklich für die identifizierbar wäre, hätte man mich auch vorgeladen. damals hat man meiner mutter mal ein schreiben geschickt, ob ich der fahrer war? diesmal aber nicht. wüsste ich nicht, dass ich das war, hätte ich mich selber fast auch nicht erkannt. könnte genau so gut mein bruder sein, aber auch ein verwandter aus dem ausland. die können vieles behaupten, aber wenn ich meine, dass ich der fahrer nicht war, was wollen die machen?

  • Hi hsv123,

    lass Dich von einem Anwalt beraten.
    Bei den meisten ist das erste mal kostenlos.
    Ich glaube da gibt es eine Regelung. :-??
    15 Minuten kostenlos. :-???

    Er soll dir ja nur sagen wie die Aussichten sind das sie Dich auf dem Foto erkennen könnten.
    Mit der heutigen Technik ist vieles möglich.

    Wäre denn ein 1 Monatiges Fahrverbot für Dich so gravierend? (Arbeit)
    Ist es bei Dir das erste mal kannst du Dir sogar aussuchen wann es sein soll.

    Ich bin in allem nicht gut aber auch nicht schlecht. (Gruß Norbert)
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  • Sag mal was erwartest du eigentlich?

    Das irgend jemand deine Theorien bestätigt?

    Setzt dich hin, denk 5 Minuten nach, und dann geh da hin, oder lass es.

    "Ja aber wenn..." Theorien bringen doch nix.

    Du hast es verbockt, dann seh auch zu was du draus machst.