Mozilla warnt: Deutschland könnte Werbeblocker verbieten

  • Mozilla warnt heute in einem neuen Eintrag auf ihrem Netzpolitik-Blog, dass Deutschland das zweite Land nach China werden könnte, welches Werbeblocker verbietet. Die Befürchtung basiert auf einem Urteil des BGH vom 31. Juli 2025, welches eine Entscheidung aus dem Jahr 2022 im Streit zwischen Eyeo (Adblock Plus) und dem Axel-Springer-Verlag teilweise aufgehoben hat, um den Fall weiter zu verhandeln. Mozilla weist aber auch darauf hin, dass die genauen Auswirkungen dieses neuen Urteils noch unklar sind und es noch Jahre dauern könnte, bis es eine klare Antwort gibt.

    Is Germany on the Brink of Banning Ad Blockers? User Freedom, Privacy, and Security Is At Risk. – Open Policy & Advocacy
    Across the internet, users rely on browsers and extensions to shape how they experience the web: to protect their privacy, improve accessibility, block harmful…
    blog.mozilla.org
  • Falls es da zu kommen sollte muss man sich eben passende funktionierende Lösungen wie blockieren mit DNS Server oder VPN-Adblocker in Android einfallen lassen.

    Das erinnert etwas an den Vorschlag mit den "Stopschildern im Internet"

    Stoppschild gegen Kinderpornos im Web
    Um die Verbreitung von Kinderpornografie im Web zu stoppen, werden in Deutschland künftig entsprechende Inhalte gesperrt.
    www.stern.de

    Zugangserschwerungsgesetz – Wikipedia

  • Ach Du Scheiße! Leute, ruhig bleiben! Es werden da falsche Schlüsse gezogen:!:

    Bei der Sache Axel-Springer-Verlag gegen Eyeo (Adblock Plus) geht es darum, dass
    Eyeo (Adblock Plus) gegen Gebühr eben doch Werbung zulässt!

    Also so in etwa wie Wegezoll!
    Das kann nicht sein.
    Und weil Springer in Berufung gegangen ist, muss das alles noch einmal geprüft und neu verhandelt werden.

    Es geht also gar nicht um "Werbeblocker" an sich, sondern um das Geschäftsmodell seitens Eyeo.

    OK, Springer trägt da zwar dick auf, aber ich bin mir sicher, dass das generelle Verbot von "Filtern"
    so nicht kommen wird!
    Denn das hätte ungeahnte Auswirkungen auf das komplette Internet!
    Man stelle sich nur vor, Firmen und Behörden dürften keine Pornoseiten mehr "ausschließen".

    Warten wir's ab.

    Mit <3lichem Gruß

    Mira

  • Hi,

    Ich möchte die Aussage von Mira_Belle noch mit einem etwas anders gelagerten Argument ergänzen:

    Wie wir sicherlich mittlerweile wohl alle wissen, gibt es bei dem von der EU gepuschten DNS-Dienst "DNS4EU" neben ungefilterten Servern auch einen (IPv4: 86.54.11.13), welcher ganz bewusst dafür wirbt, neben Malware auch Werbung herauszufiltern. Meiner Beobachtungen nach funktioniert das sogar recht gut (oder fast so gut, wie mit meinem AdGuard home :)).

    vy 73 de Peter

  • dass Deutschland das zweite Land nach China werden könnte, welches Werbeblocker verbietet

    Hallo :)

    eine gruselige Vorstellung. Ergänzend zu WismutKumpel kann ich mir das aber nicht vorstellen, und wenn doch, glaube ich nicht, dass das vor dem EuGH Bestand hätte.

    Wie wir sicherlich mittlerweile wohl alle wissen

    Zumindest ich wusste das noch nicht. Danke für den Tipp. Ich werde den gleich mal in meiner FB ausprobieren :thumbup:

    Gruß Ingo

  • Ach Du Scheiße! Leute, ruhig bleiben! Es werden da falsche Schlüsse gezogen:!:

    Bei der Sache Axel-Springer-Verlag gegen Eyeo (Adblock Plus) geht es darum, dass
    Eyeo (Adblock Plus) gegen Gebühr eben doch Werbung zulässt!

    Also so in etwa wie Wegezoll!
    Das kann nicht sein.
    Und weil Springer in Berufung gegangen ist, muss das alles noch einmal geprüft und neu verhandelt werden.

    Es geht also gar nicht um "Werbeblocker" an sich, sondern um das Geschäftsmodell seitens Eyeo.

    Du hast den Artikel entweder nicht gelesen oder bringst etwas durcheinander. Es geht ganz konkret um Urheberrechtsfragen. Die Wettbewerbsfrage, auf die du dich beziehst, war Gegenstand des ersten Verfahrens, um das es hierbei nicht geht. Und im Übrigen hatte Eyeo vom BGH in der Wettbewerbsangelegenheit damals auch Recht bekommen: Das Geschäftsmodell von Eyeo ist absolut legitim. Das war ja überhaupt erst der Anlass, wieso Axel Springer seine Argumentation geändert und daraus ein Urheberrechtsthema gemacht hat. Und in diesem Zusammenhang wurde das letzte Urteil gerade erst vor zwei Wochen teilweise einkassiert. Und bei der Geschichte geht es eben nicht nur um Eyeo. Das wird eine Grundsatzentscheidung. Denn die Funktionsweise von Werbeblockern ist entweder mit dem Urheberrecht vereinbar oder nicht vereinbar. Wie auch immer das final entschieden wird, betrifft dann logischerweise alle Werbeblocker.

    Man stelle sich nur vor, Firmen und Behörden dürften keine Pornoseiten mehr "ausschließen".

    Glaubst du wirklich, dass das über einen Werbeblocker geschieht? :/ Für solche Anwendungsfälle wird üblicherweise per Firewall der Zugriff auf die gesamte Domain blockiert. Das ist ein komplett anderes Thema, das auch überhaupt nicht zur Diskussion steht.

    kann ich mir das aber nicht vorstellen, und wenn doch, glaube ich nicht, dass das vor dem EuGH Bestand hätte.

    Das Vertrauen würde ich gerne teilen. Aber in den letzten Jahren zeigt sich eine starke Tendenz von Ländern in der EU, gewisse Freihheitsrechte per Gesetz einzuschränken. Frankreich beispielsweise möchte Browserhersteller dazu zwingen, Websites anhand von Listen zu blockieren, die durch die Regierung festgelegt werden. Das kannst du dann auch nicht mit einem anderen DNS-Server umgehen, wenn der Browser das unterbindet. Oder nimm die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Der möchten einige Länder in der EU ein Ende bereiten. Von den Plänen einer Chatkontrolle in der EU hast du vielleicht auch schon gehört. Und das sind alles nur aktuelle Beispiele aus dem Digitalbereich, worauf diese Entwicklung nicht beschränkt ist.

  • Es geht ganz konkret um Urheberrechtsfragen.

    Du hast recht! Und wenn ich per CSS das Erscheinungsbild einer Seite verändere, begehe ich eine Straftat!
    Und wenn ich das Erscheinungsbild einer Webseite per "Werbeblocker" verändere, eben auch!

    Ich habe da nichts durcheinander gebracht!
    Und ich wusste, dass Springer mit der ersten Klage auf die Nase gefallen ist.
    Nun versuchen sie es mit dem Urheberrecht und ich bin mir auch hier sicher, das wird nichts!

    Das Eine hat also sehr wohl mit dem Anderen zu tun!

    Zu dem anderen Einwand, technisch mag es wohl Unterschiede geben, das Resultat ist aber doch sehr ähnlich.
    Das, was der Browser zeigt, wird verändert.

    Warten wir es ab, was passiert. Ändern können wir es eh nicht.


    10 Sekunden Recherche hätten genügt um herauszufinden, dass Mira_Belle Unsinn schreibt.

    Und nur zwei Sekunden Hirn einschalten hätten genügt, um zu verstehen was ich meine!

    Aber gut,

    Zitat

    Gegner von Werbeblockern argumentieren beispielsweise mit dem Urheberrecht.

    Sie geben an, dass Adblocker, die urheberrechtlich geschützte Darstellung und Struktur von Websites verändern würden. Die Frage wurde allerdings schon gerichtlich geklärt, als der Axel-Springer-Verlag gegen Adblock Plus vorging.

    Das Landgericht Hamburg entschied zugunsten des Werbeblockers, da dieser lediglich die Struktur der Webseite verändert, aber nicht in die Substanz der Programme eingreift.

    Springer ist also schon einmal auf die Nase gefallen, und in Berufung gegangen.
    Entschuldige, dass ich den Sachverhalt nicht genauer dargelegt habe.


    Hier mal zwei relativ aktuelle Nachrichten und Infos dazu:

    1. https://www.netzwelt.de/adblocker/index.html

    2. https://www.onlinehaendler-news.de/recht/urteile-…locker-verboten


    Sören Hentzschel Warum reist Du einen einzelnen Satz aus seinem Kontext?
    Ja, so gesehen, ist es nämlich etwas ganz anderes!
    Nur, so kann man sich "es" besser vorstellen, so mein Gedanke.

    Aber gut, auch mit einer Firewall werden anzuzeigende Inhalte einer Website manipuliert,
    z.B. Links werden gefiltert oder gar geblockt. Aber auch anzuzeigende Inhalte können über FW gefiltert werden.

    Es kommt halt auf die technischen Möglichkeiten dieser FW an.

    Die Frage, die über allem steht, unterliegt der "HTML-Code" dem Urheberrecht
    und inwieweit darf dieser dann verändert werden?

    Ein Browser, der einfach alles ungefiltert zulässt, wäre DANN ein Sicherheitsrisiko!
    Darf man tracking dann noch verhindern?
    Wie schaut es dann mit Skripten aus, die eventuell Schadcode nachladen?
    Und es gibt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch ganz andere, viel gravierende Schweinereien.

    Mit <3lichem Gruß

    Mira

    3 Mal editiert, zuletzt von Sören Hentzschel (16. August 2025 um 21:49) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Mira_Belle mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • in den letzten Jahren zeigt sich eine starke Tendenz von Ländern in der EU, gewisse Freichheitsrechte per Gesetz einzuschränken

    Hallo Sören :)

    ja, da gebe ich Dir Recht. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der EuGH (als letzte Instanz) da mitspielt. Wie auch immer, wir werden es abwarten müssen.

    Gruß Ingo

    Btw, da oben in Deinem Zitat ist ein "c" zu viel. Vielleicht magst Du das korrigieren.

  • Du hast recht! Und wenn ich per CSS das Erscheinungsbild einer Seite verändere, begehe ich eine Straftat!
    Und wenn ich das Erscheinungsbild einer Webseite per "Werbeblocker" verändere, eben auch!

    Wer sagt, dass du damit eine Straftat begehst? Ob durch die Veränderung der Website, die durch Anwendung eines Werbeblockers erfolgt, ein Konflikt mit dem Urheberrecht besteht, ist zu diesem Zeitpunkt nicht geklärt. Das BGH hat ein Urteil dazu teilweise aufgehoben - damit das weiter verhandelt werden kann. Bis zu einem neuen Urteil können erneut Jahre vergehen. Mozilla weist jetzt auf das Problem hin, weil durch das neueste Urteil eine Gefahr besteht, auf die aufmerksam gemacht werden soll.

    Außerdem: Was du für dich alleine privat machst, interessiert niemanden. Du darfst auf deinem System das CSS aller Websites beliebig verändern, wie du lustig bist. Die rechtliche Problematik besteht - unter der Prämisse, dass tatsächlich ein Urheberrechtsverstoß vorliegt - viel mehr darin, eine Lösung dafür zu verbreiten.

    Ich habe da nichts durcheinander gebracht!

    Ganz offensichtlich hast du das. Ein Großteil deines Beitrages - und das war der Teil, den ich zitiert hatte - hat sich auf etwas bezogen, was zwar Teil der Vorgeschichte ist, mit der aktuellen Thematik aber nichts zu tun hat. Du hast behauptet, es ginge hier um das Geschäftsmodell von Eyeo und dass es hier gar nicht um Werbeblocker per se, sondern nur um etwas ginge, was ausschließlich Adblock Plus betreffen würde. Und beides ist schlicht und ergreifend falsch.

    Zu dem anderen Einwand, technisch mag es wohl Unterschiede geben, das Resultat ist aber doch sehr ähnlich.
    Das, was der Browser zeigt, wird verändert.

    Nein. Wenn etwas den Browser gar nicht erst erreicht, kann es auch nicht verändert werden. Den Zugriff auf eine Domain zu blockieren, ist nicht nur technisch, sondern auch in der Sache etwas komplett anderes. Mit der Weigerung, einen Inhalt anzuzeigen, kann unmöglich ein Urheberrechtsverstoß begangen werden.

    Sören Hentzschel Warum reist Du einen einzelnen Satz aus seinem Kontext?

    Das habe ich nicht. Du hast ein Beispiel gebracht, welches mit dem Thema nichts zu tun hat, darauf habe ich aufmerksam gemacht. Es gibt keinen Kontext, in dem das Beispiel gepasst hätte.

    Aber gut, auch mit einer Firewall werden anzuzeigende Inhalte einer Website manipuliert,

    Nein, siehe oben. Eine Firewall manipuliert nicht das vom Server erhaltene HTML.

    Ein Browser, der einfach alles ungefiltert zulässt, wäre DANN ein Sicherheitsrisiko!

    Die Aussage verstehe ich nicht. Bislang lässt der Browser doch standardmäßig „alles ungefiltert zu“. Auf was für ein vermeintliches Sicherheitsrisiko beziehst du dich?

    Darf man tracking dann noch verhindern?
    Wie schaut es dann mit Skripten aus, die eventuell Schadcode nachladen?

    Werbeblocker haben in der Regel nicht das primäre Ziel, Tracking zu verhindern, ansonsten dürften die Filterlisten gewisse Werbung nicht blockieren, was sie aber tun. Und ginge es nur um das Blockieren von Tracking, würde das nicht automatisch Veränderungen der Website implizieren. Das Verbreiten von Schadsoftware ist bereits illegal.

    Btw, da oben in Deinem Zitat ist ein "c" zu viel. Vielleicht magst Du das korrigieren.

    Erledigt.

  • Das Verbreiten von Schadsoftware ist bereits illegal.

    Es wäre in diesem Zusammenhang interessant ob auch entsprechende Schutzfunktion von Antimalware-Software auch in die Kategorie "Adblocker" einsortiert werden, wenn diese als sekundäre Wirkung irgendwie das Aussehen einer Webseite verändern aber als primäre Aufgabe den Download von Schadsoftware verhindern sollen.

  • "könnte", dann bin ich ja beruhigt.

    Ich sehe allerdings ein Problem, das AS vergessen hat - sie müssten es weltweit durchsetzen, eine Beschränkung auf Deutschland halte ich für etwas aberwitzig. Gut, es könnte wohl die vermehrte Nutzung von VPN fördern - ich komme dann nicht aus Deutschland, verklag mich doch.

    Die Kommentare bei heise, so sinnfrei die meisten auch sind, da waren zwei dabei, die könnte auch zutreffen.

    - Urheberrechtlich geschützt. Aber die Verarbeitung erfolgt doch auf meinem Rechner, ich kann mir doch die "Kopie" der Seite verändern, solange ich es nicht weiterverbreite. Ebenso, wenn auf "Programmiercode" gepocht wird. Man darf jenen verändern, auch wenn es nicht erlaubt ist, aber solange keine Verbreitung stattfindet, was wollen die dann noch?

    - Schöpfungshöhe. Es wurde zwar B**D auch herangezogen, aber worin besteht bei Artikeln eine Schöpfungshöhe, die ich ähnlich oder gar im Original, zB Reuters, lesen könnte, ohne die Dienste von AS nutzen zu müssen?

    Dass sich die Richter mit der Technik eines Browsers vertraut machen müssen, sicherlich.

    Abseits davon, wenn AS mit Eyeo fertig ist, wer kommt dann dran? AS versucht hier ein Exempel durchzudrücken, und ich hoffe, dass ihnen das nicht gelingen wird.

    Für mich wäre das ziemlich einfach - ich sperre so ziemlich jede Seite, die nur annähern mit AS zu tun hat, egal, wie viele das sein mögen. Über spiegel, focus, bild und etlichen anderen:
    Unsere Marken
    Springer-Verlag – Wikipedia

    Hier gibt es keine Probleme, nur Lösungen! Meine Glückszahl hier: 96.

  • "könnte", dann bin ich ja beruhigt.

    „Könnte“ heißt erst einmal nur, dass das Ergebnis nicht vorweggenommen werden kann. Das muss man abwarten. Daniel Nazer, der als Autor des verlinkten Artikels genannt wird, befasst sich beruflich für Mozilla mit geistigem Eingentum, Urheberrecht und allem, was dazu gehört. Der hat also eine ganz andere Kompetenz zu diesem Thema als jeder von uns. Und Mozilla nimmt diese Bedrohung offensichtlich ernst, ansonsten würden sie davor nicht warnen. Vollkommen abwegig wird diese Möglichkeit also nicht sein.

    Ich sehe allerdings ein Problem, das AS vergessen hat - sie müssten es weltweit durchsetzen

    Mit welcher Begründung sollte es Axel Springer so sehr interessieren, was in Märkten geschieht, die Axel Springer nicht bespielt, dass sie dort ebenfalls juristisch aktiv werden und sich über Jahre und für viel Geld streiten? Und selbst, wenn sie das wollten: Das würde natürlich wesentlich einfacher werden, sobald sie in Deutschland recht bekommen haben. Umgekehrt könnte ein Niederlage in Deutschland auch ein starkes Argument dafür sein, das in anderen Ländern, die ohehin weniger relevant für Axel Springer sind, nicht weiter zu verfolgen.

    Urheberrechtlich geschützt. Aber die Verarbeitung erfolgt doch auf meinem Rechner, ich kann mir doch die "Kopie" der Seite verändern, solange ich es nicht weiterverbreite. Ebenso, wenn auf "Programmiercode" gepocht wird. Man darf jenen verändern, auch wenn es nicht erlaubt ist, aber solange keine Verbreitung stattfindet, was wollen die dann noch?

    Natürlich darfst du lokal bei dir machen, was du möchtest, darum geht es ja nicht. Es geht um Werbeblocker, die Millionen von Menschen vollkommen automatisiert eine Lösung zur Veränderung bereitstellen.

    Abseits davon, wenn AS mit Eyeo fertig ist, wer kommt dann dran?

    Wer sollte danach kommen? Alle Werbeblocker machen das Gleiche. Das heißt, wie auch immer diese Rechtsangelegenheit ausgeht, das Ergebnis gilt dann auch für alle Werbeblocker. Ganz gleich, ob Sieg oder Niederlage für Axel Springer, es würde so oder so keinen Sinn ergeben, danach einen anderen Werbeblocker anzugreifen. Irgendwann ist das Thema durch.

    Für mich wäre das ziemlich einfach - ich sperre so ziemlich jede Seite, die nur annähern mit AS zu tun hat, egal, wie viele das sein mögen. Über spiegel, focus, bild und etlichen anderen:

    Kannst du machen, ich halte überhaupt nichts von Aktionismus, das finde ich eher kindisch. Wenn ich eine Website nicht besuchen möchte, besuche ich sie einfach nicht. Zumal Axel Springer auch an echt guten Angeboten beteiligt ist. Für den Fußball beispielsweise ist Transfermarkt eine der wichtigsten Plattformen überhaupt.

  • Ich hatte bislang nicht viel Zeit, mich damit auseinanderzusetzen. Und ist eigentlich nur eine Zusammenfassung aus anderen Gedanken und meinen. Ich denke nicht, dass AS Erfolg haben wird mit dieser Argumentation. Aber hey, wenn ich meinen Werbeblocker nicht mehr von Mozilla bekommen kann, dann ganz sicher vom Hersteller, signiert oder nicht, spielt da keine Rolle mehr. Allein deswegen wird das Ganze im Nichts verlaufen, weil AS nicht die ganze Welt verklagen kann, weil jene Nutzer einen Werbeblocker nutzen, obwohl der offiziell nur bedingt zu erhalten wäre. AS macht das so, weil sie einfach das Geld verbrennen können, aber weniger als es Werbeeinnahmen kostet, "Portokasse".

    Um das festzuhalten, ich besuche auch Seiten, die Werbung schalten, aber in einem akzeptablen Verhältnis. Es wird geladen, aber mittels CSS nicht angezeigt. Die meisten Werbeblocker verhindern meistens das Laden solcher Werbung, CSS verhindert die Anzeige. Ist grundsätzlich was anderes, das optische Ergebnis ist das gleiche.

    Um den Aspekt des Blockens zu erweitern, dann müsste man auch die Macher von Ghostery, Privacy Badger (EFF), etc, auch verklagen, insofern AS Erfolg hat. Da hängt ein Rattenschwanz dran, vermutlich haben das die Anwälte von AS auch im Blick, die sind ja nicht blöd. Und Richter sind auch nicht blöd.


    Anmerkung: ich besuche maximal Focus, um dieses Beispiel zu wählen. Sicher steckt AS in noch mehr "Dingen" drin als die Webseiten es mir anzeigen. Es ist für mich eine ganz einfache Entscheidung letztlich - Medien ja, aber ganz sicher keine mehr, wo AS drin steckt. Und selbst wenn ich eine Anzeige wegen Werbeblocker erhalten, ab auf die Sperrliste, wenn ich es nicht umgehen kann. Insgesamt sehe ich dem entspannt entgegen, wie du meinen Worten entnehmen kannst.

    Hier gibt es keine Probleme, nur Lösungen! Meine Glückszahl hier: 96.

    Einmal editiert, zuletzt von .DeJaVu (17. August 2025 um 14:33) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von .DeJaVu mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Aber hey, wenn ich meinen Werbeblocker nicht mehr von Mozilla bekommen kann, dann ganz sicher vom Hersteller, signiert oder nicht, spielt da keine Rolle mehr.

    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was genau jetzt der Zusammenhang zur Signierung von Erweiterungen sein soll. Würde Mozilla Erweiterungen blockieren wollen, wären sie davon nicht abhängig. Mozilla hat Erweiterungen schon lange, bevor es die Signierung gab, blockiert.

    Um den Aspekt des Blockens zu erweitern, dann müsste man auch die Macher von Ghostery, Privacy Badger (EFF), etc, auch verklagen, insofern AS Erfolg hat.

    Vielleicht weißt du das nicht, aber der Bundesgerichtshof kann Grundsatzentscheidungen fällen. Es würde auch keinen Sinn ergeben, dass der BGH feststellt, dass das, was Adblock Plus macht, illegal ist, und man dann sagt, dass genau das Gleiche für alle anderen Erweiterungen weiterhin legal sei.

  • Mozilla bietet selbst Optionen, wie man solche Urteile umgehen kann. Vielleicht nicht in der Stable, aber in der ESR oder Nightly oder Developer-Version. Hersteller von Werbeblocker mögen vielleicht nicht mehr auf AMO veröffentlichen, oder nur noch länderbedingt. Aber es gänzlich verhindern zu wollen, ist schlichtweg nicht möglich. Und ich schreibe das jetzt nicht, weil ich das nur vermute. Und auch für chromium-basierte hat es Auswege.

    Das Recht mag vielleicht Springer recht geben, aber das ist nur eine Seite der Medaille, ein Pyrrhus-Sieg.

    Hier gibt es keine Probleme, nur Lösungen! Meine Glückszahl hier: 96.