Mir ist schon klar, wie das mit einer einstweiligen Verfügung läuft!
Da es aber bisher nur zum Antrag einer Einstweiligen Verfügung gekommen ist hatte das Amtsgericht auch noch nicht die Chance, mehr zu tun, als die Verfügung einstweilig anzunehmen. Das heißt aber nicht, daß es auch so weit kommen wird, wenn Wikipedia nicht einlenkt.
Die hätten nach dem Einverständniss fragen müssen, haben sie nicht und sie hätten auch keines gekriegt, wie man an der Reaktion der Familie sieht!
Paragraphen suche ich dir nicht raus, keine Lust. Kannst ja mal selbst unter Persönlichkeitsrecht, Datenschutz oder ähnlichem, wenn du magst!
Sind mir auch egal, ehrlich gesagt.
Das ist irgend ein Junge, der garantiert nicht Person der Zeitgeschichte ist, deshalb hat die Familie das Recht, daß man ihren Namen aus der Sache rausläßt.
Welches Interesse hat irgendwer, diesen Namen zu lesen?
Die Familie hat mit dem Tod ihres Verwandten noch Verarbeitungsprobleme. Das sieht man eindeutig daran, daß sie diesen Weg gegangen sind.
Es ist absolut respektlos und verstößt gegen geltendes, moralische Recht, diesem Wunsch ohne Not nicht zu entsprechen.
Meine Meinung und auch die Meinung der Gesetzgeber, so wie ich unsere geltenden Gesetzt bisher verstanden habe.
Nämlich als Schutz vor Willkür!
MfG