Uli Hoeneß

  • Zitat von pittifox

    Dem ist nichts hinzuzufügen!


    Eines schon! Manche Kommentare bestätigen nämlich schlimmste Befürchtungen. Wir anderen sollten wirklich froh sein, dass bei uns gut ausgebildete und integre Richter das Urteil sprechen und nicht Onkel Hein, Tante Ute und die anderen Schulabbrecher aus der Winkelkneipe nebenan.

    Meine +1 an Boersenfeger und Feuervogel.

  • Bei der ganzen Sache sollte man vielleicht nicht aus dem Auge lassen, das Herr Hoeneß sehr viel Gutes im sozialen Bereich getan hat und wohl auch weiter tut. Dies ist allerdings hier im klaren Norden nicht so bekannt, weil er damit nicht prahlt oder sich schmückt. Wenn nun die Mitglieder des FC Bayern München ihn wieder zum Präsidenten gewählt haben, dann sehe ich darin keinen Frevel. Er hat eine Straftat begangen, ist dafür verurteilt worden, hat seine Strafe bezahlt, die Steuerhinterziehung mit Buße abgeführt und saß in Haft, bis er zum Freigänger wurde und schließlich, nach der Hälfte der Haftzeit, den Rest zur Bewährung ausgesetzt bekam. Warum soll er also nun nicht wieder in den Kreis der Gemeinschaft aufgenommen werden? Sind ihm seine Bürgerrechte aberkannt worden? Gilt nicht auch für ihn die 2. Chance?
    BTW: Er ist mir als Manager des FCB zutiefst unsymphatisch.... ob er dies auch als Mensch wäre, kann ich nicht beurteilen...
    Einige Links zu Obigem:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Uli_Hoene…erleichterungen
    http://www.merkur.de/lokales/region…en-6160539.html
    https://www.welt.de/sport/fussball…les-halfen.html
    http://www.mopo.de/sport/fussball…presst-23425432
    http://www.stiftung-muenchen.org/

  • Zitat von Boersenfeger

    Warum soll er also nun nicht wieder in den Kreis der Gemeinschaft aufgenommen werden? Sind ihm seine Bürgerrechte aberkannt worden? Gilt nicht auch für ihn die 2. Chance?

    Ein vorbestrafter Verbrecher in dieser Position? *hust*
    Mia san mia.
    Das hat mit Gemeinschaft nix zu tun, der is quasi Rentner, kriegt Millionen mit seiner Wurstbude und hat da nix mehr zu suchen.
    Nötig hat er den Posten schon lange nicht.
    Das sein Blutdruck quasi sofort nach seiner Wiederwahl durch die Decke ging sah man ja daran, dass er Dortmund und Leipzig als die Feinde bezeichnete.
    Später hat er sich zwar dafür entschuldigt, aber bestimmt erst, nachdem ihn jemand eingenordet hatte.
    Aber daran sieht man ja, wie so jemand tickt ....

  • Nun, du solltest mal locker durch die Hose atmen, denn deine Einstellung verträgt sich nur schlecht mit unserer freiheitlich, demokratischen Grundordnung... :wink:

  • Zitat von infinity

    Ein vorbestrafter Verbrecher in dieser Position? *hust*
    Mia san mia.

    der Rummenigge ist Mw auch vorbestraft. hatte wohl "vergessen" ein paar Uhren zu verzollen....passiert ja jedem mal...inkl. der Lichtgestalt des deutschen Fußballs: Beckenbauer, der transferierte schon in dne 70ern Geld in die Schweiz und vergaß es zu versteuern. und aktuell steht bei dem ja auch noch was an, anlässlich 2006.


    für solche "gehobenen" Jobs braucht man wohl auch eine gewisse Menge an Crime-Energy, sonst bleibt man in der freiheitlich demokratischen Grundordnung links liegen (oder rechts).

    die Außenwirkung ist bei sowas ganz bedenklich (oder erwünschter Zeitgeist?), ständig Moralapostel spielen, aber über 30 Mio. Steuern hinterzogen, mal kurz in den Knast, jedenfalls deutlich kürzer als Kandidtaen die beispw. nur 1.000.000 hinterzogen haben oder gar solche die einer Bank 5.000 Euro stehlen, und hinterher ist alles wieder tutto...und die Masse klatscht über den "Wohltäter" Hoeneß noch Beifall. dieselben, die sich vielfach echauffieren, wenn ein Hartzer (nach Peter Hartz, auch vorbestraft) mal schwarz für nen 50er ne Wand weiß anmalt.

    schöne freiheitlich demokratische Welt :roll:

  • Zitat von infinity

    Da fallen mir nur 2 Gründe ein.
    1.Sie kriegen den Hals nicht voll.
    2.Geltungssüchtig.
    Such dir was aus.

    Ehrlich nur die zwei Gründe? Es soll auch Leute geben, die einfach gerne arbeiten und nicht faul sein wollen und vor allem noch die Kraft dazu haben. Ich kenne selbst welche, die zwar keine Millionäre sind, aber Arbeiten nicht mehr nötig haben. Nicht zu arbeiten, kommt für diese trotzdem auf keinen Fall in Frage, solange sie es noch können, dazu machen sie das viel zu gerne.

  • Zitat von Black-Cab993

    ... ständig Moralapostel spielen, aber über 30 Mio. Steuern hinterzogen, mal kurz in den Knast, jedenfalls deutlich kürzer als Kandidaten die beispw. nur 1.000.000 hinterzogen haben oder gar solche die einer Bank 5.000 Euro stehlen, und hinterher ist alles wieder tutto...und die Masse klatscht über den "Wohltäter" Hoeneß noch Beifall. dieselben, die sich vielfach echauffieren, wenn ein Hartzer (nach Peter Hartz, auch vorbestraft) mal schwarz für nen 50er ne Wand weiß anmalt.

    Du hast dafür nachprüfbare Aktenzeichen, das einer, der 5000 Euro klaut schlechter im Rechtssystem behandelt wird als der, der 1.000.000 hinterzieht? Dies ordne ich, bis zum Gegenbeweis, in die Rubrik, gefährliches Halbwissen und bewusstes Dummschwätzen ein... Des weiteren kannst du nicht eine Ungesetzmäßigkeit mit einer anderen verrechnen.. Der, der Geld am Staat vorbeischmuggelt macht sich einer Straftat schuldig. Der, der schwarz (also nicht im Verwandten- Freundes- oder Bekanntenkreis) eine Wand weiß malt und Lohnersatzleistungen bezieht, begeht Sozialbetrug... soweit ich weiß, ist auch dies strafbewehrt...
    BTW: Ich bin seit langem als Schöffe bzw seit 17 Jahren als ehrenamtlicher Arbeitsrichter tätig und bilde mir ein ich hätte ein klein wenig Ahnung von der Rechtsmaterie..

  • Sozialbetrug fällt gleich mit dem https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html ist also im Sinne der Rechtsnorm ein Betrug, ergo auch ein Straftatbestand nach StGB.
    Soweit mich mein Wissen nicht trügt, ist bei einem bezahlten Entgeld - auch im Verwandten- Freundes- oder Bekanntenkreis - der Strafttatbestand des (Sozial)Betruges nach § 263 StGB erfüllt, wenn "die Wand geweißelt" wird. Im Falle der Annahme eines Entgeldes kann dies nicht mehr als eine sog. Nachbarschafts-Hilfe bzw. einer Freundschaftsleistung gewürdigt werden.
    Die Österreicher haben hier sogar einen eigenen Straftatbestand, seit ca. zehn Jahren, den § 153d des Österreichischen StGB.

  • Zitat von Boersenfeger

    Du hast dafür nachprüfbare Aktenzeichen, das einer, der 5000 Euro klaut schlechter im Rechtssystem behandelt wird als der, der 1.000.000 hinterzieht? Dies ordne ich, bis zum Gegenbeweis, in die Rubrik, gefährliches Halbwissen und bewusstes Dummschwätzen ein...

    Bravo. Wenigstens einer, der nicht gleich mit dem Mob heult. Dieses Aktenzeichen wirst du wohl nie bekommen. Genauso wenig, wie POLIKS die behauptete Rechtsbeugung belegen wird.

    Was hier ebenfalls ganz vergessen wird. Herr Hoeneß hat nicht nur die 30 Millionen Steuerschulden zurückgezahlt sondern auch eine saftige Geldstrafe obendrein. Der Focus spricht von insgesamt 45,3 Millionen Euro. Die Haftstrafe kommt da noch obendrauf.

    Quellen:
    http://www.spiegel.de/wirtschaft/uli…n-a-992949.html
    http://www.focus.de/finanzen/steue…id_3688292.html

    Außerdem sollten einige Leute hier mal vorsichtiger mit den Behauptungen umgehen, wer alles angeblich vorbestraft sei. Nicht jedes Delikt führt zu einer Vorstrafe.

    "Ordnungswidrigkeiten, das Einstellen eines Strafverfahrens gegen Buße oder eine Entschädigung nach Zivilrecht gelten nicht als Vorstrafen."
    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe

  • Zitat von Boersenfeger

    Er hat eine Straftat begangen, ist dafür verurteilt worden, hat seine Strafe bezahlt, die Steuerhinterziehung mit Buße abgeführt und saß in Haft,

    Was stellt man sich eigentlich noch vor? Teeren und federn?
    BTW1: Ich habe jetzt keine Zeit, aber ich werde danach suchen, was genau er wie bezahlt hat...
    BTW2:

    Zitat

    ... Laut Spiegel.....

    auch diesem Medium kann man nicht alles glauben... außerdem fehlt die genaue Quellenangabe..

  • Guten Abend Boersenfeger,

    dass der Fall somit abgeschlossen ist, das ist mir bekannt. Allerdings habe ich so meine Zweifel, was den Deal (Absprache) mit der StA angeht. Für mich ist dies eine Schweinerei, die bei einem O8-15 Bürger anders ausgegangen wäre. Hiervon bin ich überzeugt, da ich einige Prozesse verfolge; nicht unbedingt Wirtschaftsdelikte, aber mir reichen meine Vergleichsmöglichkeiten.
    Und für mich steht noch immer fest, und dies ist meine private Meinung, die ich weiterhin habe, dass in diesem Prozess so einiges "geschoben" worden ist. Somit für mich eine Rechtsbeugung.

    Scheint noch immer interessant zu sein, der "Fall" Hoeneß.
    http://www.spiegel.de/wirtschaft/uli…n-a-992949.html
    http://www.spiegel.de/panorama/justi…-a-1079799.html
    Falls jemand einen Vergleich sucht, wie es weniger "Prominenten" erging:
    http://www.spiegel.de/politik/deutsc…l-a-958744.html

  • Auch hier muss ich leider widersprechen.... Wovon du persönlich überzeugt bist und was tatsächlich realitätsnah ist steht auf zweierlei Papier. Ich behaupte nicht, das in ganz Deutschland Schiebereien in der von dir behaupteten Art nicht stattfinden, allerdings würde ich dies gerade bei solch prominenten Straftätern ziemlich ausschließen wollen, weil gerade dort die Öffentlichkeit genau hinschaut. Die im letzten Link aufgelisteten Kleintäter sind nicht so ohne weiteres mit der Causa Hoeneß zu vergleichen.... man weiß z.B. nicht, ob jeweils ggf. einschlägige Vorstrafen vorlagen, oder es kommt z.B. beim Postboten die Vertrauensstellung strafverschärfend hinzu.. außerdem hat jeder Richter und jedes Gericht in Deutschland einen Spielraum in der Strafzubemessung.
    Interessant wäre es, wenn das verurteilende Gericht von Herrn Hoeneß in einem ähnlichen Fall ganz anders geurteilt hätte und anschließend anders verfahren wäre...
    Da wir hier ja keine Vorlesung über unsere Judikative abhalten wollen, lasse ich es hiermit bewenden, zumal ich kein Jurist bin und man sicher noch andere Argumente gegen deine Theorie vorbringen kann.
    BTW: Deine Behauptung, das es "bei einem 08-15 Bürgern anders ausgegangen wäre" stellt eine böswillige Unterstellung an das Gericht dar. Hier wäre ich vorsichtig, weil du dich damit ggf. in Richtung einer strafbewehrten Handlung begibst...

  • Zitat

    Hier wäre ich vorsichtig, weil du dich damit ggf. in Richtung einer strafbewehrten Handlung begibst...


    Das mag sein, allerdings habe ich ja nicht geschrieben "Dieses Gericht hat sich bei der Bewertung und Würdigung der Rechtsbeugung schuldig gemacht", sondern schon zuvor hatte ich gesagt, dass es sich hierbei "meiner Meinung nach", und "ich bin überzeugt davon, dass ..." es sich um eine Rechtsbeugung handelt. Aber sollte das jemand so auslegen wollen, nun gut. Meine Meinung sage und schreibe ich noch immer; auch im Netz. Ich möchte nicht "everybodys darling" sein :|

    Zitat

    eine böswillige Unterstellung an das Gericht


    Was könnte hierfür die Höchststrafe sein? Drei Tage, bei Wasser & Nutellabrot ... (nehme ich in Kauf).

    Aber Danke für den Hinweis :)

  • Du stellst fest, das dies so wäre.. und bekräftigst dies noch.. rot markiert

    Zitat von POLIKS

    Für mich ist dies eine Schweinerei, die bei einem O8-15 Bürger anders ausgegangen wäre. Hiervon bin ich überzeugt,


    Da reichen 3 Tage Wasser und (Nutella)Brot bei weitem nicht aus...

    Zitat

    Strafgesetzbuch (StGB)
    $ 186 Üble Nachrede
    Üble Nachrede

    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    alternativ:

    Zitat

    Strafgesetzbuch (StGB)
    § 187 Verleumdung
    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Weitere Betrachtung zum Thema:
    http://www.whistleblower-net.de/whistleblowing…-beleidigungen/

  • Zitat von Boersenfeger

    Du hast dafür nachprüfbare Aktenzeichen, das einer, der 5000 Euro klaut schlechter im Rechtssystem behandelt wird als der, der 1.000.000 hinterzieht? Dies ordne ich, bis zum Gegenbeweis,

    ich bin nicht dafür zuständig deine Bildungslücken zu schließen. und lesen kannst du offenbar auch nicht richtig. und sowas ist angeblich Schöffe, das passt dann ja :roll: