Ist es zu fassen ?

  • Die Youtube Startseite war ja partiell schon immer ein Dreckloch, mit Aufmachern, hart an der Grenze zur Illegalität.
    Heute blieb mir allerdings die Spucke weg !
    Mir ist dazu nichts besseres eingefallen, als Beschwerde bei Youtube einzureichen.
    Und ich möchte sicher keine Werbung machen, im Gegenteil ! Auch wenn es sich leider nicht vermeiden läßt.
    Deswegen gib's hier keinen Link, sondern einen Snapshot.

    Ich möchte hier keine Diskussion darüber anfangen, daß er's womöglich nicht so gemeint hat, wie er's geschrieben hat - er hat's nun mal unmissverständlich so geschrieben, wie's da steht, was, an sich, einer Leugnung des Holocaust gleichzusetzen ist, und in Deutschland eine Straftat darstellt !

    Edit - Wie verwerflich ist es, so einen Aufmacher zu benutzen um Klicks zu generieren und Provit daraus zu ziehen !?
    Mir fehlen einfach die Worte.

    Gruß Martin

  • Zitat von ^^artin

    Mir fehlen einfach die Worte.


    Das ist schlecht.

    Wenn du darin einen Straftatbestand siehst, wende dich an die strafverfolgenden Behörden.

    Aber so wie ich das verstehe, ist der Inhalt des Videos so, dass der Verfasser sagen will, dass er gegen das Leugnen ist. Ich habs allerdings nur ausschnittsweise gesehen - dieser Typ nervt mit seinem Rumgehampel dermaßen, dass es für mehr als eine partielle Sicht nicht reicht.

  • Ich behaupte mal, dass die meisten, die das Video klicken, LeFloid kennen und wissen, was sie zu erwarten haben. Ich hab weder das Video gesehen noch kenne ich LeFloid besonders gut, daher werde ich mir auch kein Urteil erlauben. Allerdings weiß ich, dass er alles andere als für Negativschlagzeilen bekannt ist. Wenn man weder die Person dahinter gut kennt noch das Video gesehen hat, dann ist es schlicht und ergreifend nicht möglich zu erahnen, ob das wörtlich gemeint ist oder in die genau gegenteilige Richtung geht und eine Kritik oder dergleichen darstellt. Insofern lassen wir die Vorurteile anhand des Titels mal beiseite und lassen jemanden dazu was sagen, der das Video angesehen hat. Nach so einer Themeneröffnung würde ich das vom Themenersteller erwarten, dass er es angesehen hat. Aber ich würde nicht drauf wetten wollen. ;)

  • LeFloid zählt nicht zu den bekanntesten deutschen Youtubern, weil er gerne rechtsextreme Propaganda betreibt. Da ich LeFloid "kenne", wusste ich sofort, dass der Titel definitiv nicht die Aussage innerhalb des Videos widerspiegeln wird.

    Da aber nicht alle LeFloid kennen und sich das Video ansehen und deswegen unter Umständen nur auf den Titel stoßen und sich darüber ärgern, kann ich irgendwie auch verstehen.

    Die Grundsatzfrage: Reicht der Videotitel alleine aus, um einen Straftatbestand zu erfüllen? Oder muss man das Video + Titel + Bild im Gesamtkontext als das Werk betrachten und auch entsprechend so werten?

    Ich hab die Problematik aber mal an einen Experten weitergeben und falls ich darauf eine Antwort erhalte, werde ich an dieser Stelle noch mal darauf zurück kommen. Ich gehe aber stark davon aus, dass LeFloid im Rahmen des Gesetzes agiert, andernfalls wäre das Video längst durch Youtube oder sein Netzwerk 301+ entfernt worden.

    Meine persönliche Meinung dazu, ob mir die Videos von LeFloid gefallen oder ein solcher Aufmacher unbedingt notwendig war, werde ich an dieser Stelle nicht kundtun, da dies für die ursprüngliche Frage nicht relevant ist.

  • Zitat von Maurizio

    Die Grundsatzfrage: Reicht der Videotitel alleine aus, um einen Straftatbestand zu erfüllen? Oder muss man das Video + Titel + Bild im Gesamtkontext als das Werk betrachten und auch entsprechend so werten?

    Da gibt es nicht wirklich eine Grundsatzfrage. Selbstverständlich besteht in einem solchen Titel kein "Straftatbestand", aber nicht mal der Hauch eines solchen. Bitte, wo kämen wir denn dahin, wenn das so wäre? Also wie man den Titel eines Videos so überbewerten kann, ist mir nicht klar. Es ist genauso selbstverständlich, dass man natürlich das Werk betrachten muss, um es überhaupt in irgendeiner Weise bewerten zu können. Und das meine ich nicht einmal unbedingt von einem rechtlichen Standpunkt gesehen, auch vollkommen unabhängig davon wäre alles andere Unsinn, man kann schließlich nichts beurteilen, was man nicht kennt, da würde ja vollkommen die Grundlage für fehlen. Der Titel ist der Name des Werkes, nicht mehr, das sagt überhaupt nichts über den Inhalt. Der Titel muss nicht einmal im Entferntesten mit dem Inhalt zu tun haben. Beispiel: Das Klavierkabarettprogramm "Arche war ein Noahtyp" von Bodo Wartke hat auch überhaupt nichts mit der Bibel zu tun, trotzdem heißt es so, da ist dieser Titel hier wahrscheinlich noch näher am Inhalt dran als mein Beispiel. Auch die Wahl des Namens ist ein wichtiger Aspekt der künstlerischen Freiheit.