Online Petition im Bundestag zu Abmahnungen

  • Hallo Firefox Community!

    Ich möchte Euch auf ein Thema aufmerksam machen, das jeden betreffen kann, der im Internet eine eigene Seite, ein Forum oder Blog betreibt.

    Vielleicht kennt Ihr folgende Fälle bereits:
    Caschy wurde mal wegen eines Bildes einer Bockwurst abgemahnt, kürzlich erfolgte eine Abmahnung durch die Stadt Augsburg wegen einer Domainregistrierung, die gegen das Recht am Städtenamen verstösst.
    Letztere wurde zwar wegen des Aufschreis im Internet zurückgenommen, aber erst mal wurde scharf geschossen.

    Falls Ihr diese Fälle noch nicht kennt - interessante Lektüre über das momentan geltende Abmahnwesen!
    Wie man an beiden Beispielen sieht, wird der Abgemahnte durch den abmahnenden Anwalt sofort zur Kasse gebeten, und das mit einem ordentlichen Betrag.

    Damit das in Zukunft anders laufen könnte, hat ein Herr Ferdinand eine Petition auf Bundestag.de gestellt, die zum Ziel hat, dass eine Person, die wegen einer Sache abgemahnt werden soll, erst einmal Zeit zum Reagieren haben soll, den Abmahnungsgrund zu beseitigen, bevor es teuer wird.

    Der Inhalt der Petition besagt:

    Zitat

    Mit dieser Petition wird die Schaffung einer kostenlosen Vorstufe bei Abmahnungen im Internet beantragt, die dem Beklagten die Möglichkeit einräumt innerhalb einer bestimmten Frist den Abmahngrund zu beseitigen, nachdem der Kläger (Abmahner) mit dem Webseitenbetreiber in Verbindung getreten ist.

    Eine Regelung, die für beide Seiten zum einem vernünftigen Ausgang führt. Für den Kläger, in dem der “Stein des Anstosses” verschwindet aber auch in erster Linie für den Webseitenbetreiber, dem dadurch zunächst keinerlei Kosten entstehen.


    Quelle: Nicht-Spurlos.de, siehe Link unten

    Das würde auch - oder vor allem! - den Abmahnungen vorweg kommen, die den zweifelhaften Ruf geniessen, nur aus "Abzockgünden" durchgeführt worden zu sein.

    Wenn Ihr mit für ein gerechteres Abmahnwesen bei abmahnwürdigen Rechtsverstössen sorgen wollt, dann unterstützt die Petition durch Mitzeichnung.
    Jeder verantwortungsbewusste Webmaster, Forenbetreiber oder Blogger wird es Euch danken.

    Leider ist die Petition nochweit davon entfernt, die geforderten 50.000 Mitzeichner zusammen zu haben, daher habe ich in Absprache mit der Moderation hier diesen Thread eröffnet, um weitere Internet-interessierte Leute auf dieses Thema aufmerksam zu machen.
    Hintergrundinformation auf Nicht-Spurlos.de

  • Volle Zustimmung und auch unterzeichnet. :klasse:

    Ich hoffe die 50.000 werden sehr schnell erreicht bzw. verdoppelt. (oder noch mehr)
    Da steckt man viel Zeit in Foren, private Seiten und die "Abzocker" warten nur darauf sofort zu kassieren. :twisted:

    Ich bin in allem nicht gut, aber auch nicht schlecht. (Gruß Norbert)
    ASUS Notebook - Intel® Core™ i5 (3,60 GHz) - 8 GB RAM - 512 GB SSD - Intel® UHD Graphics - Windows 11 24H2 Home 64-Bit - Firefox 141.0 - Thunderbird 140.0.1 - uBlock Origin

  • Zitat

    Ich hoffe die 50.000 werden sehr schnell erreicht bzw. verdoppelt.

    Ich fürchte nur, dass selbst dann letztlich damit wenig bis nichts bewegt wird. Selbst die äußert erfolgreiche Zensursula-Petition wurde von politischer Seite eiskalt ignoriert. Erst der Regierungswechsel brachte wieder Bewegung in die Sache und nachdem Zensursula nun Arbeitsministerin (dieser Übergang ist mindestens genauso lachhaft wie der Wandel von "Stasi 2.0" und "Ich vergaß die 100000" zum Herr der Finanzen) und damit die Triebfeder dahinter verschwunden ist, kann man leichte Hoffnung äußern. Mein Glaube in solche Instrumente ist jedenfalls nachhaltig erschüttert und gerade vor dem Hintergrund der Juristenlobby in Berlin bescheinige ich der Petition wenig Chancen, auch auf Grund der breit und pauschal gefassten Formulierung.

    Zitat

    Da steckt man viel Zeit in Foren, private Seiten und die "Abzocker" warten nur darauf sofort zu kassieren.

    I.d.R. geht einer Abmahnung ein Rechtsverstoß voraus. Das Fehlverhalten liegt demnach zunächst beim Rechtsverletzer. In der Diskussion macht man es sich oft zu einfach, wenn man nur den Abmahnern den schwarzen Peter zuschiebt. Man darf daher auch einmal fragen, warum es überhaupt zu den Rechtsverletzungen kam. Naivität und Unwissen sind auch in anderen Kontexten keine geeignete Grundlage sich im Netz zu bewegen.
    Unbestritten ist hingegen, dass manche Anwälte meinen mit solchen Abmahnungen ein einträgliches Geschäft machen können. Die aus dem Streitwert durch RVG abgeleiteten Ansprüche stehen oft in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand und den realen Umständen. So wäre es vielleicht eher sinnvoll eine Deckelung der Ansprüche aus ersten Abmahnung analog du den "einfach gelagerten Fällen" des Urheberrechts anzustreben, statt eine pauschale Kostenbefreiung zu fordern. Letztlich entstehen auch reale Aufwandskosten für die formelle Abmahnung. Diese einfach auf den Verletzten abzuwälzen halte ich in unserem Rechtssystem für nicht machbar.

  • Hallo,


    Zitat von boardraider

    ... Ich fürchte nur, dass selbst dann letztlich damit wenig bis nichts bewegt wird. ....


    das mag eintreffen. Was wir ja aber nicht hoffen wollen.
    Machen wir aber gar nichts bewegt sich auch nichts.

    Zitat

    ...
    I.d.R. geht einer Abmahnung ein Rechtsverstoß voraus. Das Fehlverhalten liegt demnach zunächst beim Rechtsverletzer. ....


    Ausnahmen bestätigen die Regeln. Denn meistens ist es ein Fliegenschiss der so eine Abmahnung gar nicht gerecht wird.

    Und so

    Zitat

    ...Unbestritten ist hingegen, dass manche Anwälte meinen mit solchen Abmahnungen ein einträgliches Geschäft machen können. ....


    Erst mal mit Kanonen auf Spatzen schießen.

    Den die/der kleine Frau/Mann kann sich ja selten gegen die großen zur Wehr setzen.

    Ich bin in allem nicht gut, aber auch nicht schlecht. (Gruß Norbert)
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  • Zitat

    der Grundgedanke der Petition richtet sich gegen die Abzockmaschinerie

    Das sehe ich auch so, allerdings steht dem, wie gesagt, ggf. ein Rechtsbruch vor, der Abmahnungen legitimiert! Eine kostenlose Runde im Streifall animiert doch gerade zu Rechtsverletzungen. Dann klaue ich eben einfach ein paar Bilder, das erste Schreiben kostet ja nichts. :roll: Das ist ein gefährlicher Ansatz, den ich in diesem Rechtssystem nicht gutheißen kann. Eine Deckelung gerade im privaten, nicht-gewerblichen Bereich würde eher eine abschreckende Wirkung erzielen und gleichzeitig vor überzogenen und unverhältnismäßigen Forderungen schützen.

  • Quelle: NFH

    Zitat von NFH

    Denn meistens ist es ein Fliegenschiss der so eine Abmahnung gar nicht gerecht wird.

    Auch ein Fliegenschiss rechtfertigt als Rechtsverstoß eine Abmahnung. Wo wir aber einer Meinung sind, ist die sich daraus ergebende Höhe des anwaltlichen Aufwandsanspruchs. Diese steht eben in den Fällen auf die du wohl abzielst in keinem realen Verhältnis zur Leistung. Bspw. im Fall augsburgr.de. Eine Kostennote von beinahe 2000 Euro halte ich trotz des Streitwertes für überzogen. Das ist ein Standardfall für einen Anwalt, bei dem quasi die Sekretärin das Schreiben aufsetzt. Das fatale an dem Fall ist aber, dass es erst so weit kommen musste. Die Stadt hätte sich zunächst auch einfach unbürokratisch äußern können. Da schießen dann sicher Kanonen auf die Spatzen.

  • Naja, dass einer Abmahnung immer ein Rechtsverstoss vorausgeht, ist schon richtig.

    Aber als Forenadmin zum Beispiel möchte ich gerne eine Chance zur Reaktion haben, wenn der Verstoss von einem User meines Forums kommt. Als Seitenbetreiber werde ja in so einem Fall ich abgemahnt, und nicht der User.
    Ich kann zwar meine Forumsregeln schreiben, in denen ich mir seitens der User diese und jene Aktion vorbehalte, und bei der Registrierung ein Häkchen von User verlangen, dass er diese gelesen hat und zustimmt, sie einzuhalten, aber in der Realität wird das nur schnell angeklickt, ohne dass einer den Text liest.
    Und dann postet ein User doch ein Kochrezept und verwendet dabei ein Bild mit dem Urheberrecht bei einer Kochbuchseite, obwohl ich in den Regeln verboten habe, urheberrechtlich geschützte Bilder einzubinden.

    Bevor mich der Anwalt der Kochbuchseite dann mit hunderten Euros kostenpflichtig abmahnt, am besten, noch bevor ich das Bild im Forum entdeckt habe, denn alles kann man dann ja auch nicht kontrolllesen, wäre es mir als Webmaster lieber, man würde mich über den Urheberrechtsverstoss informieren, ich entferne ihn und habe damit meiner Pficht genüge getan.

    Das fäde ich fair. :)

  • Quelle: Pie

    Zitat von Pie

    dass einer Abmahnung immer ein Rechtsverstoss vorausgeht, ist schon richtig.

    Das wollte ich eben nicht behaupten. Es gibt auch durchaus Abmahnungen, über die erst ein Gericht in der Folge entscheiden muss.

    Zitat

    Aber als Forenadmin zum Beispiel möchte ich gerne eine Chance zur Reaktion haben, wenn der Verstoss von einem User meines Forums kommt.

    Die Chance hast du. Die Inhalte kannst du entfernen, die Kostennote ablehnen. Die Gegenseite müsste dann klagen, was bei der gegenwärtigen Rechtsprechung keine gesicherten Erfolgsaussichten hat.

  • Hallo boardraider,

    Zitat von boardraider

    ... Die Inhalte kannst du entfernen, die Kostennote ablehnen.

    wie meinst Du das?
    Einfach das Bild entfernen und gut?

    Zitat von boardraider

    ... Die Gegenseite müsste dann klagen, was bei der gegenwärtigen Rechtsprechung keine gesicherten Erfolgsaussichten hat.

    wenn sie aber das Backup anfordert? In der Historie ist das doch dann noch zu sehen.
    Ich meine da irgendwie was gelesen zu haben.

    Macht nicht ein Forenbetreiber ein Backup von seinem Forum falls mal versehentlich etwas gelöscht wurde um es wieder herzustellen?
    Und dieses könnte die Gegenseite dann anfordern?

    Und die Gegenseite wird dies doch auch mit einem Screenshot belegen das dieses Bild da war.

    Ich bin in allem nicht gut, aber auch nicht schlecht. (Gruß Norbert)
    ASUS Notebook - Intel® Core™ i5 (3,60 GHz) - 8 GB RAM - 512 GB SSD - Intel® UHD Graphics - Windows 11 24H2 Home 64-Bit - Firefox 141.0 - Thunderbird 140.0.1 - uBlock Origin

  • Zitat

    wie meinst Du das? Einfach das Bild entfernen und gut?

    Angenommen du erhältst als Forenbetreiber eine Abmahnung auf Grund eines von einem Nutzer veröffentlichten Bildes, dessen Veröffentlichung an der Stelle den urheberrechtlichen Bestimmungen entgegen steht. Dann gilt ohnehin inzwischen die Deckelung des Betrages auf 100 Euro.

    Grundsätzlich solltest du auf das Schreiben reagieren und dein Handeln dokumentieren. Das Entfernen des strittigen Inhalts ist natürlich der erste Schritt. Teil der Abmahnung ist in der Regel ein Anschreiben mit der Schilderung des Sachverhaltes, eine Unterlassungserklärung und eine Kostennote. So der Fall für dich unstrittig ist und die Abgabe der Erklärung dir keine unmöglichen Forderungen auferlegt, kannst du diese (ggf. auch zusätzlich modifizieren und) unterschreiben, die Übernahme der Kosten aber ablehnen. Statt dem hohen Streitwert könnte die Gegenseite dann lediglich noch wegen der vergleichsweise geringen Kostennote vor Gericht gehen. Das lohnt sich vor allem bei Massenabmahnern nicht, die dann oft von einer weiteren Verfolgung absehen.

    Zitat

    wenn sie aber das Backup anfordert?

    Ein Backup spielt dabei keine Rolle. Du kannst davon ausgehen, dass die Gegenseite den Vorgang ausreichend dokumentiert hat. Ich bezog mich mit meiner Aussage auf die Urteile zu der Frage der Haftung von Forenbetreibern.