Vorratsdatenspeicherung beschlossen: Wie damit umgehen?

  • Zitat von DasIch

    Das BVG war bisher verlässlich, ich hoffe es ist es auch diesmal.


    das BVG entscheidet nach dem GG und wenn die sagen das das Gesetz nicht gesetzeswidrig ist, dann kann das auch keiner mehr sagen. Dann kann man immer noch sagen eine Mehrheit in der Bevölkerung ist dagegen, aber nicht das es gegen das GG verstößt.

    PS: Das GG ist in Deutschland immer noch das höchste Gesetz, das ist und bleibt so und keine Regierung kann es abschaffen durch andere Gesetze. Ändern kann eine Regierung das GG vllt, aber wem es nicht bekannt ist, Artikel 1 bis Artikel 19 sind unveränderbar. Von daher kann auch keine Regierung für eine Vorratsdatenspeicherung diese Artikel anpassen.

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    Der IE ist wirklich sehr wichtig! Man benötigt ihn, um sich einen Browser zu besorgen!

  • Die logische Falle Vorratsdatenspeicherung.

    Mit der Vorratsdatenspeicherung liegt ein logisches Problem vor, daß die Umsetzung ad absurdum führt. Wenn die Daten nur aufgrund dringendem Tatverdacht eingesehen werden dürfen, so muß bereits ein Tatverdacht vorliegen. Demzufolge muß mindestens eine Person verdächtigt sein.
    Diese gezielt zu überwachen wäre ohne Vorratsdatenspeicherung bereits möglich. Dabei könnte der Personenkreis anhand der Daten, die gesammelt werden, erweitert werden.

    Welche Möglichkeit bietet dann die Vorratsdatenspeicherung? Sie kann einen allgemeinen Verdacht personifizieren, z.B. es gibt Terrorwarnungen für Deutschland und das BKA will wissen, wer in Deutschland diese umsetzen könnte.
    Was bedeutet dies im Umkehrschluß? Es ist keine Person bekannt, die gezielt überwacht werden kann. Sie muß erst gefunden werden. Um ein einfaches Beispiel zu verwenden, übertrage ich das auf Schwarzfahren in der Bahn. Kontrolleure fragen alle nach ihren Tickets. So werden die schwarzen Schafe gefunden. Zurück zur Vorratsdatenspeicherung kann dies ebenfalls nur bedeuten, daß sämtliche Daten ausgewertet werden müssen. Andernfalls können unbekannte Täter nicht aufgespürt werden.
    Dies ist wiederum eine Sache, die angeblich nicht durchgeführt wird. Nur wenn das der Fall sein sollte – die nicht Durchführung – was soll dann die Vorratsdatenspeicherung?
    Sie kann lediglich im Nachhinein angewendet werden. So könnte nach einem Verdacht konkreter nach Informationen gesucht werden. Wenn ein Verdacht aufkommt zwischen Planung und Tat, könnte die Tat tatsächlich verhindert werden. Nur stellt sich die Frage, ob dies nicht bereits mit derzeitigen Methoden verhindert werden kann. Um die Genehmigung der Dateneinsicht zu erhalten muß bereits ein konkreter Verdacht vorliegen, nur wenn er bereits so konkret ist, wozu dann noch Verbindungsdaten einsehen, die keine Information über die gesendeten Daten preisgeben, sondern lediglich wer mit wem kommuniziert hat? Die Einsicht der Daten müßte so früh erfolgen, daß kein konkreter Verdacht vorliegt, sondern dieser erst entsteht.

    Und genau aus diesem Grund widersprechen sich die Angaben über die Gründe und Nutzungsgenehmigungen zur Vorratsdatenspeicherung und der Wirksamkeit selbiger. Es ist wie mit der Henne und dem Ei.

    Mal abgesehen davon, daß Schwerverbrecher im Gedanken leben überwacht zu werden und daher auf „sichere“ Wege abweichen, z.B. Internetcafes.

    Diese Gedanken legen nahe, daß die Vorratsdatenspeicherung eben nicht erst auf konkreten Verdacht hin durchforst werden, sondern bereits sofort automatisch nach Prinzip der Rasterfahndung analysiert werden müssen. Andernfalls sind sie sinnlos, bzw. gibt es bereits Wege der Fahndung.
    Zusätzlich sollen die Daten der Medienlobby ohne richterlichen Beschluß zur Verfügung gestellt werden dürfen. Nur wenn die Medienlobby keinen Beschluß braucht, warum sollte das BKA einen brauchen? Dann würde ein Menschenleben weniger wert sein als eine Raubkopie und das BKA bei viel wichtiger Arbeit behindert werden.

    Vorratsdatenspeicherung wäre erst effektiv bei Generalverdacht sämtlicher Internetnutzer und konsequenter Auswertung aller Daten bei geringer Erfolgsquote überhaupt etwas zu finden.

    Das ist das logische Dilemma bei der Begründung und Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung.
    Falls mir ein logische Denkfehler unterlaufen sein sollte, bitte posten.
    [für BKA-Mitarbeiter, die diesen Text lesen] hab zwar einen sehr guten Job, aber wenn ihr noch jemanden braucht, der logisch denkend im Bereich der Forensik arbeiten kann, meldet euch, wenn ihr einen unbefristeten Job anbieten könnt ;) [/BKA-Mitteilung Ende]

  • Zitat von Fraggle

    Zusätzlich sollen die Daten der Medienlobby ohne richterlichen Beschluß zur Verfügung gestellt werden dürfen. Nur wenn die Medienlobby keinen Beschluß braucht, warum sollte das BKA einen brauchen? Dann würde ein Menschenleben weniger wert sein als eine Raubkopie und das BKA bei viel wichtiger Arbeit behindert werden.

    wurde doch meinem Informationsstand nach nur Vorgeschlagen, aber nicht beschlossen.

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  • Zitat von Freak416

    wurde doch meinem Informationsstand nach nur Vorgeschlagen, aber nicht beschlossen.


    Wir sprechen uns beim nächsten Antrag wieder, wenn a) die Datenvoratsspeicherung nicht mehr so präsent in den Köpfen der Leute steckt und b) die Wahlen rum sind.

  • Zitat von bugcatcher


    Wir sprechen uns beim nächsten Antrag wieder, wenn a) die Datenvoratsspeicherung nicht mehr so präsent in den Köpfen der Leute steckt und b) die Wahlen rum sind.


    das schon eher...

    Fraggle: kürzere Postings lesen sich besser...

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  • Zitat von Freak416

    Fraggle: kürzere Postings lesen sich besser...

    Wie kommst Du dazu, solche ultimativen, mit dem Anspruch der Allgemeingültigkeit versehenen Statements abzugeben? Es mag sein, dass DU kürzere Postings lieber liest als längere, aber dann sag das auch. Im übrigen gibt es Fragestellungen, die so komplex sind, dass sie eine längere Betrachtung erfordern und verdienen. Das Thema dieses Threads gehört sicherlich unwidersprochen in diese Gruppe. Abgesehen davon sind die Postings von fraggle, ob kurz oder lang, immer lesenswert.

  • Erst mal danke für die Antworten. Dem entnehme ich auch keinen gravierenden Logikfehler begangen zu haben.

    Zum Thema Länge, etwas, bei dem die Schlange sich selber in den Schwanz beißt, ist schwer in kurze Worte zu fassen ohne Fehler zu begehen. Gerade bei dem Thema ist es so, daß Teilaspekte einzeln betrachtet ok sind, deswegen muß man den Kontext betrachten, was es ausführlicher werden läßt.

    Bezüglich nicht beschlossen: wenn es beschlossen ist, kann man rein gar nichts mehr machen, dann ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Das prominenteste Beispiel ist das (nicht als Vergleich des Inhalts gedacht, sondern als Analogie der Heransgehensweise!) des 2. Wk. Die westlichen Mächte haben sich danach auch selber vorgeworfen nicht eher gehandelt zu haben. Man darf nicht handeln, wenn der Schaden entstanden ist, man sollte ihn vorher versuchen zu vermeiden.

    Im Endeffekt wollte ich auch ohne es zu erwähnen einen Stein anstoßen, das gemeinsam ein Artikel erstellt wird, der ohne weiteres kopiert und an anderen Stellen verwendet werden sollte/darf. D.h. es sollte ein Post sein, der ohne Kenntnis der restlichen, seitenlangen Diskussion alleine druckreif ist. Daher auch Anregungen dazu erwünscht.

    @Jungshans: Danke für das Kompliment :) Ich liebe es Dinge in komplizierteren Gesamtkonetext zu sehen, macht Spaß ein wenig Gehirnschmalz arbeiten zu lassen und es tut gut, daß es mir anscheinend dann auch gelingt meine wirren Gedanken anderen verständlich darlegen zu können. Das ist ja nicht einfach, man selber weiß ja was man denkt.... naja, man sollte es zumindest ;)

  • Zitat von Fraggle

    Das ist ja nicht einfach, man selber weiß ja was man denkt

    Trotzdem steht einem bei der Darstellung in solchen Foren wie hier immer die Eindimensionalität des Mediums im Weg. Würdest Du mir gegenüber sitzen, könntest Du Deine "wenn" und "aber" schneller loswerden, begründen etc., aber hier in einem Forum sieht das schlecht aus, und deshalb ist es eben manchmal nötig, abgewogen und (damit meist auch) länger zu schreiben.

  • Zu der Heise-Meldung:
    Da wird dann weiter so vorgegangen, wie bisher.
    Von den Änwälten der Industrie wird Strafanzeige gestellt, die Staatsanwaltschaft muss dem Nachgehen und das prüfen (inklusive IP-Abgleich) und stellt das Verfahren dann ein, weil sie die Tat nicht strafwürdig findet.

    Jetzt haben wir aber die Akte, in der die Daten zu der IP geschrieben sind, die werden von den Anwälten der Industrie eingesehen und haben dann die Daten für ihre zivilrechtlichen Belange. Abmahnung folgt....

  • Zitat von Freak416

    Das GG ist in Deutschland immer noch das höchste Gesetz, das ist und bleibt so und keine Regierung kann es abschaffen durch andere Gesetze. Ändern kann eine Regierung das GG vllt, aber wem es nicht bekannt ist, Artikel 1 bis Artikel 19 sind unveränderbar. Von daher kann auch keine Regierung für eine Vorratsdatenspeicherung diese Artikel anpassen.


    ... auch die Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes unterliegen in gewisser Weise Interpretationen - richtig ist: es ist das höchste Gesetz - es sind jedoch nicht die Artikel 1 bis 19, die angepasst werden, sondern die verfassungsrelevanten "Interpretationen" - der Eimer passt sich nicht dem Hintern an - die Sache ist doch die, dass die vermeintliche Klarheit des Grundgesetzes durch massenweise geschriebene Gesetzestexte, Formulierungen und für den Normalbürger völlig undurchschaubare komplexe Zusammenhänge absolut nicht mehr wirklich klar sein kann. Fakt ist doch, dass die Verfassungsregularien in gewisser Weise "passend" gemacht werden - und dies ist das Pferd, auf das Schäuble und Konsorten setzen - dies hat sich auch schon in der Vergangenheit bewehrt: erstmal übertrieben viel fordern, um Stück für Stück die Dinge durchzusetzen - klingen sie doch am Ende einigermaßen plausibel - bis der nächste Bundes-Innenminister dies nahtlos fortsetzt.

    Das Problem ist doch, dass es diesen Leuten gar nicht wirklich um die primäre Umsetzung des Grundgesetzes geht - da wird grundsätzlich eine andere, gar gegensätzliche Prioritäten-Reihenfolge angegangen - dabei wird solange mit Angstszenarien/Feindbildern gebaggert und nach Formulierungen etc. gesucht, bis dies auch für das BVG - zumindest in "Teilbereichen" - konform mit dem GG erscheint und somit durchgewunken wird - Salami-Taktik nennt man das.

    Insbesondere wenn es um das so genannte "Gemeinwohl" geht, wozu dann auch heraufbeschworene Angstszenarien mit "passenden" "Schutz"mechanismen zählen, lassen sich Interpretationen sehr kreativ gestalten. Die totalitären Tendenzen der Systeme des 21. Jhd's sehen nun mal anders aus, als die in der Vergangenheit - die nationalen Demokratie-Modelle scheinen in einer sich wirtschaftlich globalisierenden Welt ohnehin nicht mehr wirklich zu stimmen, bzw. sind nur noch bedingt wirksam; und diese Schwäche wird nun akut ausgenützt, um Kontrollsysteme zu kultivieren - dazu braucht man heute keinen einzelnen "Big Brother" mehr - der "Big Brother" verschwimmt im globalen Wirtschaftssystem - in der neoliberalen Schiene, die allgemein gefahren wird.

    Es geht bei der ganzen Nummer um viel mehr, als "nur" um die Privatsphäre bezüglich emails, Telefon oder bezüglich dessen, was man auf der Festplatte hat etc. ... es geht um die Frage, wie Demokratie in einer globalisierten Welt noch funktionieren kann, denn das demokratische Modell war schon bei den alten Griechen "nur" ein nationales Modell. Was die globale Entwicklung betrifft, so hat auch das Grundgesetz keine wirkliche Ewigkeitsgarantie - um so wichtiger ist es, gerade dieses zu kultivieren und vor unterschwelligem Abbau zu schützen, und dies ist in demokratischem Sinne nicht nur Sache des BVG's, sondern Sache eines jeden Bürgers. Wir haben letztlich die Wahl, ob wir Demokratie-Abbau zulassen oder alles erdenkliche für den Ausbau von Demokratie tun wollen.

    Sorry für den langen Text, aber diese meine persönliche Meinung konnte ich mir jetzt nicht verkneifen.

    Grüße - doubletrouble

    "Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann." (Francis Picabia)

  • Das ist überhaupt kein Trost, der Schäuble will das Wettrennen nach China/Russland sicher auf keinen Fall verlieren.

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  • Zitat von cubefox

    seit montag wird gespeichert. :(


    Kann man keine Software entwickeln, mit der "sie" bekommen, was sie wollen, aber dafür in völlig undurchschaubaren Mengen? In Zeiten, in denen fast jeder über eine Flat verfügt, hätte ich zumindest nix dagegen einzuwenden, zeitweilig völlig sinnlose emails zu verschicken und sinnlose Seiten aufzurufen. Natürlich wäre dies keine wirklich adäquate Lösung, und wie durch die Nachrichten ging, haben sich etwa 25000 Leute an der Verfassungsbeschwerde beteiligt - aber irgendwie sollte man "sie" mit Daten zuschei.... !

    Grüße - doubletrouble

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  • Über Frankfurt alleine geht 1GB/s wenn davon 1% Verbindungsdaten sind haben die in 6 Monaten eine wirklich kleine Menge von Daten die so übersichtlich ist das man durch sinnlosen Traffic die nicht sonderlich behindert ;)

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  • DasIch ... da hast Du natürlich recht, aber wenn ich mir vorstelle, dass so etwas zur Mode mit "Spaßfaktor" wird, was wollen denn dann die Schäubles & Co. noch mit den Daten einzelner User anfangen?

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  • Zitat von doubletrouble

    DasIch ... da hast Du natürlich recht, aber wenn ich mir vorstelle, dass so etwas zur Mode mit "Spaßfaktor" wird, was wollen denn dann die Schäubles & Co. noch mit den Daten einzelner User anfangen?

    Bissel OT, aber vllt auch interesant.
    Am Jahresende findet immer der CCC statt, und auch in diesem Jahr ein Vortrag über den ePass & Co.
    Zu finden unter:
    http://dewy.fem.tu-ilmenau.de/CCC/24C3/matroska/ ( Matroska / Vorbis / H.264; evtl nur VLC-fähig, z.Z. aber mehr Veröffentlichungen als MPEG-4) oder
    http://dewy.fem.tu-ilmenau.de/CCC/24C3/mpeg4/ ( MPEG-4 / AAC-LC / H.264; MPC-fähig)
    http://events.ccc.de/congress/2007/…ts/2346.en.html

    Warscheinlich auch sehr sehenswert: http://events.ccc.de/congress/2007/…ts/2363.en.html