
Beleidigt? Oder nicht?
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Und was möchtest du nun diskutiert haben?
Wer Links postet, muss auch sagen, was er will! :wink:
MfG...
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Was sind Beleidigungen? Flame Wars? Schade :?
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Zitat von deschen2
Und was möchtest du nun diskutiert haben?
Wer Links postet, muss auch sagen, was er will! :wink:
MfG...
Moin, Moin, deschen2.
Komme leider erst heute dazu Dir zu antworten. Sorry.
Ich war zufällig auf den Artikel gestoßen und wollte hier nur darauf hinweisen und zu einer eventuellen Diskussion anregen.
Ich meine, das Urteil liefert selber Schlupflöcher bezüglich Nachweis der Kentnisname. -
So lässt sich doch schon eher diskutieren! :wink:
An sich ist gegen das Urteil ja nix einzuwenden (zumindest so, wie ich es wahrgenommen habe). Das jeder, der beleidigt wurde, ein Recht auf Unterlassung hat, kann man ja verstehen und dazu gehört eben auch, dass Forenbetreiber gegen solche Beleidigungen vorgehen.
Für mich ergibt sich aus dem Urteil nur ein Problem für die Forenbeseitzer: Woher sollen die bitteschön wissen, was als Beleidigung gilt und was nicht...schließlich streiten sich da täglich tausende von Leuten drum.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss der Forenbetreiber ja erst dann einschreiten, wenn der (angeblich) Beleidigte ihn dazu auffordert. Aber nur, weil da jmd. daherkommt und meint, er wurde beleidigt, muss das noch lange nicht stimmen. Und das ist dann sicher mit Aufwand für den Admin verbunden - zu prüfen, ob da nun jmd. beleidigt wurde oder nicht.
Aber zum Glück halten sich solche Fälle ja (noch) in Grenzen.
MfG...
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Son Quark mal wieder - Beleidigungen - es geht um rechtswidrige Beiträge bzw Beiträge, die
von Rechts wegen nicht haltbar bzw belegbar sind.
Es geht nicht um den "Idioten" "Deppen" "Blödmann", sondern - um beim Beispiel zu bleiben -
nicht belegbare "ehrverletztende" Aussagen, die man im realen Leben so auch nicht sagen würde.
Der Schreiber müsste als konkret beweisen können, dass ein anderer "pädophil" veranlagt wäre.
Oder "schwul" oder ein "Betrüger". Solche Angelegenheiten werden aber nicht auf dieser Ebene
ausgefochten und daher bei Kenntnisnahmen des Verantwortlichen zu entfernen.
Da ein Admin/Forenbeteiber Mitarbeiter hat, sind auch diese als Verantwortliche zu sehen.Golem
http://www.golem.de/0703/51363.htmlWeiteres Diskussionsthema:
http://www.supernature-forum.de/vbb/www-news-u…renhaftung.html -
Wieso Quark?
Es geht um "ehrverletzende Äußerungen". Ich bin kein Jurist, und ich denke, Ottonormalmensch fasst das ganz grob unter dem Begriff "Beleidigung" zusammen. Ich lass mich aber gern über die juristischen Nuancen aufklären! :wink:
Das BGH sagt: "Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen [...]".
Das heißt für mich, wenn der (angeblich) Geschädigte beim Forumsbetreiber einen Anspruch auf Unterlassung geltend machen will, dann darf er das auch. Und dann besteht eben das von mir geschilderte Problem, ob derjenige denn dann auch wirklich einen Anspruch darauf hat. Bloß wie soll man das als Nichtjurist beurteilen kann?
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…nked=pm&Blank=1
MfG...
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Zitat
Die Strafverfolgung wegen Beleidigung ist nur möglich, wenn ein gültiger Strafantrag vorliegt.
Der Antrag kann nicht - wie bei der Verfolgung gewisser Körperverletzungen - in entsprechender
Anwendung des § 232 Abs. 1 StGB dadurch ersetzt werden, daß die Strafverfolgungsbehörde
wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts
wegen für geboten hält.
http://www.lexikon-der-rechtsgebiete.com/Gerichtsurteile/8028.htmlNoch ein Link:
http://www.wdr.de/themen/compute…ren/index.jhtml
http://www.seniorenportal.de/index.php?leve…#beitrag_122762Ganz interessant, weil auch für Doofe erklärt:
http://www.vaeterfuerkinder.de/addges.htm -
Jetzt mal ganz doof gefragt: Was sagen mir nun diese Links??? Schreib' doch ruhig mal 'nen Satz dazu. :wink:
MfG...
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also so wie ich das in den Nachrichten usw. mitbekommen habe muss ein Forenbetreiber nur einen Beitrag von einer Person löschen, der jemand anders beliedigt, wenn der Forenbetreiber dazu aufgefordert wird. Das heißt der Betreiber muss nicht die ganze Zeit nach beleidigenden Beiträgen suchen, sondern nur wenn er dazu aufgefordert wird diese löschen.
und das finde ich auch ok so. Forenbetreiber haben nicht die Aufgabe die ganze Zeit nur nach beleidigenden Beiträgen ausschau zu halten aber Betroffene können sich so auch wehren also von daher doch voll ok