Hab' das Thema jetzt erst gesichtet und gelesen; hat es dann da schon was Neues?
Urheberrecht ist seitens der EU rahmenreguliert***; seitens der EU rahmenreguliert sind aber auch der Schutz personen-bezogener Daten, (siehe DSGVO), und auch das Verbraucherschutzrecht, (siehe Richtlinie 2011/83/EU). Auf Grund der Vollvereinheitlichung des Schutzes personen-bezogener Daten wird das Grundrecht der EU, die Charta, unmittelbar bindend und tritt national, jedenfalls in D nach Auslegung durch das BVerfG, an Stelle des nationalen Grundrechts; (1 BvR 276/17 )
*** 2 Beispiele, die das Urheberrecht berühren
Konsolidierter Text: Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft
Alles also nicht unbedingt einfach zu klären, denn freilich ist auch das Verbraucherschutzrecht berührt, kann doch kein Verbraucher, keine Verbraucherin gezwungen werden, Werbung anzunehmen, oder?