kann doch kein Verbraucher, keine Verbraucherin gezwungen werden, Werbung anzunehmen, oder?
Den Zusammenhang zur DSGVO in deinem Beitrag verstehe ich ehrlicherweise auch nicht. Das Ausspielen von Werbung stellt doch keinen generellen Verstoß gegen die DSGVO dar.
Sicher stellt das Anzeigen von Werbung keinen Verstoß gegen die DSGVO dar, aber u. U. das Verwenden der personen-bezogenen Daten jener Personen, bei denen Werbung angezeigt wird, durch jene, die diese Werbung auf ihrer Website eingebunden haben und das Anzeigen dieser Werbung voraussetzen, damit die Website, bspw., störungsfrei aufgerufen werden kann. Und als personen-bezogene Daten gelten in Auslegung durch den EuGH alle Daten, aus denen eine konkret bestimmbare natürliche Person ermittelt werden kann.
Falls Interesse besteht, suche ich die EuGH-Entscheidungen nochmals heraus; zur Auslegung der DSGVO hat es so einige.