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  • matze1165
  • 27. April 2010 um 12:54
  • matze1165
    Beiträge
    3
    • 27. April 2010 um 12:54
    • #1

    hallo allerseits.bin erst seit kurzem user von firefox.was mir sehr gut gefällt sind die add-ons.nun meine frage:ich habe mir ein add-on zu downloaden von musik,z.b.von youtube,heruntergeladen.ist es strafbar wenn ich mir nun die musik herunterlade?oder bewege ich mich in einer grauzone?würde mich über eine antwort freuen.
    gruss matze1165

  • pittifox
    Gast
    • 27. April 2010 um 13:07
    • #2
    Zitat von matze1165

    .ist es strafbar wenn ich mir nun die musik herunterlade?

    http://www.google.de/search?hl=de&c…fbar%3F&spell=1 :idea:

  • matze1165
    Beiträge
    3
    • 27. April 2010 um 13:17
    • #3

    danke für deinen querverweis,leider bin ich nun immer noch nicht viel schlauer.die einen sagen so,die anderen so.bitte,gibt es jemanden der eine eindeutige antwort geben kann,auch auf die gefahr hin das es für den einen oder anderen nervig ist solche fragen zu beantworten,bin aber in diesem bereich absoluter anfänger.
    gruss matze1165

  • Boersenfeger
    Reaktionen
    31
    Beiträge
    58.815
    • 27. April 2010 um 14:16
    • #4

    Wende dich an einen Fachanwalt für Internetrecht.

    Stand 21.05.2025 15:34 MESZ
    Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:138.0) Gecko/20100101 Firefox/138.0.4
    Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:140.0) Gecko/20250521 Firefox/140.0a1
    Meine Füchse|Fehlersuche|Sicherheitskonzept für Windowsnutzer

  • matze1165
    Beiträge
    3
    • 27. April 2010 um 22:24
    • #5

    vielen herzlichen dank für die qualifizierte auskunft!!!!!!!!

  • Road-Runner
    Reaktionen
    32
    Beiträge
    27.094
    • 27. April 2010 um 22:53
    • #6

    Ein Forenbeitrag ist auf keinen Fall als verbindliche Rechtsauskunft anzusehen, auch wenn der Schreiber des Beitrags steif und fest behaupten würde, das Herunterladen sei legal (oder illegal, je nach Sichtweise). Eine verbindliche Rechtsauskunft kannst Du nur von einem Anwalt erhalten.

    Meine Homepage - Meine installierten Erweiterungen
    Kein Support per PN oder Mail. Poste bitte Deine Frage hier im Forum.

  • peter2407
    Beiträge
    387
    • 27. April 2010 um 23:50
    • #7

    ... guckst Du vielleicht mal [url=http://www.bmj.bund.de/enid/280abc349…ternet_1e5.html]hier[/url]

    Meine Versionsinfos

  • boardraider
    Beiträge
    14.109
    • 28. April 2010 um 08:18
    • #8

    Bei Youtube handelt es sich nicht um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle. Insofern halte ich das Extrahieren der Musik für legal. Das Unternehmen unternimmt schließlich auch etliche Anstrengungen urheberrechtlich geschütztes Material, das unrechtmäßig auf der Plattform verwendet wird, zu entfernen. Gleichzeitig bestehen Verträge mit Rechteverwertern bzw. werden diese Verträge verhandelt. Daher kann man dem Nutzer nicht aufbürden eine Entscheidung darüber zu fällen, ob Material xy legal oder einfach noch nicht gefiltert wurde.
    Afaik gibt es auch noch keinerlei Anklage oder Abmahnung in Deutschland bzgl. eines solchen Vorgehens.

    Anleitung für Fragen im Forum | Offizielle Firefox-Hilfe | Foren-Suchfunktion | Wie man Fragen richtig stellt | Keine privaten Nachrichten für Support-Anfragen
    „Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können.“ Abraham Lincoln

  • Pie
    Beiträge
    462
    • 28. April 2010 um 10:07
    • #9

    Noch dazu ist es meines Wissens ja so, dass manche Künstler selbst und hochoffiziell ihr neues Musikvideo online stellen.
    Das sind dann die "Official YouTube Channels", je nachdem, wie der Künstler sie nennt.
    Das kann doch dann gar keine rechtswidrige Quelle sein, oder? :-??

  • Boersenfeger
    Reaktionen
    31
    Beiträge
    58.815
    • 30. April 2010 um 11:20
    • #10

    Mit meinem Rat zum Besuch eines Fachanwaltes wollte ich dem TO genau das verdeutlichen, was boardraider geschrieben hat. Solange es "gut" geht, kann man alles machen, was nicht bereits durch Urteile oder Gesetz verboten ist. Manche machen auch solche Sachen noch! Wenn der erste User für die Extraktion eines mp3 Stücks aus einem YouTube-Video vor einem deutschen Gericht rechtskräftig verurteilt wurde, kann man explizit sagen, das es verboten ist.
    @ Pie: Was ist aber mit all den anderen Videos, die nicht vom Künstler eingestellt wurden?
    Übrigens: Wie man an der Auflistung meiner installierten Erweiterungen erkennen kann, nutze auch ich die Möglichkeit aus YouTube-Videos MP3's für den Eigengebrauch zu extrahieren.

    Stand 21.05.2025 15:34 MESZ
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