betrifft=Marco.W aus Deutschland

  • heute ist in der türkei vor gericht ein urteil gegen marco aus der BRD gefallen!!!marco wurde zu einer bewährungsstrafe verurteilt!?........


    mm muss er hinter gittern oder nicht.....................................................................


    ich meinen augen ist er unschuldig...

    das war ja eine langwierige geschichte(angefangen 2007).........

  • Zitat

    muss er hinter Gitter oder nicht

    Bewährungsstrafe heißt : nicht schwedische Gardinen.... wußtest Du das nicht?

  • Das Urteil > Bewährung ist als erstes total irrsinnig

    wenn er schuldig ist darf es keine bewährung geben
    wenn er unschuldig ist ist er Freizusprechen

    Das Dumme daran ist nur, wenn in der Berufungsverhandlung
    entschieden wird dass er doch schuldig ist, hat er sich somit selbst ins Knie gefi....

    Weisst bestimmt warum die Staatsanwaltschaft berufung eingelegt hat.
    Ich würde das Urteil akzeptieren und somit einer weiteren Verhandlung aus dem Weg gehen.......

    Gruß MK204

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  • Zitat

    Ich würde das Urteil akzeptieren und somit einer weiteren Verhandlung aus dem Weg gehen.

    Und damit ggf. eine Schuld anerkennen? Den Gefallen würde ich diesem lächerlichen Witz-Gericht in der Türkei nicht tun.

  • Zitat von MaximaleEleganz

    dass er nun unschuldig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist?


    Bist du dir da sicher dass er unschuldig ist......

    Zitat von boardraider

    Und damit ggf. eine Schuld anerkennen?


    ...lieber in die kiste gehen, denn die staatsanwaltschaft ist mit dem urteil alles andere als zufrieden
    oder hast du schonmal gehört dass die Staatsanwaltschaft in eine Berufung geht wenn ihnen das ausgesprochene Urteil entgegenkommt?

    Gruß MK204

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  • Zitat

    oder hast du schonmal gehört dass die Staatsanwaltschaft in eine Berufung geht wenn ihnen das ausgesprochene Urteil entgegenkommt?

    Entgegen kommen bedeutet nicht die Forderungen erfüllen. Allerdings spielt die Staatsanwaltschaft dort in dem Fall wohl in der gleichen Liga wie das zuständige Gericht.

  • Zitat von MK204

    Bist du dir da sicher dass er unschuldig ist......

    Das hat maximale Eleganz nicht behauptet. Er hat nur den Umkehrschluß aus einer deiner abstrusen Aussagen gezogen.

    Zitat von MK204

    wenn er schuldig ist darf es keine bewährung geben
    wenn er unschuldig ist ist er Freizusprechen

    De zweite Teil deiner Aussage erhält meine volle Zustimmung. Der erste Teil ist völliger Blödsinn. Wenn es bei Schuld keine Bewährung geben darf, wann soll es dann überhaupt Bewährung geben? Wenn es Zweifel an der Schuld gibt? Dann gilt die Unschuldsvermutung!!! Also Fall 2. Falls deine Aussage konkret nur auf diesen Fall bezogen sein sollte: Ob bei festgestellter Schuld eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, hängt von den Umständen ab. Und die kennst du so genau, das du beurteilen kannst, das eine Bewährung hier nicht in Frage kommt? Weshalb hast du dann die vielen "wenn" in deiner Formulierung?

    Zitat von MK204

    ...hast du schonmal gehört dass die Staatsanwaltschaft in eine Berufung geht wenn ihnen das ausgesprochene Urteil entgegenkommt?

    Was hat die Tatsache, das die Staatsanwaltschaft eine härtere Strafe fordert, damit zu tun, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht? Ist die Staatsanwaltschaft jetzt unfehlbar? Bedeutet allein die Tatsache, das man von der Staatsanwaltschaft angeklagt wird, das man schuldig ist? Ich dachte immer, das wäre Sache des Gerichts, die Schuld oder Unschuld einer Person festzustellen. Deine Rechtsauffassung ist mehr als merkwürdig. Es gibt genügen Beispiele, bei denen in der zweiten Instanz ein Freispruch erfolgte, nachdem beide Parteien in Berufung gegangen sind - der Staatsanwalt, weil er eine härtere Strafe wollte, der Angeklagte, weil seine schuld nicht unzweifelhaft erwiesen war.

  • Zitat von Junker Jörg

    Wenn es bei Schuld keine Bewährung geben darf, wann soll es dann überhaupt Bewährung geben?


    Gehts noch?
    Des is so wie du es auslegst ein Freibrief für Sexualstraftäter, schon mal daran gedacht......
    Es gibt nur 2 Möglichkeiten, Schuldig oder Nicht und wenn er Schuldig ist darf es keine Bewährung geben - was gibts daran ned zu verstehn


    Zitat

    Wenn es Zweifel an der Schuld gibt? Dann gilt die Unschuldsvermutung!!! Also Fall 2. Falls deine Aussage konkret nur auf diesen Fall bezogen sein sollte


    Mit Sicherheit ist sie auf diesen Fall bezogen

    Zitat

    Und die kennst du so genau, das du beurteilen kannst, das eine Bewährung hier nicht in Frage kommt?


    Such mal im www einen Fall wo es bei einem Sexualdelikt Bewährung gibt...
    Reden wir hier von einem Kavaliersdelikt, manchmal muss ich mich wirklich fragen ob solche Aussagen derRealitaet entsprechen...

    Zitat

    Ist die Staatsanwaltschaft jetzt unfehlbar? Bedeutet allein die Tatsache, das man von der Staatsanwaltschaft angeklagt wird, das man schuldig ist?


    Hättest den Abschnitt richtig gelesen, haettest dir diesen Satz sparen können.
    Die Staatsanwaltschaft hat berufung eingelegt weil sie der Meinung ist dass er Schuldig ist

    Zitat

    Deine Rechtsauffassung ist mehr als merkwürdig.


    Das kannst du halten wie du willst, fakt ist nunmal dass ers zur Anklage gekommen ist und das wohl nicht zum Spass...

    Gruß MK204

    Mozilla/5.0 (Windows NT 5.1; rv:19.0) Gecko/19 Firefox/19.0b2

  • Zitat von MK204

    Des is so wie du es auslegst ein Freibrief für Sexualstraftäter, ....

    Wieso?
    1. Habe ich nicht für alle Sexualstraftäter die Aussetzung der Strafe zur Bewährung gefordert, sondern es von den Umständen abhängig gemacht.
    2. Offenbar hast du den Sinn der Aussetzung zur Bewährung nicht verstanden. Das ist kein Freibrief. Hier mal was zum Lesen:
    StGB §§56 ff

    Zitat von MK204

    Reden wir hier von einem Kavaliersdelikt,


    Unter den Umständen, was man sich landläufig als Sexualstraftat vorstellt, sicherlich nicht. Aber so, wie deine Einstellung gegenüber Sexualstraftätern ist, kann ich dir nur dringend raten, niemals Sex mit einer Person zu haben, die unter Einfluß von Alkohol oder sonstigen Drogen steht. Sonst kannst du dich ganz schnell selbst einer Anzeige wegen Vergewaltigung gegenüber sehen:
    StGB § 177 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

    Zitat

    (1) Wer eine andere Person
    ...
    3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

    nötigt, sexuelle Handlungen des Täters ... an sich zu dulden ...

    Zitat von MK204

    Die Staatsanwaltschaft hat berufung eingelegt weil sie der Meinung ist dass er Schuldig ist


    http://de.wikipedia.org/wiki/Marco_Weiss

    Zitat

    In Deutschland stellte die Staatsanwaltschaft dagegen das Ermittlungsverfahren gegen Marco Weiss Anfang Mai 2009 ein. Die Lüneburger Behörde hatte von der türkischen Justiz umfassende Verhandlungsprotokolle und auch Gutachten übersandt bekommen. Nach Angaben der Behörde gebe es danach keine zur Erhebung der Anklage ausreichenden Beweise, dass der Teenager das damals 13-jährige britische Mädchen sexuell missbrauchte. Allein die Aussage des Mädchens reiche für einen hinreichenden Tatverdacht nicht aus. Weitere belastende Beweismittel gebe es nicht.

    Soviel dazu.

    Hinzu kommen weitere Faktoren, wie die Minderjährigkeit des Marco W. zum Zeitpunkt der angeblichen Tatbegehung (Jugendstrafe), der Einfluß von Alkohol (verminderte oder nicht vorhandene Schuldfähigkeit), und, und, und...