Provider Schadensersatzforderung?

  • Zitat von bugcatcher

    Man darf nicht ungefragt Mitschnitte anfertigen. Der Gegenüber muss der Aufnahme zustimmen. (ist wenigstens mein Stand der Dinge)

    Jo, aber wenn mein Gegenüber ungefragt mitschneidet (mag sein das dies nur stichprobenartig gemacht wird, und in den AGBs geregelt ist), wäre seine Argumentation vor Gericht doch mist (~ Wir haben sie mitgeschnitten, aber wir wollen nicht das sie das Gespräch, welches WIR mitgeschnitten haben, selbst mitschneiden)?

    Wie gesagt, das deutsche Recht kenne ich nicht genug. Aber einfach so mitschneiden geht normalerweise nicht, klar (und wenn schon, wir reden von 1und1 diese Idi*ten haben das verdient. Schon erwähnt, das ich den Saftladen hasse? Abgrundtief? :D).

  • Zitat von Nizzer

    Ich *hasse* diesen Laden, und wenn der 24-Monate-Vertrag endlich ausläuft, werd ich sofort kündigen.

    Das dürfte dann zu spät sein. Kündige lieber fristgemäß :wink:

  • Zitat von Nizzer

    Wie gesagt, das deutsche Recht kenne ich nicht genug.

    Das merkt man, und deshalb solltest Du solche (höchstens) halbgaren Vorschläge wie "wenn die das tun, dann tu ich das auch" ganz schnell vergessen. Normalerweise wird zu Beginn des Gespräches ein Hinweis gesendet ungefähr des Inhalts: wir zeichnen manche Gespräche auf, und wenn Sie das nicht wollen, dann sagen Sie es bitte. Und damit hat das Unternehmen seiner Informationspflicht Genüge getan. Es kann also nicht die Rede davon sein, dass solche Mitschnitte ungefragt angefertigt werden.

  • Zitat von Nizzer

    Jo, aber wenn mein Gegenüber ungefragt mitschneidet


    Auch das was in AGBs steht, muss gesetzlich abgesichert sein, sonst sind die AGBs ungültig. Man muss vor der Aufnahme um Zustimmung gefragt werden, ist bei den meisten Telefonhotlines auch durch eine Robo-Tussi-Abfrage vorgeschaltet. Wenn nicht, ist sowas natürlich vors-Gericht-schleifbar. Nur das der Nachweis schwer zu erbringen ist. Ein eigener Mitschnitt hilft dabei allerdings auch nicht wirklich.

    Zitat von Nizzer

    (und wenn schon, wir reden von 1und1 diese Idi*ten haben das verdient. Schon erwähnt, das ich den Saftladen hasse? Abgrundtief? :D).


    Joa. Was wahr ist, muss wahr bleiben.

    Zitat von Nizzer

    Ich *hasse* diesen Laden, und wenn der 24-Monate-Vertrag endlich ausläuft, werd ich sofort kündigen.


    Du kannst jetzt bereits kündigen. Zum nächst möglichen Termin. Dann verpasst du auch keine Frist.

  • Hallo,
    also da ist zwar ne Robotussi aber sowas sagt die nicht einmal durch und
    auch kein derartiger Hinweis wird dort geleifert.

    Warum nehmen die nur zufällig manche Gespräche auf? Damit 1&1
    gucken kann ob die Mitarbeiter ihren Job machen?

  • Zitat von ThundiX

    Warum nehmen die nur zufällig manche Gespräche auf? Damit 1&1
    gucken kann ob die Mitarbeiter ihren Job machen?

    Davon muss man zumindest ausgehen, da offz. dadurch die Qualität der Hotline überwacht wird. Ist zumindest bei jedem zweiten Callcenter so ;)

    //edit: Ich kann meinen Vertrag einfach so zum nächsten Monat kündigen? Der Tenor in allen Mails von 1und1 war bisher immer "Nach Ablauf von XX Monaten können sie ihren Vertrag fristgerecht kündigen" *confused*

  • Zitat von Nizzer

    //edit: Ich kann meinen Vertrag einfach so zum nächsten Monat kündigen? Der Tenor in allen Mails von 1und1 war bisher immer "Nach Ablauf von XX Monaten können sie ihren Vertrag fristgerecht kündigen" *confused*


    Nicht zum nächsten Monat, zum nächst möglichen Zeitpunkt. Wenn Dein Vertrag sagt, dass Du noch bis zum 31.12.2008 gebunden bist, dann ist dies dieser Zeitpunkt. Du musst nicht warten bis die Kündigungsfrist (z.B. einen Monat zum Quatalsende) abläuft und erst kurz vorher kündigen. Die Frist sagt nur bis wann Du spätestens eine Kündigung aussprechen musst, bevor eine automatische Verlängerung in Kraft tritt. Von Frühestens ist nicht die Rede. Das wäre heute. ; )

    Wirksam wird die Kündigung dann natürlich erst am 31.12.2008. Aber Du hast sie bereits ausgesprochen.

    Falls du es dir anders überlegst, kannst du in der Regel diese auch wieder zurücknehmen. Da sind die Anbieter kulant. Die wollen ja keinen Kunden verlieren. ; )

  • Zitat

    Falls du es dir anders überlegst, kannst du in der Regel diese auch wieder zurücknehmen. Da sind die Anbieter kulant. Die wollen ja keinen Kunden verlieren. ; )

    Die haben uns die letzten Tage 6x angerufen und wollten das wir weiterhin da bleiben und es nicht an denen ligene würde tsss...

    Und die Telekom hat auch gleich angerufen und wollte am besten gleich einen Vertrag über Telefon abmachen :lol: