Google Browser wird vorgestellt

  • Zitat von gkam

    Ne OffTopic Frage:
    Besteht bei der Veröffentlichung eines fremden Artikels (Zitat oder Auszug) nicht die Gefahr, sich einer Urheberrechtsverletzung schuldig zu machen, selbst wenn eine Quellenangabe gemacht wird?

    Das kommt drauf an um welcher Art artikel es sich handelt

    z.b.
    das zitieren oder kopieren von "GANZEN" Artikeln ohne quellangabe ist grundsätzlich verboten

    jedoch erlaubt ist, die ersten 2-5 Zeilen eines Artikels zu kopieren und
    dann mit dem Vermerk "WEITERLESEN >>>>> " zu verlinken mit vollstaendiger Quellenangabe.

    Wenn man einen Download empfiehlt darf man den Kompletten Text verwenden wenn zum Schluss
    des Artikels der Link zum Download eben dieser kopierten Seite führt....
    falls man aber den Text kopiert und man den Downloadlink einer anderen Seite einsetzt ist das ebenfalls verboten.

  • Ich habe das deswegen hier reingesetzt, weil ich in einem anderen Forum folgende Mitteilung gelesen habe:


    Ich wollte vermeiden, daß hier in diesem Forum ähnliche Probleme auftauchen.
    Ich sehe halt immer wieder, daß Zitate, mal mehr oder weniger viel, hier reingesetzt werden.
    Wollte damit niemandem an den Karren fahren.

    Gruß, Günther


  • Mission accomplished 8)

    ...oder so. Gute Wahl jedenfalls, und wenn du noch ein paar Tipps und Tricks brauchst, schreib mich mal per PN an, gehört ja nicht herein.

    Quis custodit custodes?

  • Ich mag Opera als Browser auch sehr gerne. Bis Firefox3 rauskam habe ich auch Opera verwendet. Bin aber aus folgenden Gründen gewechselt:

    - Web Standards werden seit version 3 von Firefox und Opera in etwa gleichermaßen unterstützt.
    - Opera ist mit Flash bei mir unter Linux ziemlich instabil. Firefox auch, aber ein tick stabiler.
    - Ich mag das neue Bookmarking System von Firefox. Ein Klick und man hat ein Bookmark. Ich organisiere meine Bookmarks nicht, ich gebe einfach Suchbegriffe in die Adressleiste ein und finde immer was ich brauche. ("Alles über die Adressleiste finden" hat Chrome ja noch etwas augebaut was ich ziemlich gut finde eigentlich).

    Ich denke ich würde Chrome auch verwenden wenn es ihn für Linux gäbe. So lange bleibe ich wohl bei Firefox3.

  • Zitat von xardias

    Ich denke mit dem Comic konnte man viele, sonst ziemlich komplexe Techniken die hinter einem Browser stehen, sehr verständlich rüberbringen.


    Verständlich für wen? Ich fürchte für den ONU wird auch der Comicstil technische Inhalte nicht leichter zugänglich machen. Da fehlen einfach Wissensgrundlagen. Wenn der Comic von single- bzw. multi-threaded, von Prozessen und Daten-Strukturen usw. erzählt, stiegen die meisten aus.
    Für interessierte und ein wenig vorgebildete Leser, kann es natürlich eine Erleichterung sein, da der Spaß am Lesen verbessert und Zusammenhänge visualisiert werden.

  • Zitat von gkam

    Ne OffTopic Frage:
    Besteht bei der Veröffentlichung eines fremden Artikels (Zitat oder Auszug) nicht die Gefahr, sich einer Urheberrechtsverletzung schuldig zu machen, selbst wenn eine Quellenangabe gemacht wird?

    Ja, die Gefahr besteht. Insbesondere wenn man es wie hier macht. Da nur der Inhalt des Artikels kopiert und damit keine Eigenleistung erbracht wurde, kann man dem Beitrag keine Schöpfungshöhe beimessen. Ein Zitierrecht im Rahmen der urheberrechtlichen Schranken man man daher nicht ableiten.

    Zudem ist ein Großzitat nur in wissenschaftlichen Werken erlaubt, in einem Forum wie hier kann man auch das nicht beanspruchen.

    So wohl der Betreiber (als Mitstörer) als auch der Autor des Beitrages sind daher der Gefahr einer Abmahnung ausgesetzt.

    Quelle:
    http://dejure.org/gesetze/UrhG/

  • Zitat von ZweiVier

    jedoch erlaubt ist, die ersten 2-5 Zeilen eines Artikels zu kopieren und
    dann mit dem Vermerk "WEITERLESEN >>>>> " zu verlinken mit vollstaendiger Quellenangabe.

    Wenn man einen Download empfiehlt darf man den Kompletten Text verwenden wenn zum Schluss
    des Artikels der Link zum Download eben dieser kopierten Seite führt....
    falls man aber den Text kopiert und man den Downloadlink einer anderen Seite einsetzt ist das ebenfalls verboten.


    Belege für diese Behauptungen oder Urteile die diese stützen?

  • Wenn man zitiert einfach nur einen Teil der deutlich gekennzeichnet ist mit Quellenangabe. Desweiteren muss der Beitrag eine gewisse Schöpfungshöhe haben dann sollte man auf der sicheren Seite sein, solange man nicht Texte aus einer kostenpflichtigen Quelle zitiert hat.

    Hier ist vorallem die Kennzeichnung problematisch, dafür sollte man schon `quote`-Tags verwenden und da der ganze Beitrag nur ein Zitat darstellt ist eine gewisse Schöpfungshöhe auch nicht gegeben.

    @ZweiVier Es ist völlig irrelevant um was für einen Text es sich dabei handelt. Bei Downloads geht nur der Hersteller nicht unbedingt dagegen vor, da es praktisch Werbung darstellt, dass macht es nicht legal.

    Mozilla/5.0 (X11; U; Linux x86_64; de-DE; rv:1.9.1.1) Gecko/20090702 Firefox/3.5

  • Zitat von boardraider


    Belege für diese Behauptungen oder Urteile die diese stützen?

    Texte
    Alle schriftlichen Werke sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt.
    Eine Vervielfältigung oder Reproduzierung fremder Inhalte, egal welcher
    Größe, ist daher untersagt.

    Eine gänzliche Untersagung des Reproduzieren von bestimmten
    Textelementen ist jedoch nicht ausdrücklich verboten. Möglich
    wird dieser Vorgang, wenn stellenweise als Kommentare markierte
    Inhalte von fremden Werken miteinbezogen werden und auch die
    Quellenangaben hierzu eingefügt werden. >>>>Urheberrecht im Internet

    http://de.wikipedia.org/wiki/Zitieren_von_Internetquellen

    Einmal editiert, zuletzt von Anonymous (8. September 2008 um 19:09)

  • Wo steht da etwas von "2-5 Zeilen" und einem geforderten Vermerk "WEITERLESEN"?
    Wo steht dort etwas von "Downloadempfehlungen" und der geforderten Verlinkung auf den originalen Downloadlink?

  • Zitat von boardraider

    Wo steht da etwas von "2-5 Zeilen" und einem geforderten Vermerk "WEITERLESEN"?
    Wo steht dort etwas von "Downloadempfehlungen" und der geforderten Verlinkung auf den originalen Downloadlink?


    Keine Ahnung wo ich des mal gelesen habe - is mir auch ziemlich egal wo des war.... davon abgesehn.
    solang keiner mich deswegen abmahnt werd ich des so halten....warum auch nicht?

  • Es mag dir egal sein, allerdings ist es ein Unterschied, ob du das als persönliche Interpretation der Rechtslage und Empfehlung anführst, oder wie oben als scheinbar gültige Rechtsnorm:

    Zitat

    jedoch erlaubt ist, die ersten 2-5 Zeilen eines Artikels zu kopieren und
    dann mit dem Vermerk "WEITERLESEN >>>>> " zu verlinken mit vollstaendiger Quellenangabe.

    Persönlich kannst du das auch in Zukunft halten wie du willst, trotzdem sollte man den Lesern des Forums nicht unbelegte Vorgaben servieren, die dazu führen könnten, dass der Betreiber des Forums diese Beiträge löschen muss.

  • //

    Zitat von gkam

    - Ich habe das deswegen hier reingesetzt, weil ich in einem anderen Forum folgende Mitteilung gelesen habe


    Ist vllt. gut, dass man bei verschiedentlich angetroffenen Zitierstil so ein Bsp. mal deutlich macht!

  • Viell. seis dann auch gestattet, mit FF-nachgeahmten Mausgesten aufzuwarten.
    Weil im web bzgl. chrome immer wieder das Fehlen von Mausgesten bemängelt wird:
    gMote schafft 'Browser: forward, back, close tab, new tab, next tab, page up, page down, refresh' - und zwar auch bei den anderen browsern.
    'previous tab' funktioniert leider bei keinem browser, obwohls im tray als erkannt angezeigt wird.
    Ich hab die Mousegestures von FF einfach übernommen.

    [Blockierte Grafik: http://www.bilder-space.de/upload/CF2dkPUmsQ1tiCD.gif]