• Zitat von AngelOfDarkness

    Tatbestände in Punkt sieben sind nicht erfüllt, imho, die Darstellung einer Brust ist weder sexuelle belästigend noch pornographisch.

    Punkt 7 betrifft Beiträge; Nicks sind darin nicht erwähnt. Ich finde nur, dass der Nick nicht in dieses Forum passt, genau so wenig wie beispielsweise ein Nick Pornoking (hoffentlich ist das jetzt keinen Anregung für den nächsten, der sich anmelden will :wink: ).

    Ausserdem ist es durchaus denkbar, dass ausser Boersenfeger auch noch andere User sich durch den Avatar belästigt fühlen (der mich persönlich zwar nicht stört, der aber dennoch eher in ein anderes Forum mit dem zum Avatar gehörenden Themenbereich passen würde).

  • Das Bild ist gelöscht und der User darf sich einen neuen Namen aussuchen. Tut er das nicht innerhalb von zwei Tagen, wird auch der Account gelöscht. Man muss ja nicht alles tun, nur weil es geht. Das Forum hier ist ja schon recht locker, aber irgendwo müssen auch die Grenze sein. Folgt man dem OLG Düsseldorf war das Bild pornografisch, denn Pornografie ist die

    Zitat

    "grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität“

    So etwas ist auch strafrechtlich relevant. Wer Pornografie auch Kindern zugänglich macht, kann strafrechtlich belangt werden. Ich hab keine Lust, mich wegen einem Avatar vor Gericht wieder zu finden.

    Gruß
    Abdulkadir Topal

    Bitte keine technischen Anfragen per Mail oder PN, sie werden definitiv nicht beantwortet.

  • Zitat

    So etwas ist auch strafrechtlich relevant. Wer Pornografie auch Kindern zugänglich macht, kann strafrechtlich belangt werden. Ich hab keine Lust, mich wegen einem Avatar vor Gericht wieder zu finden.


    Nicht, das ich das vorgehabt hätte :wink: