Verbindungsdaten (z.B. IP) müssen nach Trennung der Verbindung gelöscht werden.
Der Urteilsspruch gilt zwar nur für die konkreten Kläger/Beklagte, man kann sich aber prima darauf berufen. Mehr:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/80614
Ein Musterbrief fürs Schreiben an den Provider ist im Heise-Artikel verlinkt.