Gerichtsurteil: "Meinungsforum"

  • Der entscheidende Punkt ist, daß das Gericht (mit Einschränkung) einen Vergleich zum Fernsehen gezogen hat. Die ARD oder das ZDF usw. kann nicht haftbar gemacht werden für Äusserungen Dritter. Ähnliches wird nun "Meinungsforen" zugebilligt.


    Zitat

    Es ist anerkannt, dass derjenige, der sich von einer Äußerung ausreichend distan­ziert, sich diese nicht zu eigen macht (Burhardt in: Wenzel, a.a.O. Kap. 10 Rz. 208 ff). Das OLG München diskutiert insoweit die Möglichkeit, dass ein deutlich ange­brachter Disclaimer eine ausreichende Distanzierung darstellen könne, mit der Fol­ge, dass die Grundsätze angewendet werden könnten, die für die „alten" Medien als Markt der Meinungen entwickelt worden seien (OLG München, AfP 2002, 522, 523 m.w.N.). Die grundsätzliche Möglichkeit, dass der Host Provider, d.h. der Betreiber eines solchen Meinungsforums, sich auf die grundrechtlich verbürgten Freiheiten berufen kann, wird auch in der Literatur angenommen, wenn tatsächlich meinungs­bildende Inhalte verbreitet oder kommunikationsbezogene Dienste wie Meinungsfo­ren bereitgehalten werden (Spindler/Schmitz/Geis, TDG, 2004, § 11 Rz. 59). Selbst bei Kenntnis des Anbieters von den Beiträgen sei dem Charakter einer „quasi-live" Sendung Rechnung zu tragen, der zu entsprechenden Milderung der Verantwortlich­keit führe (Spindler/Schmitz/Geis, a.a.O., § 11 Rz. 74). Dies verweist auf die Grundsatzentscheidung des BGH, nach der dort, wo das Fernsehen als Veranlasser oder Verbreiter einer Äußerung zurücktritt und – etwa im Rahmen einer gar „live" ausgestrahlten Fernsehdiskussion – gewissermaßen nur als „Markt" der verschiede­nen Ansichten und Richtungen in Erscheinung trete, es dem Wesen des Mediums und seiner Funktion widerspräche, es n Jnoder gar anstelle des eigentlichen Ur­hebers der Äußerung in Anspruch nehmen zu können (BGH, Urt. v. 06.04.1976, VI ZR 246/74, http://www.jurisweb.de Rz. 18 = BGHZ 66, 182 ff „Panorama").


    Quelle: siehe oben "Urteil"

    "Krieg ist ein zu ernstes Geschäft, als daß man ihn den Generälen überlassen dürfte." Georges B. Clemenceau (1841-1929), Französischer Journalist und Politiker/Ministerpäsident

  • Zitat von Dr. Evil

    Aber das gilt (wenn ich der Golem-Artikel korrekt ist) nur, wenn der Betreiber des "Meinungsforums" weiß, wer (Name und Adresse) diese Meinung geäußert hat. (Weiß das ein Fernsehsender?)


    So habe ich das auch verstanden.

    Gruß
    Kailash


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