
Gerichtsurteil: "Meinungsforum"
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naja... da die IP-Adresse nicht als Identifikation ausreicht und Name, Adresse usw. gefordert werden hat das Urteil imho keine große Bedeutung. Auch wenn es ein Schritt in die richtige Richtung ist.
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Der entscheidende Punkt ist, daß das Gericht (mit Einschränkung) einen Vergleich zum Fernsehen gezogen hat. Die ARD oder das ZDF usw. kann nicht haftbar gemacht werden für Äusserungen Dritter. Ähnliches wird nun "Meinungsforen" zugebilligt.
ZitatEs ist anerkannt, dass derjenige, der sich von einer Äußerung ausreichend distanziert, sich diese nicht zu eigen macht (Burhardt in: Wenzel, a.a.O. Kap. 10 Rz. 208 ff). Das OLG München diskutiert insoweit die Möglichkeit, dass ein deutlich angebrachter Disclaimer eine ausreichende Distanzierung darstellen könne, mit der Folge, dass die Grundsätze angewendet werden könnten, die für die „alten" Medien als Markt der Meinungen entwickelt worden seien (OLG München, AfP 2002, 522, 523 m.w.N.). Die grundsätzliche Möglichkeit, dass der Host Provider, d.h. der Betreiber eines solchen Meinungsforums, sich auf die grundrechtlich verbürgten Freiheiten berufen kann, wird auch in der Literatur angenommen, wenn tatsächlich meinungsbildende Inhalte verbreitet oder kommunikationsbezogene Dienste wie Meinungsforen bereitgehalten werden (Spindler/Schmitz/Geis, TDG, 2004, § 11 Rz. 59). Selbst bei Kenntnis des Anbieters von den Beiträgen sei dem Charakter einer „quasi-live" Sendung Rechnung zu tragen, der zu entsprechenden Milderung der Verantwortlichkeit führe (Spindler/Schmitz/Geis, a.a.O., § 11 Rz. 74). Dies verweist auf die Grundsatzentscheidung des BGH, nach der dort, wo das Fernsehen als Veranlasser oder Verbreiter einer Äußerung zurücktritt und – etwa im Rahmen einer gar „live" ausgestrahlten Fernsehdiskussion – gewissermaßen nur als „Markt" der verschiedenen Ansichten und Richtungen in Erscheinung trete, es dem Wesen des Mediums und seiner Funktion widerspräche, es n Jnoder gar anstelle des eigentlichen Urhebers der Äußerung in Anspruch nehmen zu können (BGH, Urt. v. 06.04.1976, VI ZR 246/74, http://www.jurisweb.de Rz. 18 = BGHZ 66, 182 ff „Panorama").
Quelle: siehe oben "Urteil" -
Aber das gilt (wenn ich der Golem-Artikel korrekt ist) nur, wenn der Betreiber des "Meinungsforums" weiß, wer (Name und Adresse) diese Meinung geäußert hat. (Weiß das ein Fernsehsender?)
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