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Virtueller Elchtest

  • Amsterdammer
  • 5. Juli 2005 um 20:50
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  • Amsterdammer
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    • 8. Juli 2005 um 13:34
    • #81

    Das Urteil:
    1 Jahr und neun Monate Gefägnis, ausgesetzt auf 3 Jahre zur Bewährung.
    30 Stunden gemeinnützige Arbeit.
    Staatstanwaltschaft und Verteidigung haben auf Berufung verzichtet.
    Das Urteil ist rechtskräftig.

    http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/…1536358,00.html
    http://www.heise.de/security/news/meldung/61521

    Zivilrechtliche Vergleiche:
    http://www.heise.de/security/news/meldung/61451

    "Krieg ist ein zu ernstes Geschäft, als daß man ihn den Generälen überlassen dürfte." Georges B. Clemenceau (1841-1929), Französischer Journalist und Politiker/Ministerpäsident

  • Amsterdammer
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    • 8. Juli 2005 um 20:07
    • #82

    Hoppala, ich krieg Prügel von Deutschland's Admins [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/d055.gif]

    Nach langer Zeit habe ich mal wieder einen Beitrag im Heise-forum plaziert, und ich hab mich doch echt getraut, die Admin's von Firmen, die durch einen bekannten und nicht reparierten Produktfehler ihres Windows-Servers offline geganden waren, in die Verantwortung gegenüber ihren Kunden für den Schaden zu nehmen, und nicht alles auf einen Júngling aus Niedersachsen abzuschieben.

    Puhh, jetzt weiss ich erst das hohe Niveau dieses Forums zu schätzen :klasse:

    Hier mein kommentar zum heise-Bericht über die Verurteilung von Sven J.

    Zitat

    und wer verurteilt die Admins...

    ... die ihrer Sorgfaltspflicht nicht rechtzeitig nachgekommen sind?

    Wenn unsereiner mit einer nicht upgedateten Browser-Version Opfer
    eines Exploits wird, heisst es doch: "selbst schud". Was ist mit den
    Admins geworden von BA, Postbank oder t-offline z.B.? Standen die vor
    Gericht? Haben die eine Abmahnung erhalten? Mussten die ihren Hut
    nehmen? Müssen die gemeinnützige Arbeit leisten?
    Tragen die keine Verantwortung für den sogenannten Millionenschaden?

    Ich finde, die Verhältnismässigkeit der Mittel ist nicht gewahrt,
    wenn jetzt nur ein Jugendlicher (zu Recht) verurteilt wird. Ich hab
    an dem besagten Tag kein Geld abheben können als Postbankkunde, aber
    die Verantwortung dafür trägt nach meiner Überzeugung der Admin der
    Postbank, der seiner Sorgpfaltspflicht nicht nachgekommen ist und ein
    fehlerhaftes Produkt der Firma Microsoft nicht rechtzeitig mit der
    durch den Lieferanten angebotenen Nachbesserung repariert hat (patch
    vom 13 Juli 2004, zwei Wochen vor dem Crash). Gleiches gilt für alle
    anderen Admins von Systemen, die nicht gepatcht waren.

    Weiss jemand etwas über diese Leute? Was ist aus denen geworden?
    Sitzen die noch ungestraft in ihren Sesseln?

    Alles anzeigen

    Hier der Heise-Thread-Baum
    http://www.heise.de/security/news/…&forum_id=81464

    Gruss :P

    "Krieg ist ein zu ernstes Geschäft, als daß man ihn den Generälen überlassen dürfte." Georges B. Clemenceau (1841-1929), Französischer Journalist und Politiker/Ministerpäsident

  • Amsterdammer
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    • 8. Juli 2005 um 21:54
    • #83

    Der Urteilstext

    Zitat

    Mitteilung vom 08.07.2005, 13:40 Uhr
    __________________________________________________________________________________

    In dem sogenannten Sasser-Wurm-Prozess hat die 3. Strafkammer des Landgerichts Verden – Jugendkammer – heute um 11.00 Uhr folgendes Urteil verkündet:

    Der Angeklagte ist der Datenveränderung in 4 Fällen sowie der Computersabotage in 3 Fällen schuldig.

    Gegen ihn wird eine Jugendstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verhängt. Die Vollstreckung der Jugendstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

    Es wird davon abgesehen, die Kosten des Verfahrens dem Angeklagten aufzuerlegen, seine eigenen notwendigen Auslagen trägt er jedoch selbst.

    Angewendete Strafvorschriften: §§ 303 a, 303 b Abs. 1 Ziffer 1, 53 StGB, §§ 1, 105 JGG.


    Die Kammer hat in ihrer mündlichen Urteilsbegründung festgestellt, dass der Angeklagte der Datenveränderung und der Computersabotage in den oben genannten Fällen schuldig ist. Dabei hat die Kammer das umfassende Geständnis des Angeklagten, die Angaben der in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, sachverständigen Zeugen und des Sachverständigen zugrunde gelegt.

    Bei der Frage, wie der Angeklagte für diese Straftaten zur Verantwortung zu ziehen ist, ist die Kammer von der Anwendung von Jugendstrafe ausgegangen und hat insbesondere auch für die Zeit, in der der Angeklagte Heranwachsender war, aufgrund von entwicklungsbedingten Verzögerungen das Jugendstrafrecht angewendet.

    Nach Auffassung des Gerichts erscheinen hier angesichts des Tatherganges und der Persönlichkeit des Angeklagten Erziehungsmaßnahmen und Zuchtmittel unter erzieherischen Gesichtspunkten nicht mehr ausreichend.

    Bei der Anordnung der Jugendstrafe ist das Gericht davon ausgegangen, dass bei dem Angeklagten schädliche Neigungen, also eine innere Neigung zu Straftaten, jedenfalls gegenwärtig nicht mehr vorliegen.

    Andererseits habe der Angeklagte jedoch mit großer Intensität und erheblicher krimineller Energie gehandelt, seine Taten über einen langen Zeitraum geplant und ständig neue, bessere und schnellere Versionen seiner Computerwürmer weiter entwickelt. Er sei insoweit in einen Wettbewerb mit anderen eingetreten, habe einen immensen, nicht abschätzbaren Schaden verursacht. Sein Ziel sei gewesen, die von ihm programmierten Computerwürmer zu verbessern, d. h. insbesondere ihre Verbreitungsgeschwindigkeiten zu verkürzen und auf diese Weise die von ihm beabsichtigte Schadenswirkung zu maximieren. Nur einen Bruchteil der Schäden habe die Kammer in der Beweisaufnahme überhaupt feststellen können.

    Der Angeklagte habe auch in Kenntnis dieser Folgen gehandelt, diese zielgerichtet herbeigeführt und dabei eine "diebische Freude" dann entwickelt, wenn ihm dies im Einzelfall besonders gut gelungen war.

    Andererseits hat die Kammer dem Angeklagten zu Gute gehalten, dass sich in seinem Handeln ein jugendtypisches und insbesondere nicht auf kommerzielle Ziele ausgerichtetes Verhalten gezeigt hat. Er habe seine Klassenkameraden und sein engeres Umfeld nicht im Unklaren darüber gelassen, welche Ziele er verfolge und sei insbesondere mit anderen in den Wettbewerb darüber eingetreten, seine Viren möglichst schnell und weit zu verbreiten.

    Unter diesen Gesichtspunkten hält die Kammer die Schwere der Schuld als Voraussetzung für die Verhängung einer Jugendstrafe für gegeben.

    Bei der Höhe der Jugendstrafe hat die Kammer zugunsten des Angeklagten seine jedenfalls zu Beginn der Taten bestehende schwierige soziale Situation berücksichtigt, der damals sehr introvertiert und extrem zurückhaltend gewesen und insbesondere in seiner Schulklasse nicht integriert gewesen sei und demnach ein starkes Bedürfnis nach Anerkennung gehabt habe, die er durch seine speziellen Fähigkeiten im Bereich des Programmierens erreichen konnte.

    Der Angeklagte sei nicht bestraft, er habe überdies ein umfassendes Geständnis abgelegt. Außerdem berücksichtigt die Kammer das Verhalten des Angeklagten nach der Tat. Er habe gezeigt, dass es ihm möglich sei, eine solide Ausbildung mit offenbar gutem Erfolg durchzuführen und stabile soziale Bezüge zu erreichen.

    Andererseits war der immense Schaden bei der Höhe der Jugendstrafe in Rechnung zu stellen und auch der Umstand, dass der Angeklagte durch sein Handeln auch Gefahren für Leib und Leben anderer herbeigeführt hat, die dadurch hätten entstehen können, dass Notrufanlagen und ähnliche Einrichtungen vorübergehend funktionsunfähig gemacht worden sind.

    Die Kammer hat die Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt, weil aus den oben angeführten Gründen bei dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose festzustellen ist.

    Sie hat die Bewährungszeit auf 3 Jahre bemessen. Als Bewährungsauflage soll der Angeklagte 30 Stunden gemeinnützige Arbeit in einem Altenheim oder einem Krankenhaus verrichten.

    Die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger haben auf Rechtsmittel verzichtet, so dass das Urteil rechtskräftig ist.

    Alles anzeigen

    http://www.landgericht-verden.niedersachsen.de/master/C118331…0_I4799562.html

    "Krieg ist ein zu ernstes Geschäft, als daß man ihn den Generälen überlassen dürfte." Georges B. Clemenceau (1841-1929), Französischer Journalist und Politiker/Ministerpäsident

  • HaMF
    Beiträge
    2.564
    • 8. Juli 2005 um 22:02
    • #84

    Amsterdammer (ich bezieh mich auf den post von 19:07):
    du hast recht :)

    Signaturen sind doof.

  • tegam64
    Beiträge
    495
    • 8. Juli 2005 um 22:55
    • #85

    Ich bin genau so wie Amsterdammer der Meinung, dass alle Beteiligten, die hier Fehler gemacht haben, bestraft werden müssten.

    Klar der Bubi auch -> "SCHIMPF".

    Hat nicht durch ein Loch in der Umkleidekabine im Freibad geguckt so wie jeder andere Junge und geschaut was dahinter passiert, sondern hat bei Billy the BIG-Windows-Gates in die Garage geschaut und das Licht mal kurz ausgeknipst. Tja, das ist der Unterschied. (Mist... schreibt man jetzt knippsen oder knipsen, bin bei Rechtsschreibreform 1.2.0.5, und Ihr?) Hoffentlich verstosse ich auch nicht gegen irgendwas.) Entschuldigung schon mal.

    Im Namen der "Global Player" -> Urteil gefällt!

    oder aber gefällt halt nicht! :cry:

    [size=8] Firefox/ ja

  • Amsterdammer
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    7.541
    • 6. September 2005 um 19:44
    • #86

    Bislang keine Zivilklagen gegen Sven J.

    http://www.heise.de/security/news/meldung/63640

    Welche Firma will auch gerichtsverwertbar nachweisen, wo die sicherheitsrelevanten Fehler und Schlampereien in ihrem System lagen ? :wink:

    "Krieg ist ein zu ernstes Geschäft, als daß man ihn den Generälen überlassen dürfte." Georges B. Clemenceau (1841-1929), Französischer Journalist und Politiker/Ministerpäsident

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