Kompetenzen für Notfallsanitäter

  • Moin,

    für alle die es interessiert, hier wurden nun endlich einiges in der Gesetzgebung legitimiert.

    War auch notwendig.

    Gerade über unserern DRK Kanal bekommen.

    Quelle: Wissensdatenbank des DRK

    Danke für den Hinweis.

    Hier der Link dazu, ist ein PDF: http://inxmail.drk-mail.de/inxmail/d?q000…0000nvtsur02773

    Freundliche Grüße
    Barbara

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    2 Mal editiert, zuletzt von BarbaraZ- (10. April 2021 um 11:34) aus folgendem Grund: Edit: Link eingefügt

  • BarbaraZ- 10. April 2021 um 11:09

    Hat den Titel des Themas von „Erweiterte Kompetenzen für Notfallsanitäter“ zu „Kompetenzen für Notfallsanitäter“ geändert.
  • Quelle: Wissensdatenbank des DRK

    Bitte zwingend den Link dazu angeben, alles andere stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, selbst das Bild ist schon nicht konform. In Timbuktu mag das egal sein, aber in Deutschland und Umland warten pfiffige Anwälte nur auf solche Gelegenheiten.

    Wenn du weinen möchtest, bist du falsch hier. Hier gibt es nur Lösungen!
    Oh Herr, wirf Hirn, oder Steine - Hauptsache, du triffst endlich.
    Zu viele Goofies und Dulleks vom Dienst. Schlabokka!

  • Boersi, kann ich mir nicht vorstellen, weil die Seite, wenn abonniert auch für Aussenstehende einsehbar ist und das Gesetz gilt ja nicht nur fürs Kreuz. Gibt auch noch andere Betreiber, die im Rettungsdienst eingebunden sind. Je nach Bundesland verschieden.

    Freundliche Grüße
    Barbara

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  • // Mir schon klar, allerdings finde ich bisher noch keine Ergebnisse meiner Suchmaschine mit dem von dir geposteten Inhalt. Dort wird man nur mit dem Statement des DRK vom 20.1.2021 fündig.. War ja auch nur ein gut gemeinter Hinweis.. gerne nutze ich aber einen Weblink mit dem obigen Inhalt ;)

  • Einzig der Artikel vom rettungsdienst ist aktuell.

    Wie auch immer, mich betriffts eh nicht, da ich als Rettungsassistent in Rente gehen werde. Im Übrigen hat immer noch der ärztliche Leiter des Rettungsdienstes im jeweiligen Beritt die letzte Entscheidung aber auch die Verantwortung, was er erlaubt und was nicht.

  • Im Übrigen hat immer noch der ärztliche Leiter des Rettungsdienstes im jeweiligen Beritt die letzte Entscheidung aber auch die Verantwortung, was er erlaubt und was nicht.

    Das sehe ich anders, denn jeder auf der Rettungskiste trägt Eigenverantwortung für sein Tun und Handeln, zumindest, was die rechtlichen Schritte anbelangt. Die sich in der Verantwortung befindlichen können ur diejenigen sein, die letztendlich eine Abwägung vor Ort treffen - über Leben oder Tod - eines Patienten. Das kennst du garantiert aus deiner alltäglichen Praxis. Und das Herausreden eines ärztlichen Leiters interessiert am Unfallort eher wenig, dann schon mehr das, was der eintreffende NA sagt, oder vorgibt. Falls vorhanden.

    Also sollten wir das erst mal gelassen angehen, und uns wieder dem zuwenden, was der eigentliche Auftrag ist: Leben retten! Das rechtliche Ungemacht, damit sollen sich die Rechts(verdreher)anwälte beschäftigen. So habe ich das immer bei meinen (ehrenamtlichen) Einsätzen gesehen. Gut hier ist, dass diese Rechtsgrundlage nun mal verabschiedet worden ist!

  • Da scheinst du nicht auf dem letzten Stand zu sein.... :)

    Wenn der ärztliche Leiter seinen Untergebenen, und das sind sie, per Durchführungsregeln vorgibt, was sie bei welchen Notfällen zu tun und zu lassen haben, dann habe sich diese daran zu halten. Übrigens unabhängig davon, was später ggf eine gerichtliche Prüfung ergibt. Dann hat er den Hut auf und muss vor Gericht erklären, warum dies in seinem Berech so und nicht anders geregelt ist. Das mag von Rettungsdienstbereich zu Rettungsdienstbereich unterschiedlich sein, ändert aber an der Sache nix. Auch nicht, ob das richtig oder falsch ist...

    Eine weitere Diskussion würde imho hier zu weit führen und ich habe auch kein Interesse daran, da die Betrachtungsweisen mannigfaltig sind und mir nichts gibt, da es hier so ist, wie ich geschildert habe. Und ich als Rettungsassistent eh nicht betroffen bin. Wobei hier schon ziemlich viel erlaubt ist, aber halt nicht alles... und das ist nicht unbedingt schlecht!

    BTW: Es ging nicht um Notarzt geführte Einsätze, sondern eigenverantwortliche...

  • Da scheinst du nicht auf dem letzten Stand zu sein.... :)

    Nope, das bin ich nicht. Dennoch Danke für deinen Beitrag und Antwort. Mit 18 habe ich angefangen, bei einem Rettungsdienst ehrenamtlich meinen Dienst zu versehen, war dann 7 Jahre dort unterwegs, auch während meiner Bundeswehrzeit. Das ist halt auch einige Tage her :)

    Dir eine gute Zeit, genieße deine Zeit im Ruhestand, vor allen Dingen: bleibe gesund!

  • Mein Ruhestand muß noch 3 1/4 Jahre auf mich warten ;)

    6 Jahre bei den Bundeswehr-Sanis und danach seit 32 Jahren im Job auf den Straßen und sonstwo unterwegs.

    Gesundheit auch für dich und Mitlesende.. es wird noch hart mit Corona, auch wenn es viele nicht glauben wollen..

  • Gesundheit auch für dich und Mitlesende.. es wird noch hart mit Corona, auch wenn es viele nicht glauben wollen..

    Erster Teil: Bin ich voll auf deiner Seite. Zweiter Teil: Wir schaffen das!

    Zuerst gehe ich vom Guten aus, bevor ich Zweifel hege ;)