In der heutigen "Süddeutschen" steht auf Seite 4 ein Kommentar,dessen Lektüre ich all denen empfehlen möchte, die der törichten Meinung anhängen, wer unschuldig sei, habe auch nichts zu befürchten. Da der Artikel nicht im Netz steht, zitiere ich nur den Teil des Artikels, der aufzeigt, was es mit dem europäischen Haftbefehs auf sich hat.
"Es kann jetzt durchaus sein, dass es am frühen Morgen bei einem leidlich braven Bürger an der Haustür klingelt, ein deutscher Polizist ihn zum Mitkommen auffordert zwecks Auslieferung an einen anderen EU-Staat.Selbst wenn dieser Bürger Deutschland noch nie in seinem Leben verlassen, selbst wenn er sich nach deutschem Recht gar nicht strafbar gemacht hat-ausgeliefert wird er trotzdem, wen anderswo ein Haftbefehl erlassen wurdee. Das heißt der Deutsche kann sich auf deutsches Recht nicht mehr verlassen. Er kann ausgeliefert werden aufgrund von Vernehmungsmethoden, die in Deutschland unzulässig sind, und aufgrund einer Beweislage, die hier nicht zur Anklage reicht. Beschwerde beim EU-Gerichtshof? Es gibt sie nicht."
Nur für alle, die jetzt stöhnen, was sollen solche Konstruktionen, möchte ich noch hinzufügen, daß das Bundesverfassungsgericht z. Z. diesen Zustand als nicht mit dem Grundgesetz für vereinbar hält:. Seit dem 23.August 2004, seitdem der EU-Haftbefehl in Kraft ist, gilt nämlich das alte Grundgesetz nicht mehr, wonach "keine Deutscher an das Ausland ausgelieferet werden" darf.
Glaubt ihr wirklich, das sei das Ende der Bestrebungen der Regierenden, die Freiheiten und Rechte der Bürger einzuschränken. Wenn ja, so sollen sie weiter träumen. Ichwünsche ihnen und mir, daß es kein böses Erwachen geben möge.
Es zetert ein wütender
rabenvogel
Habe nur einige Rechtschreibfehler ausgemerzt. Fürchte, daß noch einige überlebt haben