Moderatorverhalten 2

  • Gesetze bitte vollständig lesen

    Zitat

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20070320000207.html

    Zitat

    "Das Recht, Beiträge in einem Internetforum der Klägerin zu veröffentlichen, steht einem Nutzer nur aufgrund eines Vertrages oder einer Gestattung zu, denn der Betreiber kann grundsätzlich jeden Dritten von seinem Forum aufgrund seines virtuellen Hausrechts ausschließen.

    Dem Betreibereines Internetforums steht ein virtuelles Hausrecht zu (...). Das virtuelle Hausrecht findet seine Grundlage zum einen im Eigentumsrecht des Forumbetreibers (...)."

    Es gibt keine Strong-Taste und keine Strange-Taste.