Hi, Ende März wurde ich geblitzt und muss nun demnächst meinen Lappen abgeben. Habe gehört, innerhalb von 4 Monaten muss die Strafe angetreten werden. Meine Frage ist, ab wann gilt das genau? Habe nämlich nen Schreiben erhalten, dass ich erstmal vorsprechen soll.
Könnte ich theoretisch im September meinen FS abgeben?
Fahrverbot wann antreten?
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Lies dir das mal durch. http://www.gerotax.de/infos/taxifahrer/fahrverbot.asp
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Zitat
Könnte ich theoretisch im September meinen FS abgeben?
Ja, nicht nur theoretisch sondern auch praktisch! [ eigene Erfahrung]
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Ok, kann ihn also im September abgeben. Kann ich den Lappen (ja ich weiß, gibt keinen Lappen mehr
)denn auch dort bei der Polizeidienststelle abgeben, wo ich jetzt vorsprechen muss?
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Warum fragst du nicht einfach dort nach?
Da bekommst du bestimmt verlässliche Aussagen.
Du wirst bestimmt noch alle nötigen Informationen bekommen, keine Angst. -
Die Polizei hat damit nix zu tun!
ich mußte meinen FS bei der Führerscheinstelle ( dort wo man ihn auch beantragen muß) abgegeben, ist bei uns gleich neben der KFZ-Zulassungsstelle!
Eigentlich steht das aber auf dem Schreiben drauf, das Du dann bekommst.ZitatWarum fragst du nicht einfach dort nach?
Da bekommst du bestimmt verlässliche Aussagen.kannste vergessen,jedenfalls bei unserer Polizeidirektion,habe mal testweise angefragt....
Antwort: Zitat: ".....das kann ich nicht sagen, das steht auf dem Schreiben doch drauf...."!
Auf jeden Fall habe ich ihn NICHT bei den Bullen abgegeben, das weiß ich noch,auch wenn es schon sehr lange her ist! -
Zitat von pittifox
Eigentlich steht das aber auf dem Schreiben drauf, das Du dann bekommst.Darauf wollte ich auch hinaus. Man bekommt die nötigen Informationen. Und muss sie sich nicht in irgendwelchen Foren zusammensuchen.
Zitat von pittifoxkannste vergessen,jedenfalls bei unserer Polizeidirektion,habe mal testweise angefragt....
Antwort: Zitat: ".....das kann ich nicht sagen, das steht auf dem Schreiben doch drauf...."!Na, aber zumindest ist es eine Aussage
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Zitat
Man bekommt die nötigen Informationen.
Zumindestens in diesem (Bürokratie-) Punkt ist Deutschland Spitze! :klasse:
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Zitat von pittifox
Die Polizei hat damit nix zu tun!
ich mußte meinen FS bei der Führerscheinstelle ( dort wo man ihn auch beantragen muß) abgegeben, ist bei uns gleich neben der KFZ-Zulassungsstelle!
Eigentlich steht das aber auf dem Schreiben drauf, das Du dann bekommst.Geht es um ein Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug?
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Bei mir: 4 Wochen Fußgänger..... [ Fahrverbot] :traurig:
Seither bremse ich schon bei Gelb... -
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Habe gehört, dass es evtl. auch möglich ist, statt 1 Monat Fahrverbot den Polizeibeamten zu bitten, ob man doppeltes Bußgeld zahlen kann. Weiss jemand was darüber?
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Zitat von styx142
Nun, bin 45 kmh außerorts zu schnell gewesen. Wird wohl Fahrverbot von einem Monat
Zitat von styx142Habe gehört, dass es evtl. auch möglich ist, statt 1 Monat Fahrverbot den Polizeibeamten zu bitten, ob man doppeltes Bußgeld zahlen kann. Weiss jemand was darüber?
Ich war auch schon Betroffener (Oktober 2001!!); hatte auf der BAB 46 km/h zuviel - abzügl. Messtoleranz von 4 km/h, sodass 42 km/h zuviel waren (erlaubt waren 60 - geblitzt mit 106); Quittung: 1 Mt. Fahrverbot, 3 Punkte in Flensburg und 120,67 Euro Bußgeld. Doppeltes Bußgeld anstelle von Fahrverbot sieht das Gesetz nicht vor. Lt. Bußgeldbescheid ist das verhängte Fahrverbot spätestens mit Ablauf von 4 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam (innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides tritt diese Rechtskraft ein). In Bayern muss der FS bei der örtlich zuständigen Polizeiinspektion zur Verwahrung abgegeben werden.MfG
Mathe41 -
Zitat
In Bayern muss der FS bei der örtlich zuständigen Polizeiinspektion zur Verwahrung abgegeben werden.
Da macht Bayern wieder eine Ausnahme [ist glaube ich nur dort so, lt.Google]
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Zitat von pittifox
Das ist so nicht richtig. Der Führerschein kann in Bayern bei jeder Polizeidienststelle abgegeben werden.
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Ja, gehupft wie gesprungen.... :-??
Wie wir hier schon festgestellt haben:
am Besten er wartet mal das amtliche Schreiben ab, dann erfährt er noch früh genug WO er seinen "Lappen" abgeben darf... :idea: -
Zitat von seipe
Das ist so nicht richtig. Der Führerschein kann in Bayern bei jeder Polizeidienststelle abgegeben werden.
Zuständig für Bußgelder etc. in Bayern ist die "Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach" und diese legt insoweit fest, bei wem die amtl. Fahrerlaubnis hinterlegt werden muss (nicht kann!). Dazu erläutert diese Stelle im Bußgeldbescheid unter Hinweise für das angeordnete Fahrverbot:
Zitat....soweit Sie Ihren Wohnsitz in Bayern haben, werden Sie gebeten, Ihren Führerschein bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle unter Vorlage des Bußgeldbescheides abzugeben......Bei Wohnsitz außerhalb Bayerns senden Sie bitte Ihren Führerschein unter Angabe des Aktenzeichens mittels Einschreiben an die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach. Das Amt wird den Führerschein rechtzeitig zum Ablauf der Verwahrfrist gegen Kostenerstattung (Nachnahme) an Sie zurücksenden.....
Dies gilt also nur für die Fälle, die in Bayern geblitzt wurden. Ich gebe pittifox recht: erst mal abwarten was die für den Thread-Ersteller zuständige Bußgeldbehörde festlegt. Auf alle Fälle wünsche ich, dass jeder so fährt, dass kein Fahrverbot droht.
MfG
Mathe41 -
Zitat
Auf alle Fälle wünsche ich, dass jeder so fährt, dass kein Fahrverbot droht.
Dann hättest Du mir ja damals sagen können, dass die Gelbphase nur 3 sec. war, dann wäre ich nicht geblitzt worden als ich bei Dunkelgelb/Hellrot über die Ampel fuhr..... :grr: :wink: