Frage zu den Vista-Lizenzbedingungen

  • hallo,

    habe mir Dez. 06 ein Laptop mit Betriebssystem XP gegönnt, ein Aufkleber berechtigt mich auf Vista umzustellen. Vista im Fachhandel erworben und aufgespielt, die Freude währte nur kurz, durch immer wieder auftretende Probleme, sei es mit dem Audiotreiber, dem selbständigen umstellen auf Basicfunktionen, der kurzen Betriebsdauer des AKKU's, ständigen Problemen mit W-LAN usw. usw. Selbst die neuesten Treiber konnten kein befriedigendes Ergebnis erzielen, dies alles veranlasste mich, mittels Recovery-CD auf Auslieferungszustand umzustellen. Seither liegt die CD ungenutzt in der Schublade!
    Meine Frage, gäbe es Probleme mit den Lizenzbedingungen wenn ich Vista auf meinem Desktop-PC mit lizensierter XP Version einsetze?

    gruss
    neuhauser

  • Zu was hat dich den der Aufkleber berechtigt? Zu einem Upgrade der Lizenz oder einer weiteren Lizenz?

    Mozilla/5.0 (X11; U; Linux x86_64; de-DE; rv:1.9.1.1) Gecko/20090702 Firefox/3.5

  • tja, jetzt wird fachchinesisch,
    zu lesen
    Lizenziert und geeignet für den Vertrieb mit einem neuen PC,
    OEM Software
    Meiner Meinung nach, müsste dies einen Vollversion sein die nicht an einen bestimmten PC gebundelt ist?
    Die Aktivierung von Microsoft ist anstandslos möglich, also muss sie auch beruhigenderweise Original sein!
    Nach meinen bisherigen Recherchen im Internet bzgl. OEM-Software, dürfte es keine Probleme geben, die Software auf einem anderen PC zu verwenden, allerdings mit der Einschränkung, nur auf einem PC!
    Dem Wunsch kann entsprochen werden, trotzdem, schlau werde ich aus dem Ganzen nicht?

    gruss
    neuhauser

  • Die Lizenz erlaubt dir nur Vista mit dem PC zu benutzen bei dem die Lizenz bei war. Ich denke mal dass es spätestens bei der Aktivierung auf dem anderen PC schwierig wird...

    Mozilla/5.0 (X11; U; Linux x86_64; de-DE; rv:1.9.1.1) Gecko/20090702 Firefox/3.5

  • erstmal danke für deine Hilfe,


    Zitat

    Die Lizenz erlaubt dir nur Vista mit dem PC zu benutzen bei dem die Lizenz bei war. Ich denke mal dass es spätestens bei der Aktivierung auf dem anderen PC schwierig wird...

    Ich lass es mal auf einen Versuch ankommen, mehr als dass die Aktivierung verweigert wird kann wohl nicht passieren?

    gruss
    neuhauser

  • Zitat von neuhauser

    erstmal danke für deine Hilfe,


    Ich lass es mal auf einen Versuch ankommen, mehr als dass die Aktivierung verweigert wird kann wohl nicht passieren?

    gruss
    neuhauser


    Nein kann dir eigentlich nicht...
    und ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, die Lizens an eine bestimmte Hardware zu koppeln ist sowieso umstritten...

    Firefox Firefox 3.6.x den festen und den zum Reisen,
    Win. 7 SP1

    Der IE ist wirklich sehr wichtig! Man benötigt ihn, um sich einen Browser zu besorgen!

  • Sofern ich deine Frage richtig verstehe...

    Wenn du ein Original-Programm mit Lizenzierung völlig legal im Fachhandel erworben hast, wer soll dir verbieten es auf dem PC deiner Wahl zu installieren?!

    Solange du es NICHT an Dritte weitergibst und es dann trotzdem weiter verwendest, kann es gar nicht illegal sein. Sehe ich jedenfalls so.

    Grüße,
    rigel

    "Life is what happens to you while you're busy making other plans." (John Lennon)

  • Was erlaubt ist steht in der Lizenz und wenn man vom Hersteller des PCs eine OEM Lizenz bekommt darf man das Programm nicht auf anderer Hardware nutzen.

    Mozilla/5.0 (X11; U; Linux x86_64; de-DE; rv:1.9.1.1) Gecko/20090702 Firefox/3.5

  • Hier mal das Urteil vom Bundesgerichtshof:

    "OEM-Version

    UrhG § 69c Nr. 3 Satz 2, § 17 Abs. 2, § 32

    Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, daß eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, daß er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung
    des eingeräumten Nutzungsrechts frei.

    BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - I ZR 244/97 - Kammergericht
    LG Berlin"

    Mit anderen Worten, es ist offenbar erlaubt die Software auf einem anderen PC zu installieren.

    "Life is what happens to you while you're busy making other plans." (John Lennon)

  • im Haushalt sind 3 PC's
    1. Laptop mit Original Toshiba Recovery-CD, klar ist, nur für dieses Gerät verwendbar
    2. Eigenbau PC Internet, Erstinstallation mit Win 98
    3. Eigenbau PC Multimedia, Erstinstallation mit 98 bzw. 98SE
    beide jeweils nachgerüstet mit im Fachhandel gekauften XP Versionen.
    Bezeichne diese XP Versionen als "vogelfrei" da nicht an einen PC-Hersteller gebundelt.
    Zahlreiche Hardware-Änderungen waren im Laufe der Zeit angesagt, mit Aktivierungen gab es bis dato nie ein Probleme.

    Zur Vista-DVD, diese wurde nachträglich im Fachhandel gekauft, um das XP-Toshibagerät aufzurüsten, Aufkleber weisst aus, Vista-tauglich!
    Leider, wie bereits beschrieben, nur mit einigen Hindernissen, Laptop somit wieder umgestellt auf XP, weil auch u.a. nicht einzusehen ist, einen weiteren Original RAM-Riegel für ca. € 100.-- zu kaufen! Von der ausgewiesenen Grafikleistung ganz zu schweigen.

    Nur zum rumliegen sind mir die Vista-DVD120,00€ zu schade, ein weiterer neuer PC wäre ja Wahnsinn, Gedanke, aufspielen auf Multimedia PC.
    Da aber die Vista-DVD bereits einmal auf dem Laptop aktiviert wurde, was sagt, macht Microsoft wenn diese jetzt auf dem Multimedia-PC aktiviert wird, verweigern?
    Eine Lizenzverstossung dürfte doch nicht gegeben sein?
    Schlimmstenfalls bei Verweigerung müsste ich halt wieder umstricken auf XP, viel viel Arbeit!

    gruss
    neuhauser

  • hallo rigel,
    zu spät, war mit meinem geschreibsel beschäftigt, hätte ich mir sparen können, dein beitrag ist das was ich suchte!

    dank Dir und Allen
    bin am umstellen, mal schaun ob es klappt?

    gruss
    neuhauser

  • Ich hatte ähnliche Gründe. Habe mir vor gut sechs Monaten einen Computer nach eigenen Wünschen zusammengestellt, jedoch ohne Betriebssystem.

    Dies habe ich dann umgehend bei eBay ganz legal erstanden. Dabei handelte es sich um ein original verpacktes und natürlich noch nicht aktiviertes Windows-XP Professional SP2 (Vollversion). Die Aktivierung klappte seinerzeit völlig problemlos. Ursprünglich lag es einem Dell-PC bei.

    Das Urteil des BGH vom Juli 2000 erlaubt es diese Software jedoch auch auf anderen PC's zu installieren. Microsoft hatte seinerzeit dagegen geklagt und verloren.

    Deshalb sind der Kauf und der Betrieb völlig legal.

    Das Urteil ist hier vollständig nachzulesen:

    http://www.jurpc.de/rechtspr/20000220.htm

    Grüße,
    rigel

    "Life is what happens to you while you're busy making other plans." (John Lennon)