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Bundestrojaner

  • Global Associate
  • 4. August 2007 um 01:59
  • loshombre
    Beiträge
    11.718
    • 27. Februar 2008 um 13:13
    • #161
    Zitat

    Dank auch dem "Klauer" der Daten aus der Liechtenstein-Bank LGT.


    Es lebe die Macht der dunklen Seite :)

    Userscripte für die userChrome.js (Installation, Zusammenfassung) zum Download auf Github.com

    Wetterfuchsbutton Script der dunklen Seite für die userChrome.js

    Gruß loshombre

  • gammaburst
    Beiträge
    2.463
    • 27. Februar 2008 um 14:08
    • #162

    *ergänzt*
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen…1bvr037007.html

    Zitat

    Zitierung: BVerfG, 1 BvR 370/07 vom 27.2.2008, Absatz-Nr. (1 - 333), http://www.bverfg.de/entscheidungen…1bvr037007.html
    Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

    L e i t s ä t z e

    zum Urteil des Ersten Senats vom 27. Februar 2008

    - 1 BvR 370/07 -

    - 1 BvR 595/07 -

    1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
    2. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.
    3. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Das Gesetz, das zu einem solchen Eingriff ermächtigt, muss Vorkehrungen enthalten, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen.
    4. Soweit eine Ermächtigung sich auf eine staatliche Maßnahme beschränkt, durch welche die Inhalte und Umstände der laufenden Telekommunikation im Rechnernetz erhoben oder darauf bezogene Daten ausgewertet werden, ist der Eingriff an Art. 10 Abs. 1 GG zu messen.
    5. Verschafft der Staat sich Kenntnis von Inhalten der Internetkommunikation auf dem dafür technisch vorgesehenen Weg, so liegt darin nur dann ein Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG, wenn die staatliche Stelle nicht durch Kommunikationsbeteiligte zur Kenntnisnahme autorisiert ist.
    Nimmt der Staat im Internet öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt er sich an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht in Grundrechte ein.

    BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

    - 1 BvR 370/07 -
    - 1 BvR 595/07 -
    Verkündet
    am 27. Februar 2008
    Kehrwecker
    Amtsinspektor
    als Urkundsbeamter
    der Geschäftsstelle
    Bundesadler
    Im Namen des Volkes
    In dem Verfahren
    über
    die Verfassungsbeschwerden

    1. a) der Frau W...,
    b) des Herrn B...,

    - Bevollmächtigter:
    Rechtsanwalt Dr. Fredrik Roggan,
    Müllerstraße 153, 13353 Berlin -

    gegen § 5 Abs. 2 Nr. 11 in Verbindung mit § 7 Abs. 1, § 5 Abs. 3, § 5a Abs. 1 und § 13 VSG NRW in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2006 (GVBl NW 2006, S. 620)

    - 1 BvR 370/07 -,

    2. a) des Herrn B...,
    b) des Herrn Dr. R...,
    c) des Herrn S...

    - Bevollmächtigte:

    1. Rechtsanwälte Baum, Reiter & Collegen,
    Benrather Schlossallee 121, 40597 Düsseldorf,
    2. Rechtsanwalt Peter Schantz,
    Schaperstraße 10, 10719 Berlin,
    Bevollmächtigter der Beschwerdeführer zu 2a und 2b -


    gegen § 5 Abs. 2 Nr. 11, § 5 Abs. 3, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit §§ 10, 11 und § 17 Abs. 1 VSG NRW in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2006 (GVBl NW 2006, S. 620)

    - 1 BvR 595/07 -

    hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat – unter Mitwirkung der Richterin und Richter

    Präsident Papier,
    Hohmann-Dennhardt,
    Hoffmann-Riem,
    Bryde,
    Gaier,
    Eichberger,
    Schluckebier,
    Kirchhof,

    aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. Oktober 2007 durch

    Urteil

    für Recht erkannt:

    1. § 5 Absatz 2 Nummer 11 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Gesetzes vom 20. Dezember 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Seite 620) ist mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.
    2. Damit erledigen sich die von den Beschwerdeführern gegen § 5 Absatz 3 und § 17 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen erhobenen Rügen.
    3. Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu 1b wird zurückgewiesen, soweit sie gegen § 5a Absatz 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen gerichtet ist.
    4. Im Übrigen werden die Verfassungsbeschwerden verworfen.
    5. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Beschwerdeführern drei Viertel ihrer notwendigen Auslagen zu erstatten.
    [...]

    Alles anzeigen


    Onlinedurchsuchung zwecks Steuerfahndung ist übrigens nicht durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil abgedeckt, laut einem Politikwissenschaftler der Universität Freiburg heute morgen auf Phoenix TV.

    Zitat von loshombre

    Zitat:
    Dank auch dem "Klauer" der Daten aus der Liechtenstein-Bank LGT.
    Es lebe die Macht der dunklen Seite :)


    Die 4,2 Millionen Euro (oder so) finde ich ganz gut angelegt.
    Es sollte jedoch möglich sein (mehr) "normale" Steuerfahnder einzustellen und dies nicht den Geheimdiensten zu überlassen.

    btw: Ist der Herr Kirchhof (Richter im ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts) der gleiche, den Merkel mal als Finanzminister einsetzen wollte?

    Gruß gammaburst

    Anwendungen:
    Fx 30.0 | Mozilla/5.0 (X11; Ubuntu; Linux i686; rv:30.0) Gecko/20100101 Firefox/30.0
    Versionsinfo Fx 30.0
    Betriebssystem: Ubuntu 13.10 - Linux
    Midori - Ein schlanker Internetbetrachter
    Fractal Image Compression
    This kind of advertising acts insidiously on young minds.
    Anki & AnkiDroid - Friendly, intelligent flash cards. Remember anything, anywhere, efficiently

  • loshombre
    Beiträge
    11.718
    • 27. Februar 2008 um 14:15
    • #163

    Ich kann dir deine Fragen leider nicht beantworten, Kamerad. Ich weiß nur eins. Hätte ich so viel Kohle und wäre üblerweise mit auf der CD dabei, würd ich mich erstmal kräftig in den Arsch beißen und als nächstes sofort bei der Russenmafia zwecks Termin für eine Auftragsvergabe und dessen Besprechung anrufen.

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    Gruß loshombre

  • Wurstwasser
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    3.431
    • 27. Februar 2008 um 14:42
    • #164
    Zitat von gammaburst

    btw: Ist der Herr Kirchhof (Richter im ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts) der gleiche, den Merkel mal als Finanzminister einsetzen wollte?


    Nope!
    Der vom Bundesverfassungsgericht (Ferdinand Kirchhof)
    Der andere (Paul Kirchhof)

  • gammaburst
    Beiträge
    2.463
    • 27. Februar 2008 um 14:58
    • #165
    Zitat von Wurstwasser


    Nope!
    Der vom Bundesverfassungsgericht (Ferdinand Kirchhof)
    Der andere (Paul Kirchhof)


    Danke.

    Gruß gammaburst

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  • bejot
    Beiträge
    2.977
    • 27. Februar 2008 um 15:13
    • #166
    Zitat

    Dank auch dem "Klauer" der Daten aus der Liechtenstein-Bank LGT.


    Endlich mal vernünftig angelegtes Kapital :!:

  • loshombre
    Beiträge
    11.718
    • 27. Februar 2008 um 15:22
    • #167

    Das tue ich dann lieber auf die Todessternkasse anlegen. Keine Zinsen, völlig unsicher, garantiert korrupt und 100%ig ein "Schwarzgeld"- Konto :) Da kann mich einfach keiner verpetzen, sonst machen sie sich quasi selber und das gesamte System kaputt!

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    Gruß loshombre

  • Global Associate
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    6.653
    • 27. Februar 2008 um 16:51
    • #168
    Zitat von loshombre

    völlig unsicher, garantiert korrupt und 100%ig ein "Schwarzgeld"- Konto :)

    Gib mir mal den SWIFT-Code und die BLZ. Will auch mal Geld verzocken :lol:

    -GA-

    Gruß Global Associate
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  • doubletrouble
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    843
    • 31. März 2008 um 21:10
    • #169

    Ich hatte zum Thema "Vorratsdatenspeicherung" ja mal teils aus Frust und teils als Joke angeregt, dass wenn sie Daten sammeln wollen, dann sollte man sie doch mittels eines speziellen Programms doch mit sinnlosen Daten zusch....

    Nun hat tatsächlich jemand ein solches Progy entwickelt :lol: .... "AntiSTASI" nennt sich das Teil - gestern bei Winload gefunden:

    http://www.winload.de/download/71113…ASI.2.0....html

    .... ob dies Sinn macht, bzw. angesichts des unnötig hohen Traffics etc. "unnötig" ist, sei mal dahin gestellt, wollte es Euch aber auch nicht vorenthalten, da ich es als Idee schon ziemlich witzig finde. Ob's brauchbar ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt. :wink:

    Grüße - doubletrouble

    "Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann." (Francis Picabia)

  • Wurstwasser
    Beiträge
    3.431
    • 31. März 2008 um 21:17
    • #170

    http://www.ccc.de/updates/2008/schaubles-finger?language=de

  • bender_21
    Beiträge
    2.158
    • 31. März 2008 um 22:55
    • #171

    http://www.peterkroener.de/biete-zwei-sch…es-von-zypries/

    greez bender
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  • bender_21
    Beiträge
    2.158
    • 31. März 2008 um 22:55
    • #172

    http://www.peterkroener.de/biete-zwei-sch…es-von-zypries/

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