Das Verbreiten von Schadsoftware ist bereits illegal.
Es wäre in diesem Zusammenhang interessant ob auch entsprechende Schutzfunktion von Antimalware-Software auch in die Kategorie "Adblocker" einsortiert werden, wenn diese als sekundäre Wirkung irgendwie das Aussehen einer Webseite verändern aber als primäre Aufgabe den Download von Schadsoftware verhindern sollen.