Unser Rechtsstaat gerät so langsam

  • Boersenfeger,
    es gibt hier zwei Möglichkeiten. Du nimmst es so als gegeben hin, oder hast weiter deine Zweifel. Es heisst Zeugenschutzprogramm. Ich hatte gerade dieses Beispiel genommen, da ich es aus einem persönlichen Umfeld sehr gut kenne, und auch weiß wie es um solche Vorgehensweisen bestellt ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Anonymous (14. Oktober 2017 um 12:12)

  • @POLIKS
    Du musst das Ding schon ganz lesen.

    Zitat

    Später stellten Gerichte bei beiden Tätern eine besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt. Dabei wurde [...] eine Mindesthaftdauer von 24 Jahren festgelegt, die er längst verbüßte.

    Die besondere schwere der Schuld wurde nachträglich festgestellt, um die Möglichkeit einer Entlassung nach bereits 15 Jahren auszuschließen. Dies aber nicht bis lebenslänglich, sondern mindestens 24 Jahre ohne Entlassungsmöglichkeit. Wenn du so willst, besondere schwere der Schuld für 24 Jahre.
    Ich kann keinen rechtlichen Widerspruch zur jetzigen Entlassung nach fast 30 Jahren erkennen.

    Somit haben geldhuegel und Boersenfeger Recht.
    Du kreidest dem heutigen Staat ein 26 Jahre altes Urteil an.

    Lebenslänglich im juristischen Sinn ist eben ein anderer Begriff als im Sprachgebrauch. Übrigens:

    Zitat

    Fällt die Reststrafe weg?

    Es ist zu beachten, dass durch die vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nicht die Reststrafe wegfällt. Sie wird vielmehr in eine Bewährungs­strafe umgewandelt. Begeht der Täter in der Bewährungs­zeit eine Straftat oder hält er sich nicht an Auflagen und Weisungen, kann dies zum Widerruf der vorzeitigen Haft­entlassung führen und der Täter kommt wieder ins Gefängnis.


    (Keine gute Quelle, aber ich übernehme das jetzt mal so, weil es verständlich geschrieben ist)

    Gruß,
    BlackRitus

  • Guten Abend BlackRitus,

    mir ging es darum, dass dieser Rechtsstaat, mit seinen Urteilen und Strafen, zu lasch ist, somit - meiner persönlichen Meinung nach - dieser aus den Fugen gerät.
    Nicht mehr, nicht weniger.

    Noch einen angenehmen Abend.
    Gruß Chris

    2 Mal editiert, zuletzt von Anonymous (14. Oktober 2017 um 12:11)

  • Auch nochmal guten Abend von mir (kam vorhin etwas kurz),

    Zitat von POLIKS

    Mir ging es darum, dass dieser Rechtsstaat, mit seinen Urteilen und Strafen, zu lasch ist, somit [...] dieser aus den Fugen gerät.


    Das tut er dann seit mindestens 25 Jahren. Ich glaube, da spielt schon viel Gefühl und die Filterblase eine Rolle.
    Ich kann den aktuellen Geistes- und Gemütszustand der Gladbeck-Verbrecher nicht beurteilen und weiß damit auch nicht, ob eine Entlassung gerechtfertigt ist oder nicht. Grundsätzlich bin ich aber schon der Meinung, dass sich Menschen ändern können und die Gesetzeslage sich hier nicht ändern muss, auch wenn das u.U. für Hinterbliebene ein schwerer Schlag ist. Dafür ist es ja ein Rechtsstaat und kein Rechtsgefühlstaat.

    Zitat


    Habe ich, mehrmals.


    Das hoffe ich doch. Es ging eher darum, dass dein verkürztes Zitat suggeriert, dass da gegen das ursprüngliche Urteil gehandelt worden wäre und in deinem post auch nicht klar war, dass du es nicht so verstanden hast. Es ist nämlich im Original von der ZEIT nicht gerade klar geschrieben. Bin selbst über die Stelle gestolpert und habe dann halt mal auf andere geschlossen.

    Zitat


    Ich kritisiere es, oder empfinde es als nicht ausreichend gewürdigt. Das ist meine Meinung.


    Dem Urteil wurde voll entsprochen und damit wurde es auch ausreichend gewürdigt.

    Zitat

    weil es verständlich geschrieben ist


    Dann gehörst du zu den wenigen, denen juristische Schachtelsätze am Feierabend lieber sind, als ein evtl. verknappter, aber gut verständlicher Absatz? Ich hatte jedenfalls wenig Lust, für diese Nebensächlichkeit groß weiter zu suchen.

    Zitat

    Bessere Quelle, falls du nochmals etwas suchst


    Joa danke, aber ich habe keine Erfahrung mit denen und schenke der Einbock GmbH nicht per se mehr Vertrauen als der ra-online GmbH. Bei beiden steht nicht mal ein Autor dabei.

    Gruß,
    BlackRitus