Wenn ich mich recht erinnere, war es schon immer so, dass die Internet-Provider die Zugangsdaten für eine gewisse Zeit gespeichert haben. So war es auch bisher den Ermittlungsbehörden möglich, heraus zu finden, wer zu einer bestimmten Zeit mit einer bestimmten IP-Nummer im Internet war.
Ebenso die Handy-Einwahlen wurden meines Wissens auch bisher schon gespeichert. Ich habe selber einen Dienst aktiviert, mit dem ich feststellen kann, wo eines unserer Handys sich gerade befindet. Sofern das entsprechende Handy ausgeschaltet ist, wird mir dann der letzte Standort genannt, an dem es eingeloggt war. Die Daten liegen also durchaus auch jetzt schon vor.
Ich spare mir jetzt noch weitere Beispiele zu suchen, sondern frage einfach mal, was ändert sich denn nun mit der gesetzlichen Vorratsdatenspeicherung gegenüber dem ohnehin schon praktizierten Stand?