Ich danke allen, die mir hier geholfen haben! Es hat prima funktioniert!
Das es keinen Beweiswert hat, wissen der Anwalt und ich auch! Es ist nur rein informativ, denn wir haben Akteneinsicht beim Landgericht beantragt für die Zeit, wo ich einen Titel von Bushido zum Download angeblich in einer Tauchbörse angeboten haben soll! Es ist einfach nur interessant, dann die Daten zu vergleichen, denn die Chronik die ich von dem besagten Tag habe, ist lückenlos vor, während und nach dem Zeitraum.
Ich will auch nicht versuchen zu klagen, sondern ich kann nicht begreifen, wie so was bei anderen Menschen passieren kann.
Der Anwalt hat mir folgendes gesagt, was man als Nutzer des Internets unbedingt beachten bzw. haben sollte, damit man von seiner Fahrlässigkeit und damit verbundenen Geldstrafen nicht betroffen zu sein:
- die WPA-Verschlüsselung muss aktiv sein (obwohl man die auch "knacken" kann,
- das Netzwerk muss einen Namen haben und
- der Netzwerkschlüssel muss in eine mindestens 25stellige Kombi aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen geändert sein!
Erst dann bekommt man in so einem Falle auch die Chance, dass man an diesem vorgewurfenen Download auch nicht beteiligt war! Das war jetzt mit meinen Worten erklärt!!!
Ich wünsche Euch einen schönen Abend noch und bis bald.... Grüßel Ines
PS: und nochmals Danke!!!!