Da es bei einigen wohl schon länger her ist, dass sie diesen Text gelesen haben
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Ich fordere ausdrücklich keine Sperrung der der User auch wenn die Nutzungsbedingungen es hergeben würden.
Mit Meinungsfreiheit hatte diese "Kindergartenunterhaltung" zum Schluss nichts zu tun. Wenn man nämlich den 2. Absatz des Artikels 5 liest ist klar, dass sich daraus kein Recht auf Beleidigung ableiten lässt.
Zitat(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Edit: Beim 1. Zitat verdeutlicht, dass es sich nur um einen Ausriss handelt