Zitat von Bazon BlochUnd dazu:
mus man ja leider fragen: Wie lange noch?:
Der Knackpunkt liegt im Begriff "berechtigte Stellen", und das sind und bleiben Ermittlungsbehörden, und keine Privatschnüffler.
Man muss sich auch mal klarmachen, das die Spürhunde der Musikindustrie genau die Rechte und Gesetzte, die sie zu schützen vorgeben, brechen müssen, um an IP's in P2P-Verkehr zu kommen: nämlich sich mittels geigneter Software in ein P2P-Netwerk einloggen und ein Musikstück, das ein anderer user freigegeben hat, downloaden; das ganze auch noch protokollieren,, sonst ist kein gerichtsverwertbarer Beweis vorhanden.
Scheinheiliges Pack