Hi,
Zitat von mrspeggy...Wie sich das mit Arbeitslosen und Hart iV verhält, weiß ich nicht.
die können einen Antrag bei der GEZ auf Befreiung stellen der nach Vorlage bzw. Einreichung der Bescheinigung von der ARGE auch bewilligt wird. Da gibt es doch so einen § 22 Zweites Buch .....?
Näheres dazu auf der GEZ Seite.
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/ (Punkt 3)