Bspw. ein regulärer Ausdruck.
http://foxyproxy.mozdev.org/patterns.html
Beiträge von boardraider
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Ich fände ein soziales Umfeld mit lauter Computer-Experten oder Computer-Fortgeschrittenen ganz schön langweilig und vor allem auch intellektuell etwas zu dürftig.
Du scheinst auch dem Vorurteil zu unterliegen, dass sich IT-Experten nur diesem einen Thema widmen können. Es mag solche Leute auch geben, aber wie in jedem Bereich ist es meist unzutreffend, wenn man alle über einen Kamm schert. Meine Erfahrung zeigt da Gegenteiliges, insbesondere haben ITler oft noch viele andere Interessen und Gesprächsthemen.
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Wenn die URLs zu den ISO-Dateien ein gewisses Schema haben, dann ja. Du kannst ein Pattern definieren, dass bspw. auf .iso endet. Damit erfasst du dann solche Dateien.
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Ich will mal vier Adressen angeben, ohne Gewähr, ich habe nur die erste jetzt untersucht.
http://w3g.med.uni-giessen.de/gene/www/ghlp/dzfg-de.html
Seite ist nicht zugreifbar.ZitatDie "Verfälschungen" scheinen dann aufzutreten, wenn die Codierung im Text nicht mit der charset-Angabe übereinstimmt.
Und dann ist das aber ein Fehler des Seitenbetreibers. Woher soll den der Fx wissen, welche Kodierung verwendet wird, wenn die HTTP-Header-Angaben oder Meta-Tags falsch oder inkonsistent sind?
Schau dir mal den dritten Link an, dort steht im HTTP-Header Content-Type=text/html;charset=ISO-8859-1, in der Datei selbst ist UTF-8 angegeben. Speichere ich die Datei als komplette Seite, so ändert er den Meta-Tag auf ISO-8859-1 (gemäß dem HTTP-Header). Beim erneuten Öffnen wird die Seite korrekt angezeigt (Umlaute). Speichere ich die Seite als reines HTML, so lässt der Fx den Code unberührt und interpretiert ihn beim erneuten Öffnen fehlerhaft, da im Meta-Tag UTF-8 angegeben ist, es sich aber um ISO-8859-1 handelt. Ein manuelles Ändern über das Ansicht-Menü bestätigt dies.
Somit liegt die Schuldfrage dabei beim Betreiber, der nicht in der Lage ist korrekt und konsistent zu arbeiten.ZitatBei "Seite speichern unter... " wird die Textcodierung geändert, abhängig von der Zeichensatzangabe in der Datei.
Kann ich nicht bestätigen. Im obigen Beispiel wird der HTTP-Header beim Speichern als komplette Webseite herangezogen und über die Angabe im Meta-Tag gestellt.
ZitatDa diese Umcodierung bei jeder Wiederholung von "Seite speichern unter... " erfolgt, kommen bei mehrmaligem Speichern einer Seite wieder andere Verfälschungen zustande.
Was macht es für einen Sinn eine HTML-Seite mehrfach derart zu bearbeiten? Ein recht unrealistisches Szenario.
ZitatIch hielte es für besser, wenn beim "Speichern unter " die Original-Codierungen erhalten blieben.
Hast du es einmal mit einer konsistenten und korrekten Seite probiert? Insbesondere sollte man auch darauf achten, welchen Doctype die Seite anbietet und wie der Server den Mime-Type ausgibt.
ZitatIch würde gerne auch andere Bezeichnungen verwenden, aber ich habe festgestellt, dass diese Dinge oftmals nicht auseinanderzuhalten sind.
Die Bezeichnungen sind anhand deiner Definitionen als Diskussionsgrundlage durchaus geeignet.
Zitat- HTTrack holt (je nach Einstellung) auch solche Dateien heran, die zur Darstellung anderer (verlinkter) "Seiten" erforderlich sind. Das geht bis zur Speicherung einer ganzen
"Je nach Einstellung" - HTrack lässt sich sicher auch auf eine Seite beschränken. Du kannst dir aber diesbezüglich auch einmal die Erweiterung Scrapbook ansehen.
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Willst du dann warten, bis die ersten hochkritischen ungefixten Sicherheitslücken für Fx 2 bekannt werden?
Dann ist es wohl heute schon so weit. http://www.heise.de/newsticker/Sic…/meldung/126855
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Ok, wenn das ungefähr eure Marschroute in der Hinsicht ist, dann reicht mir das auch als Richtlinie, falls ich mal selbst solche Webinhalte zur Diskussion stellen möchte. Danke für deine Zeit und dein Feedback.
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Wie sollte denn hier eine klare Regelung aussehen?
Dass es hier nicht erlaubt ist auf Primärquellen von (potentiell) rechtswidrigen Webinhalten zu verlinken. Im Rahmen von Disusskionen es aber frei steht Sekundärquellen zu verlinken, die auf die betreffenden Webinhalte verweisen.
Primärquelle ist dabei eine Quelle, die die Inhalte unmittelbar veröffentlicht und zur Verfügung stellt.
Sekundärquelle ist dabei eine Quelle, die die Inhalte nicht veröffentlicht, sondern nur auf die Stelle der Veröffentlichung verweist.In dem Kontext wäre also der direkte Link auf das PDF-File sowie der Link auf den Blog verboten (Primärquelle), der Link zu Heise (oder der Google-Hinweis mit Stichwörtern) aber erlaubt.
Anmerkung:
Ich finde diese Differenzierung, wie oben erwähnt, ziemlich unsinnig, aber im Sinne eines konstruktiven Dialoges versuchte ich diesen Irrsinn in Wort zu fassen. -
Musst du dem Delinquenten denn wieder die ganze Arbeit abnehmen... *eg*
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für eine Fahndung wirklich verwertbare Daten liefern könnten
Hängt davon ab, was der Router für Logfiles führt. Wenn ggf. über den Router (bzw. die Verbindung) Webseiten aufgerufen wurden, die eine Identifikation zulassen...
ZitatVon Externen-IPs: keine Rede
Da beißt es sich ein wenig. Hat man nur die Router-Logs in denen die MAC steht, wäre es mit dem Zufall verbunden, wenn man den Täter ermitteln könnte. Das ginge ohnehin nur, wenn dieser sich in der Nachbarschaft befindet und nicht weiß, wie er eine andere MAC vortäuschen kann.
Allerdings ging ein obiger Ansatz auch davon aus, dass der "Täter" sich hier selbst angeprangert hat und der Staatsanwalt dessen Daten über dieses Forum hier bekommen kann. Eine Untersuchung des Rechners würde dann die MAC-Adresse liefern und in den Logfiles des Routers deren Zugriff bestätigen.
Daher rührt das Missverständnis vielleicht davon, dass man von unterschiedlichen Richtungen heran geht. -
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Wie wäre es mal Seiten zu verlinken, positive und negative Beispiele...
Außerdem die betroffenen Code-Fragmente hervorzuheben und Daten zu deinem Testsystem zu nennen. -
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heise vs MI - der Kopierschutz ist ein zu allgemeines Thema, als dass man das so direkt
vergleichen sollte und könnte. http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz
Auch wenn man nicht mehr zu Slysoft verlinken darf, so is die Nennung des Namens legitim.Es geht auch nicht darum Umgehungen von Kopierschutzmaßnahmen mit der Bespitzelung von Mitarbeitern gleich zu setzen. Der Kern liegt darin auf (potentiell) rechtswidrige Inhalte zu verlinken. Nach dem OLG München macht sich der Verlag nicht mehr nur der Mitstörerhaftung schuldig sondern leistet auch Beihilfe.
http://de.wikipedia.org/wiki/Haftung_f…rafbare_Inhalte
Das selbe Problem würde sich hier ergeben, sollten die Inhalte als rechtswidrig eingestuft werden. Daher sind die Fälle durchaus ähnlich gelagert. Was der Hintergrund für die Rechtswidrigkeit des Linkziels darstellt, ist in der Betrachtung sekundär.ZitatIch kann ja hier auch Auszüge aus dem Memo nennen, vllt auch nicht wortwörtlich, aber
es wäre schon genug, um der Bahn die Arschkarte zu zeigen. Dass ich das nicht machen,
liegt wohl eher an meiner Unsicherheit, was erlaubt ist, und dem Schutz des Forums.Damit würde das Forum direkt eine veröffentlichende Stelle werden. Das Risiko einer Abmahnung wäre dann natürlich um ein Vielfaches höher zu bewerten.
ZitatWas hätte die Bahn wohl getan, wenn das Blog in Timbuktu gehostet wäre auf eine Briefkastenfirma?
Es spielt keine Rolle wo der Blog gehostet ist. Die Frage ist, wer die Seite betreibt. Solange der Betreiber in Deutschland sitzt, hat er sich hiesigem Recht zu unterwerfen. Der zweite Aspekt ist interessanter, eine Abmahnung wäre dann natürlich wenig zielführend bei einem anonymen Betreiber. Die Frage ist dann, welche Rechtsmittel der Bahn noch offen stehen würden.
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Das Messer ist etwas stumpf *g*
Wäre es denn überzogen eine Art Richtlinie zu formulieren, was denn in solchen Fällen hier erlaubt ist? Oder bleibt das der "Willkür" der Mods überlassen, was den User im Unklaren lässt und den Mods viel Verantwortung auflastet?
Ich persönlich kann mit beidem leben, letztlich ist dieses Forum für solche Diskussionsthemen nur ein sehr sekundäres Medium - man kann solche Themen auch in passenderen Foren diskutieren. Aber für die Leute, die regelmäßig an solchen Diskussionen hier teilnehmen, wäre es vielleicht wünschenswert Klarheit zu haben. -
Touché. War mir aber bekannt, allerdings aus deinem Link:
ZitatDie Entscheidung des OLG München ist nicht rechtskräftig.
Ich verstehe, dass sich die Verantwortlichen keinem Risiko aussetzen wollen. Wenn es Befürchtungen gibt, dass die Bahn auch hier aktiv werden wird (müsste die Bahn dann inzwischen auch bei Dutzenden und bald hunderten anderen Seiten), dann sollte man im Hinblick auf den Heise-Fall im vorauseilenden Gehorsam aber konsequent sein und alle Links zu dem Thema entfernen, sämtliche Hinweise zur Beschaffung des Dokumentes entfernen und ggf. den Thread mit dem Verweis auf die schwebende Sache (Abmahnung und Heise) schließen. Ansonsten sehe ich nicht, dass dem nicht rechtskräftigen Urteil entsprochen wird und dann wird es wieder zweifelhaft, warum Links, die mit drei Klicks zum Ziel führen, stehen bleiben.Grundsätzlich zeigt das nur wieder auf wie dümmlich sich manche Richter (und Konzerne) in Deutschland in Anbetracht der neuen Medien anstellen. Von der Materie wenig bis keine Ahnung werden sie auf solche Fälle losgelassen und hantieren weder mit Verstand noch mit Augenmaß. Um die entstandenen Rechtsunsicherheiten sind Webseiten-Betreiber sicher nicht zu beneiden.
Ich gehe aber davon aus, dass in den Folgeverhandlungen die Urteile der unteren Instanzen gekippt werden, alles andere wäre lächerlich. Ebenso wird sich die Bahn hier nicht durchsetzen und zähneknirschend ihre mediales Fiasko eingestehen. -
Zitat
... wurde nicht soo störend empfunden.
Mich stört es, wenn jeder Webserver sieht, dass ich hier mit der Erweiterung arbeite, aber das ist natürlich stark subjektiv. Allerdings gibt es gelegentlich Probleme mit schlecht geschrieben Seiten (wie im Ticket zu sehen) und da erachte ich es als wenig sinnvoll den UA zu modifizieren. Insbesondere erkenne ich darin keinen Nutzen. Update-Mechanismen können in der Erweiterung direkt verankert sein und sollte es einmal darauf hinauslaufen, dass der Wert auf den Ubiquity-Seiten (ubiquity.mozilla.com) übertragen wird, um irgendwelche Funktionalitäten zu ermöglichen, dann hätte man das ebenfalls über die Erweiterung lösen können oder ggf. über ein neu definiertes HTTP-Header-Feld. Alles ohne die Funktionalität schlecht geschriebener Seiten zu beeinträchtigen. mit denen man leider immer noch rechnen muss.
ZitatVacuum-places - ein feines Commando!
Thx.
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Nachtrag zu http://www.firefox-browser.de/forum/viewtopi…p=526146#526146 und der Thematik, dass Ubiquity den UA verändert.
In Version 1.5 gab es diesbezüglich wieder Änderungen, der verantwortliche Code findet sich nun in
ubiquity@labs.mozilla.com/modules/setup.jsEs reicht nun das Auskommentieren von this.__modifyUserAgent();
Code
Alles anzeigencreateServices: function createServices() { if (!gServices) { // Compare the version in our preferences from our version in the // install.rdf. var currVersion = Application.prefs.getValue(VERSION_PREF, "firstrun"); if (currVersion != this.version) { Application.prefs.setValue(VERSION_PREF, this.version); this.isNewlyInstalledOrUpgraded = true; } //this.__modifyUserAgent(); <-- HIER AUSKOMMENTIEREN var Cc = Components.classes;Mit Version 2 wird das Problem dann behoben sein:
https://ubiquity.mozilla.com/trac/ticket/484
https://ubiquity.mozilla.com/hg/ubiquity-fi…ev/67d2a73d42be -
Sorry, das ist aber ein Zitat von Road-Runner. Es hing nur noch vor dem Edit bei mir drin.
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Zitat
Genau deswegen habe ich den Link im ersten Beitrag entfernt. Der Link verwies genau auf den betreffenden Artikel, in dem wiederum der Link zum PDF enthalten war.
Mit Verlaub, irgendwie finde ich das etwas scheinheilig und naiv argumentiert. Es wird also von euch aktuell unterbunden, dass man das PDF direkt oder auf den konkreten Blog-Eintrag verlinkt.
Was nun, wenn ich auf die Startseite von wikileaks.org verlinke? Uups, da ist das Dokument nun auch (wie an vielen anderen Stellen). Ok, dann könnte man noch argumentieren, dass man generell jeden Link entfernt, der mit einem weiteren Klick das Dokument zugänglich macht.
Aber jetzt komme ich mit dem Link von oben zur Berichterstattung von heise. Dort ist der Blog auch verlinkt, daher erreiche ich das Dokument auch von dort aus mit drei Mausklicks. Oder ich verweise auf Google und die richtigen Suchtreffer. Wie will man dann das argumentativ greifen?Ich verstehe, dass die Mods an der Stelle vorsichtig sein wollen. Aber es besteht ein fundamentaler Unterschied, ob ich ein Dokument veröffentliche oder nur darauf verlinke. Veröffentlichen bedeutet es als Handelnder unmittelbar zugänglich und darauf aufmerksam zu machen. Verlinken bedeutet lediglich, dass man auf die Publikation eines anderen verweist. Sollte die Publikation dort wieder verschwinden, ist auch der Link dorthin nicht mehr kritisch. Fragwürdig wäre es nur, wenn jemand Inhalte des PDFs hier rein kopiert und damit "firefox-browser.de das Dokument veröffentlicht".
Argumentativ sind die Zensuren in dem Fall nicht zu halten. Es ist witzlos einzelne Links nach Gutdünken oder auf Grund naiver Betrachtungen zu entfernen, andere Links aber unbehelligt zu lassen. Ich stimme daher Brummelchen zu. Entweder man ist konsequent und verbietet diese Diskussion hier (wobei man dann u.U. auch die Büchse der Pandora öffnet und andere Diskussionen in Frage stellt) oder man unterlässt solche sinnlosen Eingriffe und gestattet eine freie Diskussion.
Nochmals zur Klarstellung: Inhalte des Dokuments haben hier nichts verloren, das würde eine Abmahnung ermöglichen. Solche Beiträge zu löschen unterstütze ich ohne Vorbehalte.
Das soll kein persönlicher Angriff auf die Mods sein. Im Gegenteil ich bin froh, dass diese so aufmerksam sind. Ich plädiere nur für einen sinn- und maßvollen Umgang mit Zensur. An der Stelle macht sie mit der Argumentation und diesen Maßnahmen aber eben keinen Sinn.
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Setz auf der Folgeseite autocomplete=off. Woran es liegt, wahrscheinlich an der Passwortverwaltung des Fx
