Zitat von darkwaveich hab von kriminellen Sachverhalten gesprochen
Du siehst also den Bedarf einer strickten Zweckgebundenheit von Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit bspw. einer richterlichen Anordnung? Dagegen wehrt sich sicher kaum jemand. Es gilt allerdings solche Grenzen zu ziehen und sich in der Hinsicht auch politisch zu engagieren.
Zitatund nicht davon, dass irgendeine Behörde oder mein Mailprovider meine Mails an meine Frau lesen soll oder kann.
Was aber die Folge einer un- oder zu lasch regulierten Überwachung darstellt.
Zitatoder vielleicht besser funktioniert.
Tut es das? Mich würden eben deine Argumente pro Vereinheitlichung interessieren.