joa, ALG I bekommst bei einer geringfügigen beschäftigung nicht weil du da keine beiträge zur arbeitslosenversicherung zahlst. [du musst mindestens 1 jahr versicherungspflichtig gearbeitet haben damit ein anspruch entsteht. nach einem jahr bekommt man im normalfall 6 monate (außer du hast selber gekündigt etc., dann gibts abzug) anspruch auf ALGI, und zwar (wieder normalfall) 60 % vom letzten gehalt. wenn man länger arbeitet hat man bis zu zwei jahre anspruch.]
solltest du als student wirklich nicht über die runden kommen kannst du aber in jedem fall ALG II (früher sozialhilfe) beantragen.