Pseiko: das würde ich gern mal aufgreifen, weil mein Bruder hat mir folgende Mail geschickt:
ZitatAlles anzeigenDies ist eine allgemeine Infomail.
Wir bitten darum, diese weiterzuleiten, um auf Ungerechtigkeit und Misstand in der Justiz aufmerksam zu machen.
ACHTUNG - Kontaktaufnahme zu uns bitte NUR unter razzia@nix-gut.deDeutsches Recht: Nazi-Parolen erlaubt / Antifaschisten verurteilt
In den vergangen Wochen häufen sich die Meldungen wo der Staat aus unserer Sicht aus Willkür auf Antifaschisten und Andersdenkender losgeht.
August 2005: Große Razzia beim Nix Gut Mailorder. <-- Zwei Transporter voll mit Artikel und Katalogen auf denen durchgestrichene Hakenkreuzen abgebildet werden wurden beschlagnahmt --> Verfahren läuftOktober 2005: Ein Jugendlicher wird von Faschos angepöpelt und seinen Anfnäher von der Jacke gerissen (Hackenkreuz im Verbotszeichen). Er erstattet Anzeige. Zwei Tage später hat das Opfer eine Anzeige wegen des des Aufnähers. --> Das Opfer wird zum Täter gemacht.
November 2005: Ein Student wird verurteilt wegen des Tragens eines 20mm großen Buttons (Hackenkreuz im Verbotszeichen) --> Student geht in Revision
Wie kann es sein das in Deutschland der Spruch: “Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ straflos ist, durchgestrichene und zerschlagene Hakenkreuze, aber verboten sind.
Es gibt immer mehr Anzeigen und Verurteilungen gegen Antifachisten die dies offen zur Schau stellen. Unter fadenscheidigen Argumenten urteilen Richter und stellen Deutschland somit in genau das Licht gegen das sie eigentlich verhindern wollen. Wir haben das Argument: "Stellen Sie sich vor, ein japanischer Tourist sieht in Tübingen diesen Anstecker und erzählt zu Hause, dass in Deutschland das Hakenkreuz immer noch verwendet wird." praktisch getestet und es war allen klar das die Symbolik klar gegen das Nazi-Regime gerichtet war. Jetzt stellen wir uns vor in was für einem
Licht die Deutsche Gesellschaft steht, wenn sie die Gegner Nazionalistischen Gedankenguts verurteilt und im gleichen Atemzug SS ähnliche -Parolen erlaubt.Auf der Seite des Verfassungsschutzes wird ausdrücklich darauf hingewiesen :
„Die Verwendung von unter §§86, 86a StGB fallenden Kennzeichen ist dann NICHT strafbar, wenn der unbefangene Betrachter in der Art der Darstellung eine ABLEHNUNG der NS-Ideologie erkennen kann.“
Das sollte bei all diesen Zeichen gegeben sein.
In dem aktuell uns betreffenden Fall geht die Staatsanwaltschaft sogar soweit,
dass sie bewußt Behinderten-Arbeitsplätze gefährdet indem sie unsere
Artikel und Kataloge beschlagnahmt und uns damit die Existenzgrundlage nimmt.
Wir lassen uns das dagegen sein nicht verbieten und möchten mit dieser Mail die Öffentlichkeit darauf Aufmerksam machen was in ihrem Namen geschieht.Wer mehr dazu Wissen möchte, oder uns unterstützen kann sich unter
folgender Adresse informieren:
http://razzia.nix-gut.de
email: razzia@nix-gut.deWIR BITTEN DIESE MAIL WEITERZULEITEN UM SOMIT RECHT VIELE MENSCHEN DAVON
ZU INFORMIERENNieder mit der Schwerkraft! Es lebe der Leichtsinn!!!
Uhren und Zäune töten uns
Auch wenn das OT ist, zeigt es doch in erschreckender Art und Weise, was sonst noch so im Namen der "Gerechtigkeit" geschieht!