Digitaler Nachlass ...

  • Was möchtest du hören?
    Man selber sollte Vorsorge treffen und seinen Angehörigen die Angelegenheit erleichtern... in meinem Falle und diesem Forum würde nach einer gewissen Zeit der Trauer (hoffentlich... :D ) eine PN an einen Moderator geschickt werden, die die Kontolöschung beinhaltet.

  • Du musst wahrscheinlich noch nachweisen, dass du tot bist... :) Die Meldestelle bei deiner Stadtverwaltung ist da der richtige Ansprechpartner.

    Übersetzer für Obersorbisch und Niedersorbisch auf pontoon.mozilla.org u.a. für Firefox, Firefox für Android, Firefox für iOS, Firefox Klar/Focus für iOS und Android, Thunderbird, Pootle, Django, LibreOffice, LibreOffice Onlinehilfe, WordPress

  • Kann so ein Thema nicht mal ohne Ironie, Spott und ähnliches angenommen und diskutiert werden?

    "Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'"
    (Peter Ustinov, engl. Schauspieler und Schriftsteller, 1921 - 2004)

  • Zu diesem Thema muss ich (ernsthaft!) sagen, dass es mir wurscht ist, was nach meinem Ableben mit meinen Daten, "Accounts" und auch Einträgen in Foren passiert; dies betrifft auch Facebook & Co.
    Was soll ich noch ändern, wen interessiert das dann noch? Gleich dem Motto: Nach mir die ... :mrgreen:

  • .. Spezialfall, da die Betroffene minderjährig war..... sollte der Tod durch eine strafbare Handlung Dritter verschuldet worden sein, hätte der Staatsanwalt schon rein geguckt... Wäre ich der Richter, der diese Sache verhandelt, hätte ich der Mutter ein klares Nein entgegengestellt. Was geht sie das an, was die Tochter ggf. mit wem besprochen hat?
    Traurig genug, das die Tochter möglicherweise Suizid begangen hat, was im Übrigen nicht strafbar ist... sollte dem so sein, könnten sich die Eltern höchstens mal fragen, warum sich das Mädchen nicht an seine Eltern gewandt hat, wenn sie solche Probleme hatte....
    Ich hätte auch mit dem angesprochenen Vergleich ein Problem... (Grundgesetz; Stichwort Postgeheimniss)
    Facebook sollte bei der Anmeldung das Mitglied befragen, wie im Falle seines Ablebens mit seinem Konto umgegangen werden soll..

  • Wer sich mit seinen Daten einmal beschäftigt, und auch die Möglichkeiten bei FB nutzt, die von dort gegeben sind, der hat selbst Einfluss auf die Löschung, bzw. auf das Löschen seiner Daten.
    Aber nachsehen muss man schon selbst.

  • .. OK, da ich aus gutem Grund nicht dort Mitglied bin, waren mir diese bereits bestehenden Möglichkeiten nicht bekannt. Diese untermauern meine Ansicht aber eher.. Wenn dort im genannten Fall nämlich nicht die Eltern genannt sind, dann haben die auch kein Recht das Konto zu nutzen oder einzusehen, vor allem, weil ja neben den Persönlichkeitsrechten der Tochter u.U. auch die der Beteiligten, mit denen die Tochter in Verbindung stand verletzt würden.

  • Jo, nutzt auch eben nur dann etwas, wenn dort auch jemand, Freund, Familienteil usw., bei FB ein Konto hat, um dort selbst "tätig" zu werden. Aber das kann man dann auch über FB regeln, davon gehe ich mal aus.