Drastische Strafe in Dänemark : Trunken am Steuer? Auto adé!

  • Naja, irgendwann in naher Zukunft werden die Autos eigenständig, ohne Beeinflussung durch Mitfahrer herumkurven. Aber das werde ich vermutlich nicht mehr erleben ... ;)

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    Windows 10/64 Pro 22H2, 19045.2193, Malwarebytes Premium, Adwcleaner, Thunderbird, Windows Firewall. Keine Tuningsoftware.

  • Zitat von pittifox


    Du sprichst wohl aus Erfahrung ?


    Nicht persönlich (wäre in meinem Alter und bei meiner Abstinenz was Drogen - dazu zähle ich auch Alkohol - auch ne große Kunst) aber ich habe es aus dem Bekanntenkreis schon gehört. Stellst du eigentlich solche hanebüchenen Schlussfolgerungen zum Nachteil von jemandem den du nicht kennst immer so unreflektiert auf?
    Und meine Oma fährt mit dem Auto überhaupt nicht mehr - freiwillig, das nur dazu. Wenn sie wohin will, fahre ich sie. Die Tauglichkeitstest ab einem gewissen Alter oder auch allgemein befürworte ich, wobei man dazu sagen muss, dass bei den jungen Fahrern meist keine gesundheitlichen Einschränkungen zu Unfällen führen sondern Selbstüberschätzung und Unerfahrenheit, und die kann man beim Arzt schlecht diagnostizieren.

  • ..ergänzend: Ich bin auch für die 0-Promille-Grenze und für Null-Toleranz bei Drogen am Steuer. Italien macht es genau richtig, wie Endor so schön beschrieb...
    Es geht mir auch nicht um "nach den Längsten"-Vergleiche. Jeder Tote und Verletzte im Straßenverkehr ist einer zuviel. Und zwar ebenso von Jugendlichen als auch von älteren Fahrern verursacht. Ich hätte auch kein Problem damit, bis 25 Jahre und/oder 5 Jahre Fahrpraxis den Hubraum und/oder die PS/Kw Anzahl zu beschränken.
    BTW: Ich nähere mich der vorgezogenen Rente mit täglichen Schritten und bin noch genau 3612 Tage davon entfernt, also auch kein junger Heißsporn mehr. :P
    Wie bigpen es bereits bemerkte: Ich arbeite seit 25 Jahren im Rettungsdienst und kann mir ein obiges Urteil erlauben. Man mag es akzeptieren oder nicht...
    uwe51: Du liest dir meinen Post hinsichtlich der Diskriminierung nochmal durch... genau so einen Kommentar hatte ich erwartet... :|

  • Zitat von Fuchsmädchen

    Die Tauglichkeitstest ab einem gewissen Alter oder auch allgemein befürworte ich, wobei man dazu sagen muss, dass bei den jungen Fahrern meist keine gesundheitlichen Einschränkungen zu Unfällen führen sondern Selbstüberschätzung und Unerfahrenheit, und die kann man beim Arzt schlecht diagnostizieren.


    Eingeschränkt und zwar bezogen auf vorher gebe ich dir recht. Aber nachher ist die Fähigkeit ganz gut per MPU zu ermitteln.

  • Zitat von Boersenfeger

    ..ergänzend: Ich bin auch für die 0-Promille-Grenze und für Null-Toleranz bei Drogen am Steuer. Italien macht es genau richtig, wie Endor so schön beschrieb...
    Es geht mir auch nicht um "nach den Längsten"-Vergleiche. Jeder Tote und Verletzte im Straßenverkehr ist einer zuviel.

    Uneingeschränkte Zustimmung.

    Ich engangiere mich auch ehrenamtlich für Sicherheit im Straßenverkehr, insofern eine wenig überraschende Einstellung meinerseits. Angefangen damit, als ich noch im Enzkreis gewohnt habe:

    http://www.schutzengel-pforzheim.de/index.php/das-projekt

  • Ich pflichte Boersenfeger und Sören voll bei.
    Nachdem ich (mein Alter lässt sich aus meinem Nick errechnen) an Diabetes erkrankte, Marcumar-Patient wurde und einen Defibrilator implantiert bekam, habe ich vor ca. 5 Jahren mein heissgeliebtes Auto verschenkt und fahre seither mit Öffis bzw. Taxi. Ich hatte einfach Angst im Falle eines Herzanfalles jemanden tot zu fahren.
    Der Verzicht fällt manchesmal schwer (gerade am Wochenende, wenn hier keine Busse verkehren), aber es geht so einigermaßen.

    Gruß Mathe41
    WIN 7 Ultimate (64bit) SP1 - Mein Fx

  • ...davor habe ich allergrößte Hochachtung und würde mir wünschen, das alle ähnlich schwer Betroffenen genauso verantwortungsbewusst handeln. :klasse:
    Meiner Meinung nach sollte eine Jahreskarte für den Öffentlichen Verkehr für diesen Entschluss ausgelobt werden. Bleibt die Frage, wer die zahlt.. Vielleicht die Krankenkassen in Verbindung mit den Rentenkassen und der Strassenverkehrszulassungsbehörde!?

  • Rentner können vergünstigte Angebote wahrnehmen (Rentenausweis). Ebenso sollte es möglich sein, jemandem, der dich öfters fährt, einen Behindertenausweis für besondere Parkplätze zu verschaffen. Sollte nämlich was passieren, darfst du dich direkt vor die Tür fahren lassen (falls Sanka und & Börsie nicht benötigt werden ;)) Musste meinen abgeben mit dem Ableben meiner Mutter (Rolli).

  • Das Einzige was hilft um uneinsichtige alte Knacker zu überzeugen ist dies:

    Zitat von Endor

    Hier muss jeder Führerschein-Besitzer, regelmäßig zum Check.
    Bis zum 60. Lebensjahr alle 10 Jahre, dann alle 5 Jahre, ab 70 alle 3 Jahre
    und ab 75 jedes Jahr. Und nur wenn der Arzt sein OK gibt wird der Führerschein verlängert.
    Mfg.
    Endor


    Ich habe mit 18 Jahren meine Führerscheine (Klasse 3 und 1) gemacht. Das ist nun über 50 Jahre her!
    Die letzten 40 Jahre habe ich im Außendienst verbracht mit ca. 100.000 km jährlicher Fahrleistung. Ich bilde mir ein auch heute noch ganz ordentlich Auto fahren zu können.
    Trotzdem begrüße ich das was Endor schrieb.
    Denn ich könnte mir eine Kawasaki mit 140PS kaufen und dürfte nun mit 250 kmh über die Autobahn kacheln obwohl ich zuletzt vor 25 Jahren auf einem Motorrad gesessen habe.
    Das darf einfach ohne Nachweis der Fahrtüchtigkeit und Gesundheitscheck nicht sein. Es muss verboten werden!
    Auch Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen muss her.
    Aber die liebe Autolobby verhindert ja alles was dem deutschen Lieblingskind am Blechle kratzt und die Politik schafft es nicht sich dagegen zu wehren.
    Bevor ich nun anfange die Politiker auseinander zu nehmen beende ich hier...
    Puh, das musste mal raus.

  • Zitat von Bernd.

    Ebenso sollte es möglich sein, jemandem, der dich öfters fährt, einen Behindertenausweis für besondere Parkplätze zu verschaffen.


    Jaein.

    Den Ausweis bzw. diese meist blaue Karte für die Parkerleichterung gibts m.W. ab einer bestimmten Behinderung, also Merkzeichen "aG" im Ausweis und GdB (Grad der Behinderung) ab ca. 70 oder 80. Kann man garantiert irgendwo nachlesen bei näherem Interesse. Der eigentliche Schwerbehindertenausweis selber berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen/reservierten Stellplätzen.

    Weiterhin bekommt der Behinderte (auf Antrag) diese Parkgenehmigung und der jeweilige Fahrer darf sie verwenden, wenn er den Behinderten herum fährt (auch wenn er ihn irgendwo absetzt oder abholt, aber NICHT; wenn er nur im Auftrag des behinderten herum fährt, beispielsweise Einkäufe erledigt). Dieser blaue Schein ist also personenbezogen und nicht fahrzeugbezogen, der Antrag ist wie die Ausgabe m.W. nicht an den Besitz eines eigenen Fahrzeuges gebunden.

    Ausnahme sind wohl spezielle Fahrdienste, die manchmal für das umgebaute Transpostfahrzeug solche Scheine haben, die scheinen dann orange zu sein und nicht blau. Grüne Parkkarten mit diesem Rolli-Piktogramm habe ich auch schon gesehen, aber die Umstände nicht näher eruiert.

  • Mit dem eigentlichen Ausweis gibt es noch keine Parkvergünstigung, das muss erst beim Straßenverkehrsamt beantragt und genehmigt werden, damit darf man dann aber auf solchen gekennzeichneten Flächen parken.